
Panther schwänze, die von dem Gipfel des Dachs
herabhängen. Seine Kriegesboten oder die welche
einen Angeklagten vorladen, bekommen einen die-
ser Schwänze in die Hände, um zu beweisen, dafs
sie im Namen des Königs reden.
Alle Söhne des Königs sind gebohrne Feld-
herm und sämtliche Jünglinge, die zugleich mit
einem von ihnen beschnitten wurden, machen Zeit-
lebens sein Gefolge, seine Ehrenwache, seinen!
Heerhaufen ans. Aber nur einer der Prinzen folgt
dem Vater in der Regierung und zwar nicht immer
der Aelteste, sondern derjenige unter ihnen,
dessen Mutter unter den Weibern seines Vaters
aus dem reichsten und ältesten Geschlechte stammte.
Die übrigen werden nur Oberhäupter von kleinen!
Kraalen, die sie zum Theil erst selbst bilden, in-j
dem sie sich mit ihrer jungen Mannschaft und M
ren Frauen an einem eignen Orte niederlassen.
Es scheint dem Könige inzwischen doch frei zu
stehn, seinen Nachfolger mit XJebergehung seiner
sämtlichen Söhne aus einer ändern Familie zu wählen.
Stirbt der König während der Minderjährig,
keit seines Nachfolgers, so regieren die Vormünder
desselben bis zu seinem achtzehnten oder zwanzigsten
Jahr und seine Mutter wacht mit Hülfe ih-
rer Verwandten über die Bewahrung seiner Rechte.
Der König hat unbeschränktes Recht über das
Leben aller seiner Unterthanen. Hat er einen
Verbrecher vor sich kommen lassen, verhört und
des Todes schuldig gefunden, so spricht er die
Worte aus: „Macht, dafs ich diesen Mann nicht
mehr sehe.“ Einige der Anwesenden führen ihn
dann hinweg und tödten ihn. Es geschieht oft,
dafs sie ihn absichtlich entwischen lassen und er
entgeht durch die Flucht aus dem Gebiete des
Königs aller ferneren Strafe. G e i k a , der überhaupt
durch die Milde seiner Gesinnungen höchst
liebenswürdig und interessant erscheint, macht selten
von diesem Rechte Gebrauch. Statt dessen
läfst er für die meisten Vergehuugen, auf welchen
der Tod steht, eine Strafe bezahlen, die in einer
verhältnifsmäfsigen Anzahl von Rindern besteht, und
von welchen der gröfste Theil sogleich geschlachtet
wird. Diese Art von Bufse ist seit langer Zeit
¡üblich, ja selbst der Todschlag wird auf diese Art
abgekauft, bleibt aber in den Fällen, wo er zur
Rache für eine schwere Beleidigung geübt ward,
ganz ungeahndet. —
Vor kurzem sandte ein reicher Mann einen
Knaben,ohne Vorwissen und Einwilligung von dessen
Aeltern mit seiner Heerde ins Feld, sie zu
hüten. Ein Löwe zerrifs den Knaben und G e i k a
verurtheilte den Aussender zu einer Strafe von
sieben Kühen und zwei Ochsen, die er den Aeltern
des Verunglückten bezahlen mufste.
Als ein Capitalverbrechen wird es angesehen
wenn einer in einem Viehkraal seine Nothdurft
verrichtet oder auf dieselbe Weise das Wasser eines
Flusses verunreinigt. Beides wird mit dem
Tode bestraft. Die scheinbare Härte dieser Strafe
fällt weg, wenn man bedenkt, wie heilig ihnen ihr
Vieh und wie unentbehrlich das Wasser ist. Wahrscheinlich
liegt auch hier ein Aberglaube zum
Grunde, es könne den Thieren auf diese oder