
 
		grosse  Masse  der  Naturvölker.  Nur  einzelne  Grübler  erheben  
 sich  noch zu  der Idee  einer  oberhalb  dieser Gegensätze  schwebenden  
 Gottheit,  die  zwar  gütiger  Natur,  aber,  gleich  den  Göttern  
 des  Epikur,  gleichgültig  gegen  die  Erde  und  ihre  Angelegenheiten  
 ist,  in  unerreichbarer  Ferne  weilend,  wie  Yankupong  an  
 der  Goldküste  oder  Num  der  Samojeden.  Das  bei  den  Chinesen  
 das  All  (gleich  dem  Jupiter  des  Ennius)  abrundende  
 Himmelsgewölbe  ist  dagegen  durch  den  Staatscultus  auf  astronomisch 
 meteorologischer Grundlage  des Kalenderwesens  in  eine  
 magische Verknüpfung  mit  den Geschicken  des  unterhimmlischen  
 Reiches  gebracht. 
 Das  dämonische  Heer,  das  die  Priester  in  Folge  der  an  sie  
 gestellten Ansprüche in ihre Gewalt  zu bannen  gezwungen wurden,  
 kann  nun  später  noch  auf  mancherlei  andere  Weise  benutzt  
 werden.  Die  Negerpotentaten'  finden  es  am  billigsten,  die  Polizei*) 
   durch  Fetische  üben  zu  lassen,  die  sie  den  Tempeln  entnehmen, 
   und  eben so  wirksam  hüten  die  Atua  in Polynesien  das  
 Tabu,  wo  immer  es  auferlegt  ist.  Hiermit  tritt  zuerst  die  Idee  
 einer moralischen**) Verurtheilung  hervor.  Wer  das Tabu»bricht,  
 ist  ein  Kakini,  ein  schlechter  Kerl.  Was  er  sonst  thut,  kümmert  
 Niemand.  Schlägt  er  seinen  Nachbar  todt,  so  mag  er  es  
 thun;  er  thut  es  aber  freilich  auf  seine  eigene  Gefahr  und  wird 
 *)  Expedire  igitur  existimat  (Scävola)  falli  in  religione  civitates,  quod  dicere  
 etiarn  in  libris  rernm  divinarum  ipse  Varro  non.  dubitat  (August).  Varro  utile  
 esse  civitatibus  dicit,  ut  se  viri  fortes,  etiamsi  falsum  s it,  ex  diis  genitos  esse  
 credant. 
 *♦) Die  vermögenslosen  Armen  werden  von  den  slavonischen  Gemeinden  als  
 Böse  (chudy)  ausgestossen.  Der  Gute  ist  der  Begüterte.  Nur  den  Höchststehenden  
 wurden  bei  den  Persern  Staatsgeheimnisse  anvertraut  (nach  Amm  Marc.),  
 weil  eine  weniger  edle  Natur  der  Verschwiegenheit  nicht  fähig  sein  würde  (die  
 man  auch  den  Frauen  abspricht).  Dem  gemeinen V olte  ist  (nach  einem  von Pris-  
 cus  auch  bei  den  Hunnen  gefundenen  Unterschiede)  nur  Meth  erlaubt,  während  
 der  (esthnische)  Dorfkönig  (mit  den  Rachimburgi  oder  Reichen  im  Burg)  in  
 Kumys  schwelgt,  und  so  trinkt  Odin  allein  Wein  (in  der  Edda). 
 höchst wahrscheinlich wieder  todt  geschlagen,  entweder  in Folge  
 der  Blutrache,*)  oder  von  der  Gemeinde,  die  erbittert  ist,  ein  
 nützliches  Mitglied verloren  zu  haben.  Im  Uebrigen  wird  seine  
 That  keinen  Tadel**)  finden,  da  er  einen  Grund  für  dieselbe  
 gehabt  haben  wird,  denn  umsonst  regt  der Wilde  weder  Hand  
 noch  Fuss.  Das  Stehlen***)  ist  ein  Geschicklichkeitsspiel,  das  
 indess  nicht  leicht  unentdeckt  bleibt ,  besonders  wenn man  das  
 Orakel  zu  Rathe  ziehen  kann,  und  das  deshalb  wegen  der  
 höheren  Strafe  für  denVerüber  meist  unprofitabel  endet.  Ueber  
 den  Ehebruch  herrschen  die  verschiedensten  Ansichten  bei  den  
 wilden  Stämmen.  Oft  hütet  der  Gatte  auf  das  Eifersüchtigste  
 seine  Frau  und  würde  gegen  jeden  Eindringling  von  seinem  
 Hausrecht Gebrauch  machen,  oft  dagegen  wird sie leihweise überlassen  
 t)   oder  Ändern  abgetreten,  oft  besteht  überhaupt  kein  
 Ehezwang.  Wie  wechselnd  die  Ideen  über  Anständigkeit  sind,  
 beweist  ein Besuch  im  (un-)gesitteten  Japan.  In Travancore  galt  
 (zu  Forbes’  Zeit)  das  Bedecken  der  Brüste  für  unanständig  und  
 wurde  an  den  Frauen  streng  bestraft.  In  Tidore  durften  die  
 Frauen  nur  mit  völlig  entkleidetem  Körper  vor  die  Augen  des 
 *)  Das  Gesetz  der  Friesen  erklärte  den  Vatermörder  n ur  der  Erbschaft  verlustig, 
   und  auch  der  Mord  der  nächsten  Verwandten  blieb  gewissermassen  unbestraft, 
   da  keine Composition  angesetzt  war,  wo  es  sich  nicht  über Ausgleich  mit;  
 anderen Familien,  sondern  um  innere Angelegenheiten  handelte.  In Athen  erklärte  
 man  später  das  Fehlen  eines  Gesetzes  gegen  den  Vatermord  aus  der  UnmögUch-  
 keit  desselben.  Dem  alemannischen  Gesetz  fügte  die  christliche  Zeit  den  Tgdel  
 hinzu  über  das  Sündhafte,  das  in   diesem  Vergehen  gegen  Gottes  Gebote  läge. 
 **)  L’idéal  de  la  vertu  c’était  ce  délire  furieux,  où  le  guerrier  (Berseker)  se  
 précipitait  l’épée  à  la  main  sur  ces  compagnons comme  sur  ces  ennemis  (Ozanam). 
 ***)  In  Hatra  (èv  "Arçois)  werden  Diebe  gesteinigt,  bei  den  Kaschanen  angespieen, 
   bei  den  Römern  gegeisselt,  aber  jenseits  des  Euphrat  und  im  Osten  
 zürnt  man  nicht  über  den  Schimpf  als  Dieb  oder  Mörder,  wohl  aber  rächt  man  
 den  des  Männerschänders  (Bardesanes). 
 f )   Wie  in  Kongo,  Arracan  u.  s.  w.  „Bei  den  Rakamäern,  Edessenern  und  
 Arabern  trifft  nicht  nur  den  Ehebruch  der  Tod,  sondern  schon  der Verdacht  desselben.“