
inzwischen aus dem v a n d e r Kemp s c h e n Inst?,
tut und von ändern Hottentotten eingereichten
Klagen über das Verfahren der Colonisten gegen
sie. Es ergab sich daraus, dafs einige derselben
sich die grausamsten Misshandlungen gegen ihre
Untergebenen erlaubt, ja es war^sogar zu vermu.
then, dafs sie sich Mordthaten hatten zu Schulden
kommen lassen. Da es aber an' rechtskräftigen
Beweisen fehlte und es zu befürchten stand, dafs
das Justiz-Collegium am Cap ohne dieselben die
Verbrecher würde ungestraft lassen müssen,' so erkannte
der Gouverneur in diesen Sachen selbst.
Thoma s J gua t ius F e r r e i r a ward • für
immer aus diesen Gegenden verbannt und angewiesen,
seinen bisherigen Wohnort zu verlassen,!
mit seinem beweglichen Vermögen nach Zweiten-
dam zu ziehen und unter genauer Aufsicht des
dortigen Landdrosten fortan daselbst zu leben.
L in gleiches Urtheil erhielten seine beiden Söhne
St e ph anu s und He n d r i k , nebst des letztem
Frau Ma r tha und noch einem Bürger, Namens
J an A r e n d Rens. — Von den übrigen, größten-
theils sehr gut gesinnten Colonisten, ward dies
Verfahren des Gouverneurs aufs Höchste gebilligt,
und bei manchem, der sich ähnlicher Vergehungen
bewufst war, bewirkte dies Beispiel eine deutliche
Ueberzeugung von dem Unrecht eines solchen Ver-|
fahrens (die Vielen ganz fehlt) und Besserung.
Unter dem ersten Junius verordnete der Ge*i
neral, dafs es fortan keinem Colonisten erlaubt
sein solle j einen Kaffer in seine Dienste zu nehmen
und wer von ihnen Individuen dieser Nation
L]s Viehhirten in Miethe habe, solle dieselben augenblicklich
entlassen und mit 10 den Mitteln verse-
hen, in ihr Vaterland zurückzukehren. Inzwischen
solle man, bis auf nähern Befehl, solche behalten
dürfen, die schon länger als ein volles Jahr bei
einem Herrn gedient hätten und selbst zu bleiben
lyrünschten.
Ferner, alle Kafferkinder, die von den Zeiten
des letzten Krieges her sich noch auf den Wohn-
pliitzen von Colonisten befinden, sollen sogleich
und auf die sicherste Weise nach den Kraalen und
Familien zurück besorgt werden, zu welchen sie
gehören. Hiervon sollen keine ausgenommen sein
auch die nicht, die selbst unter den Christen zu
bleiben verlangen.
Am aten Junius sandte der Gouverneur zwei
Colonisten als Boten an Ge ik a , um ihn zu einer
Zusammenkunft am großen Fischßusse einzuladen
und reiste unmittelbar darauf mit seinem Gefolge
dahin ab. Auf dem Zuge dahin durch die fruchtbaren
Gegenden des Sonntags- und Bbsjesmans—
\flusses und das ehemalige Quammedakka, hatte
|die Gesellschaft täglich Besuche von einer grofsen
[Zahl Kaffern, die diesen ganzen Landstrich ein-
|nehmen. Auf den wasserarmen Ebenen, zwischen
[den beiden genannten Flüssen, fanden sich zahllose
Heerden von Springböcken und häufig gröfsere
Antilopen und Quagga’s. An einem Tage (dem
!3ten Junius) wurden von sämtlichen Jägern aus
dem Gefolge des Gouverneurs v i e r und fü n f zig
Springböcke und überdies einige Hartebeesten
und andres Wild erlegt. Die Rudel von Jenen