
sind blofs. Sehr sorgfältig und behende wissen
sie jede Entblofsung, z. B. bei dem Tragen ihrer
Säuglinge, oder bei dem Durchwaten eines Flusses,
zu vermeiden und erscheinen vor dem Fremden
nie mit entblöfstem Haupte. A l b e r t i widerlegt
ausführlich Herrn Ba r rows *) Erzählung von der
unanständigen Art, wie ein kaffersches Mädchen
die Frage, ob sie verheirathet sei, zu beantworten
pflege.
In öffentliche Angelegenheiten darf sich keine
Fz'au mischen un d alle Weiber sind von den Beratschlagungen^
die das Oberhaupt mit den Vornehmsten
hält, ausgeschlossen. Nur höchst selten,
wenn eine Frau wegen ihres erfahrnen Alters und
ihres Ranges in ganz besonderm Ansehn steht,wie
z. B. jetzt die Mutter des Königs, wird davon eine
Ausnahme gemacht. Desto grofser ist das Ansehn
der Frauen in häuslichen Angelegenheiten, die sie
fast allein leiten. Selbst über die Verwendung des
gemeinschaftlichen Vermögens beschliefst die Frau,
und der Mann unterwirft sich ihrem Willen so unbedingt,
dafs man im Tauschhandel mit ihnen,
nicht selten einen schon geschlossenen Vertrag
rückgängig werden sieht, weil die Frau ihm ihre
Zustimmung versagt. Nie mischt sich ein Mann
in Streitigkeiten der Weiber, so lange es beim
Wortstreit bleibt. Sobald es aber zu Thätlichkei-
ten kommt , ist er der eifrige Beschützer und
Verfechter seiner Gattin.
*) Erster, T h e il, deutsche (Leipziger) Uebersetzung, S- 256'
Eine ähnliche Ergebenheit haben die Koossa
gegen ihre Aeltern und bejahrte Verwandte, Ein
Vater, den sein Alter hindert, die gewohnten Geschäfte
des Hauswesens selbst zu verrichten, über-
giebt unbedenklich sein ganzes Eigenthum seinen
Sühnen und ist sicher, von ihnen bis an seinen
Tod verpflegt und auf das zärtlichste behandelt zu
werden. Wer die Achtung gegen seinen Vater
aus den Augen setzte, oder sich wohl gar Misshandlungen
und Vernachläfsigungen gegen ihn zu
Schulden kommen liefse, würde sich die Verachtung
der ganzen Horde zuziehen und es sind Beispiele
vorhanden, dafs solche Vernachläfsigung der
kindlichen Pflichten mit Verbannung und Entehrung
bestraft wurde. Im Gegentheil behält der
Vater fortdaurend eine Stimme zu allen Unternehmungen
des Sohnes, und nach dem Tode des
I Vaters mufs derselbe in der Person seines Qheims
oder ältera Bruders seinen Rathgeber verehren.
Ueberhaupt geniefsen alle bejahrte, Personen eine
■ ausgezeichnete Achtung, man hört ihren Rath und
sorgt, wenn sie krank und hülflos werden, uneigennützig
für ihre Verpflegung. Arme Blutsverwandte
werden nicht weniger liebreich unterstützt,
und wenn z, B. jemand nicht reich genug wäre,
bei einer Krankheit das zu seiner Entzauberung
nothwendige Vieh herbeizuschaffen, so werden
seine Nächsten, so ungern sie sich sonst davon
trennen, sich keinen Augenblick bedenken, es von
dem ihrigen herzugeben, um seine Wiederherstellung
zu bewirken,
Die Geschäfte einer Hausfrau bestehn nicht