
Biese Vorschläge ■wurden von G e i k a mit be.
sondrer Freude aufgenommen und indem er den
aufrichtigen Wünsch zu erkennen gab, mit der
Regierung der Colonie in engerer Freundschaft zu
leben, fügte er die Bemerkung hinzu, dafs die!
grofse Entfernung der Capstadt einem genauen
Bunde nur gar zu hinderlich sei, ob es daher nicht
thunlich wäre, dafs man einen Mann in der Colo-
nie, aber nicht zu weit von den kafferschen Grenzen
ernenne, an welchen er sich wenden und von!
dem er über den Willen des Gouverneurs könnte
unterrichtet werden. — Der General antwortete]
ihm hierauf, dafs eben dies seine Absicht und dafs
der Commandant der Algoabay bereits zu einem
solchen Vermittler bestimmt sei.
7 ) Die Grenzen der Colonie sollen auf jeden
Fall dieselben bleiben, wie sie von dem Gouverneur
P l e t t e n b e r g bestimmt sind. Zugestanden.
8) Kein Christ soll in das KafFerland reisen
dürfen, ohne Erlaubnifs der Regierung; kein Kaffer
in die Colonie, ohne Auftrag von G e i k a dazu
erhalten zu haben. Um solche Gesandte erkennen
zu können, wird man eigne Zeichen verabreden.
G e i k a bezeugte seine vollkommene Zufriedenheit
mit diesem Artikel und fügte hinzu, er
werde dem Commandanten in der Algoabay sogleich
Nachricht geben, wenn sich ein Christ ohne
solches Zeichen bei ihm sehen v lasse,7 daog eogen er-i
suche er, ihn ebenfalls zu unterrichten, wenn Kaffem
in die Colonie kämen, damit er sie nöthigen-
falls mit Gewalt könne zurückholen lassen.
9) Die Kaffern sollen alles, was sie den Christen
an Feuergewehren, Pferden, Rindvieh, Sc laven
und Hottentotten zur Zeit des Krieges abge-
[jiommen haben, ausliefern.
| Antwort: Von allen dergleichen Sachen befinde
sich nichts in seiner Gewalt. Brächten die
jUnsrigen den Frieden mit den abtrünnigen Kaffem
zu Stande, so müsse man diese Bedingung ihnen
aullegen, t, ehe sie zu ihm zurückkehren dürften.
¡Würden sie aber mit Gewalt aus der Colonie ver-
agt und kämen auf diese Weise wieder unter seine
otmäfsigkeit, so verspreche er alles, was sie dann
och etwa von solchen Gütern oder an Hottentotten
unter sich haften, treulich auszuliefern.
10) Alle Weifse, die sich jetzt im Kafferlande
efinden, sollen dasselbe räumen und in die Colo-
ie zurückkehren, widrigenfalls man sie als Feinde
er Regierung und G e i k a als ihren Beschützer
etrachten wird.
Antwort: Er sei es zufrieden, dafs die Weifsen
Sein Land verlassen, nur den einzigen Bui s wün-
Sche er zu behalten, denn der kenne sein Land
nd seines Raths könne er nicht entbehren. Der
•ouverneur aber bestand darauf, dafs Bui s zu
einer Familie zurückkehre, und versicherte den
einig, dieser werde deshalb doch sein Freund
leiben. Bedürfe er des Raths, so möge ersieh an
en Commandanten wenden, der nicht minder
fein Freund sei.
11) Im Fall Schiffe an der Kafferküste stran-
en, sie mögen f gehören zu welcher Nation sie
ollen, so soll die Mannschaft gut behandelt, die