nämlich, in Übereinstimmung mit dem Auszug der Chronik,
nennt den Vater der Könige Edrlss und Däüd, dessen Regierung
er um das Jäte 700 der Hedjra ansetzt, Ibrahim;
Imäm Ahmed dagegen nennt ihren Vater Nikäle, einen Sohn
Ibralnm’s, und dies ist selbst zur gegenwärtigen Zeit die herrschende
Angabe der Bewohner des Landes, von denen jeder
gebildete Mann Däüd tata Nikälebe oder Däüd Nikälemi sehr
wohl kennt. Die Sache ist die, dass der Name Blri, welchen
die Chronik dem Vater Ibraklm’s und dem Grossvater von
Edriss und Däüd gibt, nur eine andere Form für Biram und
sonach mit Ibrahim ganz gleichbedeutend ist; die jetzt gewöhnlichere
Form des Namens ist Ibräm. Es ist also klar,
dass Nikäle ein anderer Name Ibrahlm’s, des Sohnes von
Biri, war, ganz so, wie es ausgemachterweise der Fall ist
sowohl mit den Namen Ahmed und Dünama, die, wenn auch
nicht in Bezug auf ihre Bedeutung, doch in Bezug auf die
Person identisch sind, als auch mit denen von Sselmaa oder
Sselmama und 'Abd el Djelll.
Die Übereinstimmung also zwischen der Geschlechtstafel,
wie sie der Auszug der Chronik gibt, und der beiläufig
vom Imäm Ahmed mitgetheilten ist im höchsten Grade zufriedenstellend;
denn dieser Imäm war ein gelehrter und gewandter
Mann, in hoher Stellung und in beständigem Verkehr
mit dem Hofe. Diese Übereinstimmung scheint uns um
so bedeutender, wenn wir in Betracht ziehen, dass die von
ihnen gegebene Geschlechtstafel, aus einem bald anzuführenden
Grunde, der zugleich einen starken Beweis zu Gunsten
der Glaubwürdigkeit dieser zwei Urkunden bildet, nicht die
einzig gangbare in Börnu ist. Die Geschlechts- und Succes-
sionsfolge ist nämlich in einer der beiden anderen kurzen
Chroniken, die unter No. 2 erwähnt sind, durchaus abweichend;
die dritte kleine Urkunde dagegen, welche keinen
Anspruch auf Vollständigkeit macht, sondern nur die bedeutenderen
Fürsten hervorhebt, kann hier nicht in Betracht gezogen
werden. Ich habe daher, was den Stammbaum und
die Reihenfolge der Herrschaft anlangt, diese zwei Listen der
Berücksichtigung nicht für werth gehalten. Nur in einem ganz
anerkannten Falle habe ich eine Ausnahme gemacht. Dieser
Fall bezieht sich auf die Regierung, welche nach dem 58ste”
Könige — dem 58«*™, wenn wir die Regierung des Usurpators
Säid mitzählen — 'Ali, dem Sohne Hadj ' Omar’s, folgte.
Hier nämlich hat der Auszug der Chronik durch Irrthum
oder Schreibfehler die wohlbegründete, zwanzigjährige Regierung
des Edrlss ben'Ali, welcher seinem Vater'Ali folgte und
seinem jüngeren Bruder Dünama ben 'Ali vorausging, ganz ausgelassen
*).
Das hier in Bezug auf die Glaubwürdigkeit der Chronik
Gesagte bezieht sich nur auf die Geschlechts- und Reihenfolge
der von ihr erwähnten Könige; eine ganz andere Frage
aber ist es, wenn wir die Länge der jedem Fürsten zugeschriebenen
Regierungszeit in Betracht ziehen. Gerade bei dieser
wichtigen Frage aber werden die Angaben der Chronik in
der überraschendsten und befriedigendsten Weise durch die
Geschichte des Imäm Ahmed bestätigt, indem dieser bei seinem
Berichte über die erfolgreiche Expedition des Edriss
Aaischämi nach Känem angibt, dass von der Zeit, wo Däüd
ben Nikäle genöthigt war, seine Hauptstadt Ndjimie zu verlassen,
bis zu dem Tage, an welchem Edriss Afiischämi seinen
triumphirenden Einzug in den alten Sitz des Reiches hielt,
122 Jahre verflossen seien. Den Angaben der Chronik zufolge
liegen zwischen dem Ende der Regierung Däüd’s und
dem Anfang der Regierung des Edriss Aäischämi, von wel-
*) Wirklich hat der Abschreiber bei der Abschrift, die ich nach Europa
gesandt, die Absicht gehabt, diesen Nachlässigkeitsfehler zu verbessern, aber
unglücklicherweise hat er die ausgelassenen 20 Jahre, anstatt sie dem ganz
übergangenen späteren Edriss ben fAli zu geben, dem früheren gleichnamigen
Könige Edriss ben'Ali zugelegt und so dessen Regierung von 33 auf 53 Jahre
verlängert.
BartK’s Reisen. II. 3 6