-wie es in dem ändern Verzeichniss (b) geschehen ist, anstatt
den. groben Unsinn zu begehen, zwei älteren Königen
eine Regierung von 250— 300 Jahren zuzuschreiben! Zwei
Data waren gegeben: die mit der Zahl der Regierungsjahre
herablaufende Reihenfolge der Könige und doch dabei die
adelige Annahme des Dhu-Yasan als Stammvaters; diese sollten
nun verbunden werden. Seihst Ssaef und Ibrahim, die
zwei ersten Fürsten der Linie, sind, wie ich g laub eh isto rische
Persönlichkeiten, deren' Existenz so wohlbegründet war,
dass ein gewissenhafter Chronist nichts an der ihrer Regierung
zugeschriebenen überaus massigen Zahl von Jahren ändern
konnte.-
Indem wir also den Winken folgen, welche uns die Chronik,
wenn mit Verstand und ohne Vorurtheil betrachtet, selbst
gibt, setzen wir die Begründung der Dynastie der Ssaefua
und des Königreichs Känem etwa um die Mitte des dritten
Jahrhunderts nach Mohammed oder kurz vor 900 nach Christus
; dabei nehmen wir aber als möglich an, dass dieser
Stamm schon manches Menschenalter vorher in Burgu
dem Lande der Berdoa(?) — nicht allein gewohnt, sondern
selbst- eine gewisse Herrschaft behauptet haben kann. Wir
werden auf diesen Umstand spater wieder zurückkommen.
Wir wollen uns nun zuerst überzeugen, wie ausgezeichnet
und wahrhaft triumphirend die Glaubwürdigkeit der Chronik
bis in’s Einzelne hinein durch die gelegentlichen Bemerkungen
bestätigt wird, welche Makrisi und Ebn Batüta in Bezug
auf Börnu gemacht haben. Zugleich wird uns die Vergleichung
der Angaben der Chronik mit den wenigen, auf
diese gelegentlichen Bemerkungen sich stützenden festen Zeitpunkten
in den Stand setzen, eine kleine Verbesserung in
den Daten der Chronik vorzunehmen. Denn einer solchen
ist sie natürlich fähig, da sie gewöhnlich nur die Zahl
der Jahre einer jeden Regierung äufführt, ohne die überzähligen'
oder, minderzähhgen Monate und Tage zu berückfeichtigen,
ausser wenn die Regierung nicht die Dauer eines ganzen
Jahres erreichte', und bei den Regierungen einiger der
jüngeren Fürsten.
Unglücklicherweise kann die älteste Begebenheit, die Ma-
krisi, wie es scheint, auf die Autorität Ebn Säid’s gestützt,
in Bezug auf Känem anführt*), nämlich eine Expedition des
Königs dieses Landes nach der fruchtbaren Landschaft Ma-
binä im Jahre der Hedjra 650, nicht als ein genügender
Prüfstein der Glaubwürdigkeit der Chronik dienen, weil Makrisi
den Namen des Königs nicht erwähnt. Die That-
sache selbst aber stimmt ganz vortrefflich mit dem kriegerischen
und unternehmenden Charakter des Königs Dünama
Dibbalämi, dessen Regierung unserer Chronik nach zwischen
618 und 658 fällt, zusammen. Ganz dasselbe gilt von der
Begebenheit, die Ebn Chaldün**) in seiner schätzbaren Geschichte
der Berber erzählt, die nun Jedem; zugänglich gemacht
ist, indem er der interessanten Thatsache gedenkt, dass
der König von Känem, den er schon zu jener Zeit „Herrn von
B6mu” nennt, im Jahre 655 unter einer Menge anderer werthvoller
Geschenke auch eine Giraffe, an Abu 'Abd Allah el
Mosstansser, den König von Tunis, gesandt habe. Derselbe
Geschichtschreiber erwähnt an einer anderen Stelle sein.es
Werkes in Bezug auf das Jahr der Hedjra 656 den König
von Känem als denjenigen, der den Tod eines Sohnes des
bekannten abenteuerlichen Kriegshäuptlings Karakosch el Rhosi
el Modafferi, der sich in Wadän festzusetzen gesucht, veranlasst
habe***).
*) Mamaleer, specim. catalog. p. 107.
**) Ebn Chaldün, ed. Macquekin de Slane, Alger. 1847, vol. I. p. 429. —
Über die zwischen den Beni Häfiss und den Königen von Känem bestandene
Freundschaft s. Ebn. Chaldün, vol. I. .p. 263.
***) Ebn Chaldün, vol. I. p. 300 (Arab. Text), vol. II. p. 96 der Übersetzung,
wo er ausdrücklich sagt, dass er bei dieser Erzählung der Autorität des Scheichs
Abu' Mohammed e’ Tidjäni folge, die- wir nun im Journal Asiatique, IYème
série, vol. 20, p. 158, vor uns haben.