sein dürfen, nur grosse Lieferungen erzwingen zu wollen, um
sich loben oder gar belohnen zu lassen, mag der Arbeiter sie
segnen oder verwünschen.
/ ) Die Berg-Colonie kann und muss ferner hier bei dem
grossen Areal ihre eignen Heerden halten.
e) w er sich zur Bergarbeit meldet, wird erst auf einige
Zeit zur Probe verwendet, muss sich dann aber auf längere
Zeit verbindlich machen, ohne, wenn es ihm einfällt, weglau-
fen zu wollen; er kann auch nicht eher, als bis er in die
Knappschaft aufgenommen worden is t , Theil haben an ihrem
Gesammtgut.
h) Alle zum Berg- und Hüttenwesen Gehörigen 'müssen
militairfrei sein; denn sie haben Jahre lang zu lernen, ehe
sie für ihren Platz tauglich werden, jedoch sind alle zu bewaffnen,
wenigstens mit Musqueton und Bajonet. Sodann ist
er jedem ändern Bewohner des Landes gleich gestellt, der
ihn wenigstens in demselben Vertheidigungszustande sieht, als
er selbst es ist; denn ohne Waffen betrachtet er ihn unter
sich stehend und seiner Willkiihr unterworfen.
Ueberdiess muss jede berg- und hüttenmännische Anlage,
bei der sich doch stets einige Kasse zum Auslohnen der Arbeiter,
Vorräthe an Sprengpulver, Eisen, Stahl u. s. w. befinden,
sich selbst schützen, oder der Staat hat neue Unkosten, er
muss dann jeder Anlage ein besonderes Detachement zum Schutz
geben, was jederzeit schädlich auf das Arbeitspersonal wirken
wird.
Ich habe mich über einige Hauptrücksichten ausgesprochen,
die zum Gedeihen dieses Zweiges der Staatswirthschaft in
Griechenland unumgänglich nöthig sind, damit ich in der Folge
nicht wieder davon zu sprechen habe und kehre nun wieder
zu den Betrachtungen über die Braunkohlen bei Kumi zurück,
von denen ich die wichtigsten fraglichen Punkte beantwortet
zu haben hoffe.
Es bleibt nur Ein Vorwurf, welcher diese Kohlen trifft,
noch zu beseitigen, dieser ist: sie sind zu theuer.
Die Wohlfeilheit der Braunkohlen von Kumi kann durch
Folgendes erreicht werden;
1) bei der Gewinnung selbst: dass man die Knappen in
richtig gestelltem Accord arbeiten lässt. Dabei gewinnt der
Arbeiter und das Werk.
Der Arbeiter darf nicht zu übermässigen Kraftanstrengungen
gezwungen werden, um sich seine Lebensbedürfnisse
verschaffen zu können; denn wenn ein Werk nur vom Schweiss
der Arbeiter bestehen soll, oder aus Ersparniss am Lohn der
Arbeiter und der Besoldung des Beamten, die entweder kümmerlich
nur des Lebens Last tragen müssen, oder wenn sie
nicht fest moralisch sind, unerlaubte Vortheile sich zu verschaffen
wissen, so soll man lieber jede Lagerstätte verschütten
und einen Dämon drüber setzen, damit sie, die Segen
verbreiten könnte, nicht verderblich werden möge.
2) Durch zweckmässige Förderung und Transport zu
Lande und zu Wasser bis an den Ort ihres Verbrauchs.
Es sei mir noch vergönnt, was einzeln hier berichtet
worden is t, als segensreichen geognostisclien Durchschnitt zu-
sammenzus teilen; denn merkwürdig hat die Natur hier ihre
Gaben so nah unter einander folgen lassen, dass wenig Punkte
dieser Art sich finden werden.
Die Fläche über dem bebauten Kohlenlager ist mit mehr
als 2000 Morgen Landes thonigen Boden bedeckt, der durch
den nah darunter liegenden Kalkmergel so fruchtbar und locker
gemacht werden kann, dass er dann reichlich Korn und Gerste,
auch wohl Weitzen trägt.
Zn oberst ist also U bis 2 Fnss tief Ga r t en- ond
Ackerland, was Gemüse, Obst und Getreide tragen
wird.