hält zwei Kel, deren 50 als genügend für den jährlichen Bedarf
eines Menschen angesehen werden. Ausser den Kurdl-n-ka-
ssa erhebt der Statthalter eine jährliche Steuer, „ kurdi- 11-
koröfi”, genannt. Es ist dies eine Abgabe von 700 KurdT
von jedem Färbetopf, deren es mehr als 2000 gibt. Ferner
erhält er ein „fitto” von 500 Kurdi von jedem Sklaven, eine
jährliche Abgabe — „kurdi-n-debino” — von 600 Kurdi von
jedem l'almbaum und eine kleine Steuer — „kurdi-n-räfi” —
von den auf dem Markt verkauften Vegetabilien, wie Dänkali
(süsse Kartoffeln! Gösa (Brodwurzeln), Bissga und Rögo (andere
Arten essbarer Wurzeln) u. s. w. Diese letzterwähnte
Steuer ist sehr eigenthümlich, da für das Fleisch oder Schlachtvieh,
welches in die Stadt eingeführt wird, so viel ich weiss,
keine Abgabe zu entrichten ist. Clapperton irrt sich, wenn
er angibt, dass alle Dattelbäume in der Stadt dem Statthalter
zugehören und dass die Wetterdächer auf dem Markte sem
Eigenthum seien.
Die Autorität des Statthalters ist nicht unumschränkt, abgesehen
selbst von der Berufung, welche einem Unterthan
an den Oberherrn in Sokoto oder Wurno freisteht, wenn er
überhaupt mit seiner Klage so weit vordringt. Dem Statthalter
steht nämlich eine Art Ministerialrath zur Seite, den
er m wichtigen Fällen nicht unterlassen kann zu Bathe zu
ziehen. An der Spitze . dieses Rathes steht der Ghaladima.
Das GhäladT, das Amt des Ghaladima, hatte, wie wir später
sehn werden, im Bornu-Reiche seinen Ursprung und verbreitete
sich erst von liier aus durch die Übermacht dieses
Reiches auf die Nachbarländer. Der Ghaladima oder erste
Minister übt nicht selten, wie das in Kanö der Fall ist,
den höchsten Einfluss aus, der selbst die Macht des Sserki
m Wirklichkeit überwiegt. Dirn folgt an Würde der Sserki-
n-daüakei, der Befehlshaber der Reiterei, dessen Posten in
barbarischen Ländern, wo der Sieg fast immer von der Reiterei
abhängt, von grösser Wichtigkeit ist. Dann folgt der
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Die höchsten Beamten der Provinz. 165
Bända-n-Kanö, gewissermassen General der bewaffneten Macht;
hierauf der Alkali — statt „el Kadhi” — oder Oberrichter,
dann der Tschiröma-n-Kanö, der älteste Sohn des Sserki oder
eine andere Person, welche diesen Titel bloss äusserlich an-
nimmt; der Tschiröma übt die höchste Gewalt im südlichen
Theile der Provinz aus. Dann folgt der Sserki-n-bai", eigentlich
„Oberhaupt der Sklaven”, welcher die Inspektion der nördlichen
Distrikte der Provinz bis Kasaure unter sich hat; darauf
der Gädö oder Finanzminister, und endlich der Sserki-
n-scliäno oder Aufseher der Rinder oder vielmehr Packochsen,
dessen Amt demjenigen eüies Generalquartiermeisters
entspricht; denn er hat alle Kriegsvorräthe unter sich, wie
denn wenigstens das Rind seit langen Zeiten das einheimische
Lastthier des Sudans ist. Es ist bezeichnend, dass, wenn
der Sserki sich auf längere Zeit von seiner Residenz entfernt,
entweder auf einem Heereszug, oder um seinem Oberherrn
zu huldigen, nicht der Ghaladima, sondern der Gädö und
der Sserki-n-sch5no seine Stellvertreter sind. Denn der Ghaladima
möchte zu leicht seine schon ohnehin grosse Macht
missbrauchen.
Was die Regierung im Allgemeinen betrifft, so bin ich
überzeugt, dass sie in der Provinz Kanö gewiss nicht drückend
ist; denn der Verkehr ist hier so gross, dass jede
Ungerechtigkeit schnell ruclibär wird. Aber das Benehmen
der herrschenden Klasse ist dennoch anmassend, und Ungerechtigkeit
in unbedeutenderen Dingen wird in grösser Ausdehnung
geübt. Es ist eigenthümlich, aber offenbar dem noch
nachwirkenden Einflüsse der alten Haussa-Sitte, die wieder
auf dem Vorbild des Börnu-Hofes beruht, zuzuschreiben, dass
die Hofetikette in Kanö viel strenger ist, als in Sokoto oder
Wurno, und ein so strenges Hofceremoniell muss natürlich jeden
Armen verhindern, eine Audienz beim Fürsten zu erlangen.
Die Fulbe oder Fellani heiratlien die hübschen Töchter der
unterworfenen Rasse, würden sich aber nicht leicht lierab