summe weniger als den Werth des gestohlenen Objects, z. B. für
einen Ochsen nur ein Kalb beträgt.
Streitigkeiten und Verbrechen zwischen Eingebornen und Russen
werden durch Civilgerichte auf Grundlage russischer Justizverfassung
entschieden. Bei Aufreizungen zum Aufstande, Angriffen auf Mili-
tairs oder Posten und ähnlichen Fällen treten dagegen Militair-
geriehte in Kraft.
Die Weidengebiete sind' eingebornen Kreischefs — Wollostj —
unterstellt, die von der Regierung eingesetzt und meistentheils aus
der Reihe der Sultahne oder anderer einflussreichen Grossen gewählt
sind. Als Auszeichnung erhalten sie gemeiniglich einen rothen oder
violetten mit Goldstickerei bordirten Kaftan und einen Ehrensäbel,
die bei feierlichen Gelegenheiten getragen werden, sowie silberne
Verdienstmedaillen, die ganz besonders hoch in Ehren stehen und
durch deren Verleihung sich die Regierung auf leichte Weise die
Grossen verbindet. Die Häupter der Wollosti werden auf 3 Jahre
gewählt und stehen als Beamte in der 12. Rangelasse, während die
Bii russischen Dorfschulzen gleichkommen. Unter dem Vorsitz des
Militairbezirkschef, bilden zwei oberste Sultahne, nebst 2 russischen
und 2 kirghisischen Beisitzern die oberste Localbehörde. Die Beisitzer
werden auf 2 Jahr gewählt und stehen in der 9. Beamten-
classe. Die ältesten Sultahne haben, sofern sie im Amte sind,
Majorsrang, der erblich wird, wenn sie das Amt 3 mal bekleideten,
sie erhalten dann zugleich das Recht ein Diplom als russischer Edelmann
nachzusnchen. Einige der Regierung besonders ergebene
Sultahne erhalten ein Ehrengehalt, so z. B. Sultahn Ali im Kreise
Wernoje jährlich 350 Rubel. —
An Steuer haben die Kirghisen pro Jurte (Kibitke), von Manchen
zu 3 von Anderen zu 5 Köpfen gerechnet, jährlich einen Jassak von
3 bis 3‘/j Rubel zu bezahlen; für Producte den früheren Zehnten,
Händler 2*/2 Procent vom Import und Export. Die grosse Horde
war bis 1863 ganz steuerfrei.
Zu Kriegsdiensten werden die Kirghisen bis jetzt nicht herangezogen,
wenn sich aber ein Detachement marschfertig macht oder
an der Grenze stehen soll, werden ihm einige kirghisische Reiter beigegehen,
welche den Postdienst thun, patroulliren oder als Führer dieneu.
Zu einer Gefeehtsthätigkeit ist die kirghisische Miliz ohnehin
nicht geeignet und Kirghisen in grösserer Anzahl sind für ein
Detachement mehr eine Last, als eine Hilfe.
Finsck.Reisen . T V S i im m . J t b ¡ 1 .