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 seinem,  wohlwollendenstets  heiteren“Wesen,  und  endlich  
 Abid-In.  Den  Letzteren,  dessen-Einzug  ich  oben-erwähnt  
 habe,  hatte  ich  vorher'; noch* nicht  gesehn;  er ;sah'  älter  aus  
 als  der Schlich,' hatte aber ausdrucksvolle,-scharf geschnittene  
 -und  männliche Züge,-sowie.,eine h ehallaut,  bedeutend, heller  
 als  diejenige  meines- Wirthes,  und  war .angethan  jnit  einem  
 violettfarbigen Bernus,  Auch  er*  benahm  sich  sehr/ freund-  
 lieh-gegen  mich,  .'was  mir  auffallend  war,,  da?  er  feinem  
 Bruder,  unterdessen  persönlichen Schutz, ich. mich  gestellt  
 hatte,’ebenso  feindhoh'.gegenüberstand,*'als  Hammädi-  ,  
 Nachdem ■ alle  Betheiligten *  beisammen -  waren,  wurden  
 wir mit 'einem  Imbiss  traktirt,  und  zwar  ei^elf !A<dx~tmeinen  
 Antheil  zuerst  Offenbar  war-,-es  .auch  ein  Zweck-**diesefe  
 llnterhändltmg, mjr,  dem-"Gaste,-. Ehre  zu- erweisen,--undf dazu.,  
 hatte  mein  entschiedenes .Auftreten  -als; ■ Frieden^h^ 3  jddena  
 nichts -fernem 'lie g e a ls  jjj seinhtw-egem die vStadt dn .Erjeg-s.noth  
 stürzen  zu  .wollen,'das  -Seipjge.freigetragen.  Meine  Mosslir  
 misdien  Fronde  verri< htoteif  dann  ihr  Gi bet  -des^a-Aon'?!  
 und- ich^zQg: niiah,®nterdessen*um  keinen- Anstosst zu; gebend  
 auf jdie  andere -Seite  der  Grabkammer  zurück. |  -iEKerauf sas?  
 sen  wir .wieder  auf und  zogen in" östlicher Richtung .auf,gf.o^.  
 sere  -Entfemnng  von  der -Stadt  ivegy- nm  den,  Neugierigen,  
 dip .mit  herausgekomnäen- waren,  lauszuweichen.  Da--s.etztep  
 sieh,nun  die-verschiedenen  Gliedernder-Familie  Muchtarjs  
 auf des Erde in  einem Kreise nieder .und eröffneten  eine ernste  
 Priyatherathung, zur Ordnung'ihrer .politischen  AngelegenheiT  
 ten. - :-Diese„ Beraubung .dauerte  etwa  I-, Stunde, -während  w.el-  
 chfer »Zeit  ich  mich.in  einiger  Entfernung  hielt;  dann  w.urdS  
 siel abgehrocheii;,- uncLlenler  ergab  es  sieh, fodass  sie  das-ers'  
 wünschte- Resultat,  die  Vereinigung- der .Brüder,zu  einer  ge-  
 memsamen'sPbMtik,- nicht  ergeben-hatte. 
 /i-i'Per  Scheich; hatte.hei' dieser Gelegenheit  den Versuch  gö»  
 macht^mißh.^ zu.überreden,-, diese  Nacht  im  Aberas*. (d, <i* 
 Vorstadt)  zuzubringen,  aber  dies  Anerbieten-  batte  ich:  abgelehnt, 
   da ich besorgt war,  ich  möchte  dadurch  eine  weitere  
 Unordnung  verursachen.  Er  versprach  mir  nun,  dass  er  am  
 nächsten  Freitag mit  meinem  Gepäcke  herauskommen  wolle,  
 und  ich  kehrte mit  Ssidi  Mohammed  zu  den  Zelten  zurück. 
 Bei  diesen  verschiedenen  Gelegenheiten  war  ich  iii  Folge  
 der  grossen  Bemühung®  meines  Beschützers  wirklich  höchst  
 ehrenvoll ; behandelt  worden,  und  ein  bedeutender  Schritt  
 war  geschehen,* um  den  Europäern  diese  Stadt  zugänglich  
 zu  machen ;  aber  dennoch .hatten  die  Fullan  im  Verlaufe  
 der  ganzen  Angelegenheit  abermals  ein  gewisses  politisches  
 Übergewicht, errungen  und  sie  benutzten  diesen Vortheil ohne  
 Zaudern  und Verzug,  indem  sie  von  jedem  Erwachsenen  eine  
 Abgabe  von  2000  Muscheln  erhoben,  unter  dem  Vorwände,  
 dass jene nicht, wie es doch ihre Schuldigkeit sei, ihre Freitags-  
 gehete  in  der  grossen Moschee  verrichteten.  Dies  war  eines  
 der Mittel,  durch "welche  sich  der  Stamm  der  Eroberer  bemühte, 
   den  Nationalgeist  der  einheimischen  Bevölkerung  zu  
 unterdrücken,  indem  sie  dieselbe  zwangen,  ihr- wöchentliches  
 Gehet  in  d e r  Moschee zu verrichten,  welche von vorne herein  
 von  Fremdherrschem,  nämlich  von  dem  Mandingo - Eroberer  
 Manssa Mü-ssa,  erbaut  worden  war  und  die  sie  selbst  zum  
 Mittelpunkte  ihrer  Oberhoheit  über  die  Stadt  gemacht  hatten. 
   Sogar  schon  in  früheren  Zeiten  war  dies  Stadtviertel  
 stets'-der - Mittelpunkt  der  Mohammedanischen  Bevölkerung  
 gewesen;“'und  es .ist  leicht  möglich,-  dass  es  einst mit  einer  
 eigenen  Mauer  umgeben  und  so  von  der  übrigen  Stadt  
 ganz  und  gar  getrennt  war.  In  dieser  religiös-polizeilichen  
 Maassregel  wurden  die  Fullan  durch  die  Vorschriften  des  
 Isslam  unterstützt;  denn  diesen zufolge ist ein Mosslim,  selbst  
 wenn  er  seine  gewöhnlichen  täglichen Gebete  zu  Hause  oder  
 in  einer  kleinen  Kapelle  verrichtet,  im  Falle,  -dass  er  in  der  
 Stadt  verweilt  und  nicht  durch Krankheit  verhindert  ist,  gezwungen  
 ,  sein  Freitagsgebet  in  der  Dj&ma  zu  verrichten. 
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