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 lichkeit  und  Billigkeit  gegen  einen -©«gläubigen,  der  -nicht  
 feindlich  ist,  ist  augenscheinlich'  gesetzmässig;'  dagegen  'ist  
 Freundschaft mit  einem  feindlichen Ungläubigen  ausdrücklich  
 ungesetzmässig I und- Freundlichkeit '-undgBilligkeit  gegen' ihn  
 sind  unter, zweifelhaften.Pflichten,  und  diei~Ungläübigen;,.  die  
 feindlich  sind  oder  hinderlich, oder rfrech^gehören  zu  Einer  
 Klasse  und  sind  Einer  Verordnung  unterworfenund  gegen-  
 Solche  ist  liebevolle Zuneigung — Alles,  was '.zu-.einer intimen.  
 Freundschaft  gehört —  verboten.  Dies<dst  das  'Gesetz, in   
 Beziehung  auf  Ungläubige.  .  Was  die- Kitäbi’s, -betrifft,  so'  
 stehen  die  unter  speziellen Gesetzen,. mögenfsie «pun-feindlich.  
 sein  oder  unter  Friedensvertrag-  oder| tributpflichtig.  -Wir?  
 können  die“  Mädchen  der  Kitäbih  von  jedem  Bekenntniss  
 heirathen.  Nun,  wenn  irgend  Jemand  behauptet?*^la«;,  .es  
 nicht  gesetzlich  ist,  einem  Kitäbi  Freundlichkeiten .erzeigen,  
 lass  ihn  mh*  sagen,  was  er -nyt- feïném  -Kitäbi-Weib  thun  
 würde,  da  er  doch  siebt,  dass  Gott  uii'-  befohlen  hat-,  unsere  
 Frauen  mit  Freundlichkeit  und  Wohlwollen  m  ^behandeln,  
 und  der  Prophet  hat  es  eingeschärft.' • -Folglich^ wenn*  dies“  
 wahr  ist  in  Bezug  auf .das  Kitäbi-Weih-.eines Mösgl%m;  só'  
 -würde  da  schlechthin, kein - Unterschied- ..sein  .zwischen, ihr  
 und. ihrem  Vater  und  ihren  Brüdern, ..ausgenommen  den ,-des  
 Geschlechtes.  Demnach  ist- es  ganz  unzweifelhaft,  dass  der-:  
 selbe  Grad  von  Freundlichkeit  und Wohlthun, -welchem'' e iserner  
 Frau,  der  Tochter  seiner Verbindungen  durch Heirath  
 schuldig  ist,  auch  jenen  Verwandten  selbst  geschuldet  wird.”  
 Und  der  Emir  von  Mä-ssina,  der Fullähi,. sprach  zu  mir  mit  
 Unwissenheit  und  Unmenschlichkeit. -von  wegen  dieses  Eng--  
 länders  und  bestand  auf  abgeschmackten  und  nichtigen Forderungen. 
   Und  er — -ja .sogar  seine  Rechtskundigen  ohne  
 Gelehrsamkeit,  Frömmigkeit  oder  Religion  -t-  führte -als-Beweis  
 gewisse  Verse  aus  dem  Buche  Gottes .an,’dié  in  Betreff  
 v;on  Heuchlern  offenbaret  wurden,  und  zwar  zunächst  mit 
 Rücksicht  auf cAbd AEah^benf^tei-E'bn SsalüFS)  und  seihë  
 Gevattérn^r.und^f#heSehimpfteU -sich- selbst  durch -dié5 Darlegung  
 ihreriUmyiésêühëitsin. dem. Kurän ünd> der" Ssünna. -  Ja,  
 Sill konnten  keinAAiüzlgés  Wort-aus'  deï^'Ssühtaa  anführen'  
 noeb  «einen  einzigen .-Sprach- -aus -,denf>kóhóbischèn ^Gesetz *+);  
 und darin besteht doch,  trotz- aller  ihrer‘.Unmssenheitvm demselben; 
   ihre -ganze  Gelebrsatnkeitl  Da-«sie  nun weder  in  der  
 ^smina,,  noch  im  kanonischen  Gesetz  irgend  etwas  farfdcjr,*  
 was  zu  ihren  Zwecken  passte,  sondern  einzig vuüd1 alleiifTdas;  
 was  ihnen"  schnurstracks  zuwiderlief,'•  nahrfren-^feie^ihte' ‘Zuflucht  
 zum Kurän  und  sie  verdrehten  seinen  Sinn auf gewaltsame  
 ,- unbillige,  unwissendS-^sorglogfe  -und  'gänz^lä^fe^ichn-  
 Weisé.  Aber 'wehe tüb’èr^gie  -fdr ^das^  was  ihre  Hantle"gffe  
 scHweben  haben,  und  wehe"ü-ber'sie5für  den  Lohn,  den  sie  
 ernten-werdenI  T nter  dem,  was  uh-zu^ihntnf sagfbVwai  
 auch  Folgendes:  ,. Wenn das.  was ihr im  Sinne habt,  entweder  
 inAfhèoretiscber  öderrim' .praktischer  Beziehung .éi^Theil  dfri  
 Mohammedanischen ■ReMgioht" wäre ,■  würde  ich?  euch Bn-< der  
 Annahme iiddss$Ä&|j  zavorgdkommen^ifeiff,'!1 und  ChäliF^ben  
 cAbd  Allähi  uiïdC'Othman  beiriMohammed  Bolhv, ’*die  béiden  
 Vlikommlinge  Fódie’s-V'  würden  oiaöh  znvorgekommen  scitu-  
 Jaf der  grosse Stdt^n* unser Hetr,,cAbd  e’ Rahmän,  der  Sshü-  
 IKsehäm’s,  und.  der Ghakän der beiden'Kontinente uiid* Mèerej-  
 derriSültan  fAbd  el Medjïd ,- • der'•’S'ótó^dès’ - Sultans  Mahmud,  
 des-, Böhnes  des? Sultans-Abd- el Hämldj  diese  beiden  würden  
 euch zuvorgekommen -seih.  : Wasgeuren Anspruch betrifft, • dass’  
 jh#,dië  Pflicht,  :den^Uiügläubigen*' Schlachten--zu  li’dfepü;-Und”  
 sie zu-hassen;-von-"der  Zeit  eurer JViiteri und-Grös&väter“Her  
 ererbt  habet, .-so  sind’ wir  ihnen'.'-näher«. verwandt^aK^ihf;  
 denn  ihr  habt  darin  gar  keine  Ahnen*,  -tda »ihr  eure  gegou- 
 *)  Dies  ist  eine  bekannte  Persönlichkeit  ans'  d'ein; Enrän.