
viele Eigenthumsplätze an, die nur 60 Rheinl.
Morgen Flächeninhalt haben und deren völliger,
unumschränkter Besitz den. Eigenthiimern von
der Regierung durch Verkauf oder Geschenk abgetreten
worden ist. Solche Eigenthumsplätze
haben natürlich ein viel besseres Ansehn als die
Lehnplätze, indem auf so kleinem Raum ein jedes
Fleckchen hat benutzt werden müssen und
eben diese Beschränktheit eine leichtere Übersicht
und gröfsere Sorgfalt in der ökonomischen
Verwaltung gestattete. Überdies hat man zu einem
Eigenthumsplatz durchaus immer 60 Morgen
ganz brauchbaren Landes gewählt, dahingegen
sich auf einem Lehnplatz, besonders in den entfernteren
Landstrichen, oft keine 3o Morgen cul-
turfähigen Landes finden und die ganze Ausgedehntheit
nur zu Weideland, und zwar nicht einmal
zu allen Jahrszeiten, brauchbar ist. Dazu
kommt, dafs der Gru n d e ig entüme r bestimmt
weifs, dafs er für sich und seine Nachkommen
arbeite, und dafs alle Verbesserungen seines Gutes
dessen Werth und den Verkaufpreis erhöhen,
dahingegen die Regierung einen Lehnplatz zu
jeder beliebigen Zeit einzuziehen und für sich
zu benutzen das Recht hat. Indessen hat sie von
jeher billig genug gedacht, von diesem Recht
nie Gebrauch zu machen, ohne dem jedesmaligen
Besitzer die Meliorationen und überdies diejenige
Summe zu erstatten, die er selbst dem
vorherigen Pächter für den Eintritt in dessen
Rechte bezahlt hatte. Man sieht daraus, dafs es
sich mit diesen Lehnplätzen ganz so verhält* wie
mit den Erbenzinspachtungen in Europa. Man
hat wohl schon den Vorschlag gethan, alle Lehnplätze
in Eigenthumsplätze zu verwandeln und
hat darin ein Mittel zu finden geglaubt, die
Landleute zu mehrerer Betriebsamkeit aufzumuntern.
Dieser Vorschlag ist aber aus Gründen,
die zum Theil schon aus dem eben Gesagten
hervorleuchten und aus ändern, auf deren Erörterung
ich mich hier noch nicht einlassen darf,
unstatthaft befunden. Zweckmäfsiger möchte die
Maalsregel sein, nach und nach einzelne grofse
Lehnplätze in besonders fruchtbaren Gegenden
auf die bishei’ gebräuchliche Weise eiuzuziehn
und in viele kleine Eigenthumsplätze zu zerthei-
len. Man würde soviel einzelne culturfdhige und
mit hinlänglichem Wasser versehene Stellen von
60 Morgen Land, als sich eben auf einem solchen
Lehnplatz (der mehr als 30,000 Morgen
hält) Fänden, zum Verkauf anbieten und was
übriar bliebe sämtlichen Käufern O als Gemeinweide
überlassen müssen. Es ist ziemlich bestimmt vor-
auszusehn, dafs die zunehmende Bevölkerung
diese Maafsregel herbeiführen wird, wenn man
anders nicht auf den unglücklichen Gedanken
kommen sollte, die Grenzen der Colonie noch
weiter auszudehnen und neue Ansiedelungen im
Kafferlande und gegen den Oranjeßujs hin, zu
gestatten.
Wir übernachteten am nördlichen Fufse des
grünen Berges auf einem Platze der das grüne
Thal genannt wird. Am ändern Morgen gelangte
die Reisegesellschaft in eine der anmuthigsten