
Mäfitel von sich ab und stürzt mit den Hassägayen
zwischen das Volk und trifft damit den, den sie
als den Schuldigen bezeichnen will- Sogleich be-
meistert man sich seiner, ehe man ihn aber zur
Strafe führt* mufs die Frau angeben, wo er seine
Zaubermittel versteckt habe. Sie nennt einen Oft,
man begiebt sich dahin, sie bringt einen Schädel
oder sonst einen, oft nur vorgeblichen Theil eines
menschlichen Körpers zum Vorschein und nun
ist der Angeklagte des Verbrechens überwiesen.
Die Strafe, die das Oberhaupt mit seinen .Rathen
'bestimmt, besteht gewöhnlich darin, dafs der
Missethäter unter Ameisen vergraben und von ihnen
zu Tode gequält, oder auf die Erde gelegt
und mit glühend gemachten Steinen bedeckt wird.
Ueberlebt er diese Qualen, so wird er doch aus
der Horde verbannt, seine Hütte eingeäschert und
alle seine Haabe fällt dem Oberhaupte und seinen
Käthen anheim. Es soll daher sich zuweilen zutragen,
dafs ein Mann, der ungewöhnlich viel Rindvieh
besitzt, von den Vornehmsten der Horde,
vermittelst eines solchen alten Weibes in den
Verdacht der Zauberei gebracht und hingerichtet
wird. In einzelnen Fällen bestimmt die Zauberin
die Todesart- gleich selbst, und dann wird gewöhnlich
der Verbrecher sogleich von dem Volke mit
Kirris todtgeschlagen. Zuweilen glückt es dem
Beschuldigten, sich durch die Versicherung zu retten::
der Wahre , böse Zauberer bringe ihn durch
seine Kunst in Verdacht, um selbst nicht entdeckt
zu werden. Läfst die Zauberin diese Ausflucht
gelten, so wird er für unschuldig erklärt.
Bei
Bei anhaltender Dürre sucht man ebenfalls
durch Zauberei Regen herbeizulocken. Gewöhnlich
ist es ein Hottentott, selten ein Koossn, der
sich zu diesem Geschäfte brauchen läfst und im
Voraus eine Anzahl Vieh dafür empfängt. Es wird
ein Rind geschlachtet, in dessen Blut der vermeintliche
Zauberer eine Ruthe taucht und damit
| die ganze Gegend umher besprengt. Nach. vollbrachter
Ceremonie geht er eine Weile mit wichtiger
Miene in einem grofsen Kreise umher und
begiebt sich endlich allein in eine Hütte. Einen
]Monat wartet man nun geduldig auf den Re«en
erfolgt er aber dann nicht, nnd der Hexenmeister
■hat sich nicht schon aus dem Staube gemacht so
wird er ohnfehlbar, ohne eine Entschuldigung gel.
Iten zu lassen, todtgeschlagen.
I Es herrschen bei den Koossa gewisse Begriffe
J sittliche Unreinheit. Alle Kinder sind unrein
j 8ie unter die Zahl ^ r Erwachsenen aufgenommen
werden, (welches bei dem männlichen Geschlecht
durch die mancherlei Gebräuche, Welche
die Beschneidung begleiten, geschieht) alle Wöchnerinnen
während des ersten Monats nach der
(Niederkunft, alle Frauen während der Menstruation,
alle Mannet, deren Frauen gestorben sind einen
halben , aber alle Wittwen einen ganzen Monat
lang, eine Mutter, die ein Kind verloren hat
ei Tage, alle Personen, die bei einem Todes-
m zugegen gewesen sind, die Männer, die aus
j er Schlacht zurückkehren u. s. w. Mit einem sollen
Unreinen darf Niemand Gemeinschaft haben
ls er sich gewaschen, aufs Neye den Leib mit
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