
tes auf die ein© oder andre Weise beunruhigt
werden.
Ein Fürst, dessen Frau stirbt, hat dieselben
Gebräuche zu beobachten, wie die Uebrigen, nur
dauert auch bei ihm die Trauerzeit nur drei Tage.
Dies ist der einzige Fall, in welchem ein Oberhaupt
von seinem Gefolge verlassen wird. Der
Ort, an welchem die Frau eines Oberhauptes starb
oder begraben liegt, wird ebenfalls auf immer verlassen.
(Albe r t i . )
Die physische Erziehung der Kinder geschieht
bei den Koossa auf die einfachste Weise. Die
Neugebornen werden mit weifsen Erdarten eingerieben
, bis der Nabel völlig geheilt ist und bis
zu diesem Augenblick ist die Wöchnerin unrein.
Wenn die Milch der Mutter nicht zureichend
scheint, wird das Kind mit Kuhmilch genährt; nie
stillt eine Frau ein fremdes Kind, das verbietet
ihr Aberglaube. Gesunde Mütter stillen ihre Kinder
gewöhnlich bis sie zwei Jahre alt sind. Kinderkrankheiten
sind selten, nur hei dem Zahnen
sterben sie zuweilen an Krämpfen und Durchfall,
wogegen ihnen der schleimige Saft aus den zerstampften
Blättern gewisser 1 Arten von Mesem-
bryanthemum eingegeben wird. Höchst selten hört
man ein Kind schreien. Alle meine Gewährsmänner
versichern , n ie ein kleines Kind schreien oder
ein gröfseres weinen gesehen zu haben. Bis ins
siebente, achte Jahr bleiben die Kinder allein unter
der Aufsicht der Mutter, die sie mit Strenge
zum Gehorsam anhält, ohne dafs sich der Vater
um sie bekümmert. Sobald aber die Knaben so
grofs sind, dafs sie einige kleine Dienste leisten-y
z. B. die Kälber hüten können, nimmt sie der Va-
tei unter seine Zucht ; die Mädchen bleiben bei
der Mutter und müssen kleine Hausdienste thun,
Holz und Wasser herbeischleppen u. s. w. Alle
Kinder über zehn bis eilf Jahre werden dann wieder
gemeinschaftlich und öffentlich unter beständiger
Aufsicht des Oberhauptes der Horde unterrichtet,
die Knaben im Gebrauch der Waffen und
I sonstigen Leib es - Uebungen, die Mädchen in allerhand
Handarbeiten und Kunstfertigkeiten.
Sobald die Knaben anfangen, mannbar zu werden,
werden sie beschnitten; diese Ceremonie geschieht
nicht alljährlich, sondern gewöhnlich dann,
wenn einer der Söhne des Oberhauptes das erforderliche
Alter erreicht hat. Alle die Knaben, die
mit ihm von gleichem Alter oder etwas darüber
sind, werden vor den Fürsten gebracht. Dieser
läfst sie in eine eigönds dazu, an einem einsamen
Ort erbaute Hütte bringen, wo sie eine Zeitlang
mit einander leben und die Aufsicht über eine
Heerde von Kühen führen, deren Milch ihnen zugleich
zur Nahrung dient. Endlich erscheint das
Oberhaupt mit einem ansehnlichen Gefolge, von
welchem aber durchaus alle Weiber ausgeschlossen
smd, und mit einer Person, die er zur Verrichtung
der Ceremonie ausersehen hat;. Die Knaben
werden Einer nach dem Ändern auf den Rücken
§e egt, an Händen und Füfsen festgehalten und
Judessen sich zum Ueberilufs noch ein starker
ann über die Brust legt, verrichtet die dazu bestimmte
Person, die aber bei den Koossa durch