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 wärtigen  Meinungen  erst  ungefähr  vor  30  Jahren  angenommen  
 habt,  und  ein  Mensch  erbt  nur  von  seinem  ’Vater  und  
 Grossvater.  Wessen  Gast  ist  dieser  Christ ?  Und  wiederum,  
 in  wessen  Verbindung  und  Schutz  istkdiO&er  Obrist^^fiEydst  
 der  Gast  und  Schützling  des  Sultans  der  Gläubigen,  cAbd  el  
 Medjid,  und  des  Imäiäs  der  Gläubigen,  unseres  Herrn  cAbd  
 e’  Rahmän.  Wahrlich,  er  hat  von  seinen- Vätern  und Gross-  
 vätern  die  Pflicht  ererbt,  mit  den»  Ungläubigen  Krieg  zu  
 führen',  und  er  besitzt  seine  Religion  von *dötic frühesten  der  
 Väter,  von  der  Zeit  der  Propheten.  Aber  was  die  Herren  
 von  Nükkuma  betrifft  [d.  h.  die  Fulhe *von Mä-ssiha,  deren  
 erster  Herrschersitz  in  Nükkuma  auf  der  Nigerinsol  -—“ dem  
 i,rüde”;'fi^  war],,So  haben  die  weder  Religion,  noch  Gelehrt  
 samkeit,  noch Verstand,  noch menschenfreundliche  Bildung.  
 Was  gibt  ihnen  denn  irgend  ein-  Übergewicht  oder  irgend  
 welche  hervorragende  Stellung  über* jeire  ausgezeichneten  
 Männer,  da  sie  dooh  sehn,  dass  der  Schweif des Menschengeschlechtes  
 sind,  lebend  im.‘Schweife  der  Weltbund  
 dass  bis  zu  diesem  Augenblick  die  Einladung  der  Ssunna  
 und  unentbehrlichen Pflichten  sro> nicht  erreicht  hat ? ^   Aber  
 es  ist  keiheswegs  nö.thig-,  dabei  zu  verweilen,  was  sic  in  
 ihrer  Verkehrtheit  Vorbringen,  noch  dabei,;?was dhnen 'im  
 Streite  entgegnet  worden  ist.  Die  Hauptsache  ist,  dass  ihr,  
 o  ihr Gläubigen!  wissen  solltet,  dass Gott  uns.-Propheten  gesandt  
 hat mit  Seinem  Buch  und  Seinen .Vorschriften  undjsie  
 erklärt  und  deutlich  gemacht  hat,  und  dass pwer  immer  
 wünscht,  darin,  was Er  geboten hat,  etwas  hinzuzufügen, ;ver-*  
 flucht  ist  und  ausgestossen  wird,  und  wer  immer  irgend  et*  
 was  davon verringert,  wird verdammt und bestraft.: Behandle  
 also  den  Mossllm  gemäss  der  im  Buche  Gottes  und  in  der  
 Ssunna  des Propheten vorgeschriebenen Behandlung,  mag  der  
 Mossllm  ntöfc  gewissenhaft  oder  sorglos  sein;  behandle  die  
 Kitäbi’s," wie  sie  zu  behandeln  sind,  je  nachdem  sie  feindlich  
 sind  oder  unter  Vertrag  oder  tributpflichtig,  und  behandle 
 El  Bakäy’s  Empfehlungsbrief. 727 
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 den  schlechthin  .Ungläubigen,  -je  nachdem-er  zu  behandeln  
 .  ist,, mag er nun  feindlich oder  nicht  feindlich  sein;  denn  Alle  
 sind Seine Diener;  Sein Wille "ist. ihnen unwiderstehlich,  Seine  
 -.Verordnung  haftet  eng- an  ihnen ,Ä-..Seip  Wissen  -begreift  sie  
 alle%'  Wer  immer  diese  verschiedenen  Klassen.auf  andere  
 Weise  behandelt,  als  Er  festgesetzt  hat,  irrt  in  seinem  Ur-  
 theile  und  ist  böse. 
 Dieser  Christ  i s t , nun  einmal  der  Gast  der  Mosslemln,  
 unter  ihrem  Schütze,  ihrem Vertrag  und  in  ihrem  Sicher-  
 heitsgoleite.  Kein. Mossllm  kann  ihm.,  ohne - das.» Gesetz  zu  
 verletzen,-Schaden. anthun.  Im  Gegentheil,  ihn  verletzen» ist  
 eine- brennende  Schande.  Ja,  er hat die Rechte eines Gagtes-j  
 denn  der  Gast  des  Grossmüthigen  wird .grossm%thig  behandelt,. 
  und jeder Gläubige  ist grossmüthig  und jeder' Heuchler  
 geizig,  fljlnd -macht .denn  die  Grossmuth,  die  dem  Charakter  
 nicht  eingeprägt  ist,  einen-  Gläubigen?  Die  Belohnung  von  
 Güte  ist  Güte  nach  dem  Vorbilde  des  Charakters  des  barmherzigen  
 Gottes., +Gott  spricht  Gibt  es  irgend- welche  Belohnung  
 von  Güte;.-„als .durch  Güte?” **.)--  Und  siehe,  die  
 Bandsfeüte  dieses Mannes,  die- Engländer,-  haßen  uns Dienste  
 gethan,  die weder bezweifelt,  noch geleugnet-werden, können-;  
 sie  bestehen  in  ihrer  Freundschaft  für  unsere  Brüder^-  die  
 Mosslemxn;  und  in  ihrer  Aufrichtigkeit  gegen  dieselben  und  
 ihrer Herzlichkeit  mit  ihnen  und  der  Hilfe,  die.sie  unseren  
 beiden  Sultanen,  cAbd  e’  Rahmän-und  cAbd  el  Medjid,. geleistet. 
  haben.  Dieser Charakter  der »Engländer  ist  allgemein  
 bekannt  und  anerkannt.  Es  ist  daher  unser  Recht  und  
 unsere Pflicht,  Dankbarkeit  für  ihre-  freundliche  Gesinnung  
 zu  zeigen  und  dem  Vertrag  und  dem Zutrauen,  das  zwischen 
 *)  Diese, Stelle  reimt  si<ch^  im  Original  und  ist .allem  Anscheine  nach  aus  
 irgend  einer  bekannten  Quelle  citirt,  aber  im Kuran  findet  sie  sich  nicht/  
 Um  so  mehr  Ehre' raacht  sieihrem Yerfasser,  wer  er  immer  sei.