gibt, .oder ihm gegen Mosslemin zu:, helfen. Aber , Freund-
lichkeit und Billigkeit gegen einen -©«gläubigen, der -nicht
feindlich ist, ist augenscheinlich' gesetzmässig;' dagegen 'ist
Freundschaft mit einem feindlichen Ungläubigen ausdrücklich
ungesetzmässig I und- Freundlichkeit '-undgBilligkeit gegen' ihn
sind unter, zweifelhaften.Pflichten, und diei~Ungläübigen;,. die
feindlich sind oder hinderlich, oder rfrech^gehören zu Einer
Klasse und sind Einer Verordnung unterworfenund gegen-
Solche ist liebevolle Zuneigung — Alles, was '.zu-.einer intimen.
Freundschaft gehört — verboten. Dies<dst das 'Gesetz, in
Beziehung auf Ungläubige. . Was die- Kitäbi’s, -betrifft, so'
stehen die unter speziellen Gesetzen,. mögenfsie «pun-feindlich.
sein oder unter Friedensvertrag- oder| tributpflichtig. -Wir?
können die“ Mädchen der Kitäbih von jedem Bekenntniss
heirathen. Nun, wenn irgend Jemand behauptet?*^la«;, .es
nicht gesetzlich ist, einem Kitäbi Freundlichkeiten .erzeigen,
lass ihn mh* sagen, was er -nyt- feïném -Kitäbi-Weib thun
würde, da er doch siebt, dass Gott uii'- befohlen hat-, unsere
Frauen mit Freundlichkeit und Wohlwollen m ^behandeln,
und der Prophet hat es eingeschärft.' • -Folglich^ wenn* dies“
wahr ist in Bezug auf .das Kitäbi-Weih-.eines Mösgl%m; só'
-würde da schlechthin, kein - Unterschied- ..sein .zwischen, ihr
und. ihrem Vater und ihren Brüdern, ..ausgenommen den ,-des
Geschlechtes. Demnach ist- es ganz unzweifelhaft, dass der-:
selbe Grad von Freundlichkeit und Wohlthun, -welchem'' e iserner
Frau, der Tochter seiner Verbindungen durch Heirath
schuldig ist, auch jenen Verwandten selbst geschuldet wird.”
Und der Emir von Mä-ssina, der Fullähi,. sprach zu mir mit
Unwissenheit und Unmenschlichkeit. -von wegen dieses Eng--
länders und bestand auf abgeschmackten und nichtigen Forderungen.
Und er — -ja .sogar seine Rechtskundigen ohne
Gelehrsamkeit, Frömmigkeit oder Religion -t- führte -als-Beweis
gewisse Verse aus dem Buche Gottes .an,’dié in Betreff
v;on Heuchlern offenbaret wurden, und zwar zunächst mit
Rücksicht auf cAbd AEah^benf^tei-E'bn SsalüFS) und seihë
Gevattérn^r.und^f#heSehimpfteU -sich- selbst durch -dié5 Darlegung
ihreriUmyiésêühëitsin. dem. Kurän ünd> der" Ssünna. - Ja,
Sill konnten keinAAiüzlgés Wort-aus' deï^'Ssühtaa anführen'
noeb «einen einzigen .-Sprach- -aus -,denf>kóhóbischèn ^Gesetz *+);
und darin besteht doch, trotz- aller ihrer‘.Unmssenheitvm demselben;
ihre -ganze Gelebrsatnkeitl Da-«sie nun weder in der
^smina,, noch im kanonischen Gesetz irgend etwas farfdcjr,*
was zu ihren Zwecken passte, sondern einzig vuüd1 alleiifTdas;
was ihnen" schnurstracks zuwiderlief,'• nahrfren-^feie^ihte' ‘Zuflucht
zum Kurän und sie verdrehten seinen Sinn auf gewaltsame
,- unbillige, unwissendS-^sorglogfe -und 'gänz^lä^fe^ichn-
Weisé. Aber 'wehe tüb’èr^gie -fdr ^das^ was ihre Hantle"gffe
scHweben haben, und wehe"ü-ber'sie5für den Lohn, den sie
ernten-werdenI T nter dem, was uh-zu^ihntnf sagfbVwai
auch Folgendes: ,. Wenn das. was ihr im Sinne habt, entweder
inAfhèoretiscber öderrim' .praktischer Beziehung .éi^Theil dfri
Mohammedanischen ■ReMgioht" wäre ,■ würde ich? euch Bn-< der
Annahme iiddss$Ä&|j zavorgdkommen^ifeiff,'!1 und ChäliF^ben
cAbd Allähi uiïdC'Othman beiriMohammed Bolhv, ’*die béiden
Vlikommlinge Fódie’s-V' würden oiaöh znvorgekommen scitu-
Jaf der grosse Stdt^n* unser Hetr,,cAbd e’ Rahmän, der Sshü-
IKsehäm’s, und. der Ghakän der beiden'Kontinente uiid* Mèerej-
derriSültan fAbd el Medjïd ,- • der'•’S'ótó^dès’ - Sultans Mahmud,
des-, Böhnes des? Sultans-Abd- el Hämldj diese beiden würden
euch zuvorgekommen -seih. : Wasgeuren Anspruch betrifft, • dass’
jh#,dië Pflicht, :den^Uiügläubigen*' Schlachten--zu li’dfepü;-Und”
sie zu-hassen;-von-"der Zeit eurer JViiteri und-Grös&väter“Her
ererbt habet, .-so sind’ wir ihnen'.'-näher«. verwandt^aK^ihf;
denn ihr habt darin gar keine Ahnen*, -tda »ihr eure gegou-
*) Dies ist eine bekannte Persönlichkeit ans' d'ein; Enrän.