
Re lehre . • . Es ist unbegreiflich, wie schnell der
Fremdling unter solchen Namen im ganzen Lande
bekannt wird.
Wenn das Gewitter in einen ihrer Kraale ein-
schlägt, inufs derselbe entweder sogleich von allen
seinen Bewohnern verlassen oder wenigstens
die getroffene Hütte eingerissen und die Stelle
durch das Schlachten einer gewissen Anzahl Ochsen
gereinigt werden. So lange dies nicht geschehen
ist, hat Niemand Zugang zu dem Kraal, noch Gemeinschaft
mit seinen Bewohnern.
Betrifft dieses Unglück den Kraal des Königs, I
oder bricht derselbe, aus einer ändern Ursäche mit
den Seinen von dem bisherigen Wohnplatze auf,
so werden ungefähr hundert Ochsen geschlachtet,
die alle da liegen bleiben. Wer Lust hat, kann
sich von dem Fleische wegholen, das Uebrige verzehren
die Hyänen. —
Sobald man bei einem Kranken den Tod herannahen
sieht, wird er aus seiner Hütte, an einen
einsamen Ort, unter den Schatten eines Baumes
gebracht. Hier macht man sogleich ein Feuer an
und setzt einen Korb mit Wasser neben ihn. Nur
der Ehegatte des Sterbenden und die nächsten
Verwandten bleiben bei ihm. Sieht man, dafs es
mit ihm zu Ende geht, so wird ihm das Wasser
über den Kopf gegossen, um ihn, wo möglich noch
dadurch ins Leben zurückzurufen. Hilft auch das
nicht und ist man überzeugt, er werde gleieh sterben,
so entfliehen Alle schleunigst und Niemand
bleibt bei dem Sterbenden, als die Frau, oder wenn
es ein Weib ist, der Ehemann allein. Die Verwandten
bleiben aber in einiger Entfernung stehen
und lassen sich durch Zurufen den Zustand des
Kranken und endlich seinen Tod melden/ Ist dieser
erfolgt, so reinigen sie sich und kehren dann
sogleich in ihre Wohnungen zurück *). Die1 Frau
aber,: die ihrem sterbenden Manne den letzten
Dienst erwies, darf dies nicht. Sie verläfst den
Leichnam, um den man sich nun weiter gar nicht
bekümmert und den man den Hyänen zum Raube
} ä i s t , (die deshalb auch heilig gehalten und nimmer
getödtet 1 werden) und begiebt sich mit einem
Feuerbrande von dem neben dem Todten brennenden
Feuer an einen ändern' einsamen O r t, wo sie
abermals ein Feuer anmächt, das sie, wenn es auch
noch so stark regnete-,: riicht darf verlöschen lassen.
Wehn es Nacht geworden ist, kommt sie heimlich
in den Kraal, verbrennt die Hütte, die sie vor*)
Nach v a n d e r Kemps , Bericht, wird ein Sterbender
zuweilen gänzlich von Allen verlassen, und es trägt sich wohl
zu, dals ein solcher zurückkömmt" und zum zweitenmale ausgesetzt
werden mufs. Als Ursache eines so'grausamen Verfahrens,
giebt er abermals eine abergläubige Meinung an, nach
welcher eine Krankheit oder ein sonstiges Unglück sich leicht
vervielfältigt, wenn man den, der davon betroffen ist, nicht
aus dem W eg e schafft. Aus eben diesem Grunde stehen sie
nie einem Ertrinkenden oder sonst in Lebensgefahr befindlichen
bei, sondern, wenn er sein Angstgeschrei erhebt, laufen sic eiligst
davon, oder werfen wohl gar mit Steinen nach ihm.
Selbst die kreifsenden Frauen dürfen nicht schreien, wenn sie
nicht dadurch Alles aus ihrer Nähe verjagen und hülflos und
einsam liegen bleiben wollen. Auf dem oben Erzählten he.
ruht zugleich Alles, was. frühere Reisende.von der Sitte der
Kaffem, ihre abgelebten Greise den Hyänen lebendig; vorzuwerfen,
gemeldet haben.