
welche ihn nach der Gapstadt fuhren sollte, zwangen,
wieder nach Graaff-Key nett nmzukehren.
Dort gesellte sich eine grofse Anzahl der übrigen
Colonisten zu ihnen und man unterhandelte nun
nicht mehr über die Befreiung des Gefangenen
allein, sondern verlangte von dem Landdrost die
Abstellung vieler ändern Beschwerden, über welche
er nicht einmal allein zu entscheiden hatte. Da
ihre Menge zu grofs war, um ihnen offenen W iderstand
leisten zu können, so suchte der Landdrost
Aufschub zu bekommen und zog sich inzwischen
mit den Truppen in die Gasernen zurück. Indessen
sammelte sich die Zahl der Bauern immer
mehr, sie durchschwärmten lärmend die ganze Gegend
und in Graajf-Reynett selbst diente ein,
den Casernen schräg gegenüberliegendes Haus den
beratschlagenden Rädelsführern zum Sammelplätze.
— War es Furcht, diese tumultuarischen
Bewegungen möchten in einen wirklichen Angriff
übergehen, oder Hoffnung, die Rebellen in
Schrecken zu setzen, genug der Landdrost liefs
auf das Haus feuern, mehrere der darin Versammelten
wurden verwundet und bald gerieth es in
Flammen. Die Colonisten schossen nun zwar wieder
auf die Casernen, aber ohne Erfolg und zogen
sich gleich darauf aus dem Dorfe zurück,
ohne auch etwas weiteres zu unternehmen. Ihr
natürliches Phlegma, die Furcht von der unausbleiblichen
Strafe, wenn sie eine entschiedene Ge-
waltthat gegen den Landdrost aus übten, Mangel
an den nöthigen Bedürfnissen für eine so grofse
Anzahl von Menschen, vielleicht auch Uneinigkeit
unter einander, vermochten sie zu einem ruhigen
Verhalten und ein bald darauf anrückendes starkes
Detachement Engländer zerstreute sie vollends
und führte neun der unruhigsten Köpfe gefangen
nach der Älgonbuy, von wo aus sie zu
Schiffe nach der Capstadt gebracht wurden. Das
Justizcollegium am Cap verurtheilte sie in der
Folge zum Tode, das Urtheil war aber noch nicht
vollzogen, als die Nachricht von dem Amiensschen
Friedensvertrag ankam, und die englischen Befehlshaber
dachten edel genug, in Rücksicht auf
das wiederhergestellte gute Vernehmen beider
Mächte, den Vorwand der Anhänglichkeit an das
Mutterland, den jene Delinquenten als das Hauptmotiv
ihrer Vergehungen vorgeschützt hatten, das-
mal gelten zu lassen und die mildernde Entscheidung
des Processes den Holländern anheimzustellen.
Von diesen ward ihnen nachher die vierjährige
Gefangenschaft als Strafe zugerechnet und bei
ihrer Freilassung eine allgemeine Amnestie erklärt.
Damit sie indessen nicht glauben möchten, als sei
das holländische Gouvernement geneigt, sie für
völlig unschuldig zu halten, ward diese Freilassung
mit ernsten Feierlichkeiten begleitet, die den Act
der Begnadigung, nicht der Lossprechung, be-
zeichneten.
Gleich nach jenen Vorfällen im Jahr 1799
hatte das englische Gouvernement doch für gut
gefunden, an die Stelle des Hrn. Me i n i e r einen
ändern zum Landdrost zu ernennen. Aber das
Mifstrauen und die Unzufriedenheit der Colonisten
war zu hoch gestiegen, als dafs es möglich gewe