
nicht selten, wo zwei Frauen eines Mannes nur
eine gemeinschaftliche Hütte mit ihm bewohnen.
Sie leben gewöhnlich in dem besten Einverständ-
nifs, erziehen ihre Kinder gemeinschaftlich, thei-
len sich in die häuslichen Arbeiten und stehen sich
in Krankheiten und Noth schwesterlich bei. Kommt
es indessen zu Mifsverständnissen, so mufs die
Jüngere von beiden weichen und sich eine eigne
Hütte bauen. Der Mann bekümmert sich um den
Streit nicht weiter und nimmt seinen Aufenthalt
und seine Mahlzeit nach Gefallen und abwechselnd
bald bei dieser, bald bei jener.
Die Kafferinnen sind sehr fruchtbar, beson-
ders die, welche die einzigen Frauen eines Mannes
sind. Solche haben im Durchschnitt acht bis
zehn Kinder. (Alb e r t i . )
Ehescheidungen sind höchst selten, von Ver-
stofsung weifs man gar nichts. Eine Frau, die
ihrem Manne entläuft, wird auf Befehl dés Oberhauptes
der Horde, mit Gewalt zu ihrer Pflicht
zurück gebracht. Der Ehebruch wird nur der
Frau zum Verbrechen gemacht; der Mann dagegen
setzt sich keiner Rüge aus, wenn er mit einem
Mädchen oder einer verwittweten Frau in
vertrautem Umgange lebt. Ertappt aber der Mann
seine Frau im Ehebruch, so hat er das Recht, den
Verführer sogleich niederzumachen. Doch geschieht
das selten, sondern gewöhnlich findet der Ehemann
es vortheilhafter, sich bei dem Oberhaupte
zu beklagen und mit diesem das Strafgeld zu tlier-
len, zu welchem der Beleidiger verurtheilt wird.
Entdeckt der Mann die Untreue seiner Frau durch
eine unerwartete Schwangerschaft, so mufs sie den
Namen ihres Verführers dem Oberhaupte angeben
und wird nöthigenfalls durch Schläge dazu gezwungen.
In diesem Falle kostet es den Beleidiger eine
viel gröfsere Anzahl Vieh, die er zur Strafe geben
mufs, und die zwischen dem Oberhaupte und dem
Beleidigten getheilt wird. Damit ist aber auch
Alles ahgethan, die Frau hat weiter keine Vorwürfe
zu fürchten und der Mann ist so weit entfernt,
es ihr zu gedenken, dafs er vielmehr das
uneheliche Kind als das seine annimmt und erzieht.
Noch weniger leidet die Ehre einer unverhei-
ratheten Frauensperson durch vertrauten Umgang
mit einem Manne, selbst dann, wenn sich Folgen
davon offenbaren. Die ganze Schande wird, wenn
] die wirkliche Verheirathung der Beiden nicht Statt
J finden kann, durch eine Entschädigung an Vieh,
I welche die Aeltern oder Verwandten des Mädchens
bekommen, wieder ausgelöscht und steht einer
nachherigen Eheverbindung mit einem Ändern
weiter nicht im Wege. Fremde Reisende, die sich
eine Zeitlang bei einer Horde aufhalten, finden
leicht eine unverheirathete Person, die sich gegen
j einige Geschenke zu Gunstbeweisen versteht, ja
es ist nicht ungewöhnlich, ihm zum Zeichen gastfreundlicher
Aufmerksamkeit eine Gesellschafterin
anzubieten.
Dessen ungeachtet sind die Kafferinnen von
dem Stamme der Koossa in ihrem Aeufsern sehr
sittsam und züchtig. Ihre Kleidung bedeckt den
ganzen Körper und nur Gesicht, Arme und Füfse