Ursprungs sei. und dies hat darin seinen Grund, dass das
Haussa-Volk jeden Bomu- oder Kanöri-Mann „Ba-berbertsche”
und die Nation „Berbere” nennt. Diese Ansicht wird durchaus
bestätigt durch die ausdrückliche Angabe Makrfsi’s, welcher
in der oben berührten überaus wichtigen Stelle über
Iiänem uns helehrt, dass das die allgemein gangbare Überlieferung
seiner Zeit sei — „man sagt, dass sie von den Berbern
abstammen” — ; damit stimmt auch vollkommen überein,
was er an einer anderen Stelle angibt, nämlich dass der König
von Känem ein Nomade oder Wanderer sei*), wiewohl
es scheint, dass diese Nachricht nähere Beziehung auf die
Buläla-Dynastie habe.
Vor der Zeit Sselma’s, des Sohnes Bikoru’s, dessen Regierung
ungefähr 581 d. H. begann, sollen die Könige, wie die Chronik
sagt, den Arabern gleich, rothe Hautfarbe gehabt haben,
indem Sselma (ssillim” oder vielmehr „tsillim” heisst „schwarz”)
der erste schwarze König war. Auf Berberischen oder, um es
allgemeiner auszudrücken, auf einen Ursprung von der rothen
Syrisch-Libyschen Rasse scheint die Sitte dieser Fürsten, die
Ebn Batüta ausdrücklich bei dem zu seiner Zeit regierenden
Edriss erwähnt, nämlich ihr Gesicht in der Weise der Mola-
themün zu bedecken und nie den Mund sehn zu lassen, zurückzuführen
zu sein. Eben diese Sitte des Verschleierns aber gibt
MakrTsi als dem ganzen Stamm eigenthümlich an, und wir haben
davon noch heutigen Tages ein offenbares Zeugniss in dem
Verschleiern der Mangafrauen. Dahin gehört auch die noch
bis vor Kurzem übliche Sitte, den neuen König auf einen
Schild zu setzen und über die Köpfe der Leute emporzuheben
**), so wie die ursprüngliche und bis zum jüngsten Umsturz
des Reiches bestehende ganz aristokratische Reichs-
*) MakrTsi (Uamaker, p. 206): ,,wa hü bedüi reh&b”.
**) Vergleiche damit die ganz ähnliche, von Ebn Batüta in Timbqktu be-
Verfassung, begründet auf eine Rathsversammlung von zwölf
Häuptlingen oder Edeln, ohne deren Zustimmung der König
nichts von Bedeutung unternehmen konnte.
Wir haben eine recht merkwürdige Angabe in Bezug auf
das Börnu-Reich, die von Lucas ausgeht, dem von der Afrikanischen
Gesellschaft im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts
beschäftigten Reisenden*), der aber, wie bekannt,
nicht weiter als bis Masräta vordrang. Gleichwohl hat er
einige vortreffliche Nachrichten über den damaligen Zustand
Inner-Afrika’s, die er von seinen Arabischen Gefährten einsammelte.
So gab ihm der höchst verständige Ben "Ali
folgende Notiz über die Königswürde inBornu. Das Bomu-
Königreich sei ein Wahlreich, wo das Vorrecht, den Nachfolger
unter den Söhnen des verstorbenen Königs ohne Rücksicht
auf Erstgeburt zu wählen, von der Nation (?) auf drei
der ausgezeichnetsten Männer des Landes übertragen worden
wäre. Nachdem die Wahl getroffen, wenden sich, sagt
Ben 'Ali, die drei Wähler nach den Gemächern des zur Nachfolge
Erwählten und führen ihn schweigend nach dem düsteren
Orte, wo die noch unbeerdigte Leiche seines verstorbenen
Vaters ausgestellt is t Denn vor der Beendigung der ganzen
Ceremonie konnte der verstorbene Fürst nicht beerdigt werden.
Dort, über der Leiche seines hingeschiedenen Vaters,
scheint der neu Erwählte irgend eine heilige Verpflichtung
übernommen zu haben.
Ich werde eine ähnliche, noch heutigen Tages bestehende
Sitte in der Provinz Münio zu erwähnen haben, welche früher
zu demjenigen Theile des Bornu-Reiches gehörte, welcher
Yen liiess. Jeder neu erwählte Fürst dieses Landes — „Mu-
niöma” — ist noch gegenwärtig verpflichtet, in einer Höhle,
welche in der Felswand hinter der Grabesstätte der Muniöma
in der alten Stadt Gamma-ssak von Natur oder von Men-
*) Prfoecdings of the Aj 'rican Association, vol. I, p. 148 sq.