
Regierung, immer m&hr willkührliche Härte gegen
ihre Untergebenen, und gegenseitige Lieblosigkeit
und Streitsucht ein, und die Commissionen
welche nicht selten zur Entscheidung yon Grenzstreitigkeiten
dahin verlangt wurden, kosteten
Wegen der weiten Entfernung, und der dadurch
vermehrten Diäten, unerschwingliche Summen.
Die neue Einrichtung hatte die Abstellung
und Milderung dieser Übel zum Zweck, zugleich
aber sollte auch das Verhältnifs der Colonisten
zu den, an den nördlichen Grenzen umherstreifenden
Buschmännern genauer bestimmt, und von
den neuen Magistratspersonen sorgfältig Über
das Betragen beider Theile gewacht werden. Es
war der Wunsch der Regierung, den Räubereien
dieser armen Wilden durch gütliche Verträge ein
Ende zu machen, und auf diese Weise die Colo-
nisten des Roggevelds und Unterbokkevelds allmäh-
lig den alten Hafs vergessen zu lehren.
Der neue Landdrost von Tülbagh, bekam daher
bald nach dem Antritt seines Postens den Auftrag,
die entferntesten Gegenden seines Districts
zu bereisen und an den Grenzen vorläufig mit
den Buschmännern in Unterhandlung zu treten.
J f gluckte ihm, imDecember 1804, eine ansehnliche
Zahl dieser Wilden am SackrUder zu versammeln,
und sie zu friedfertigen Gesinnungen zu
stimmen._ Man wählte einen von ihnen, der bei
den Übrigen etwas zu gelten schien, und der mit
dem Namen Gaptein Go edha r t (Gutherz) bezeichnet,
wurde, zum Sprecher, und ging darauf
aus, diesen wo möglich zum wirklichen Oberhaupt
der Ändern zu machen, und ihm Gehorsam zu
verschaffen. Wiewohl diese Bemühung gleich
Anfangs vergeblich schien, indem die Buschmänner
nicht zu einer Anerkennung dieser neuen Autorität
zu bewegen waren, und besonders bei den
Auszeichnungen, die man ihrem Hauptmann bewies,
viel Unwillen und Eifersucht zeigten, so gelangte
man doch in den Unterhandlungen so weit,
dafs sie versprachen, sich gegen eine gewisse noch
zu bestimmende jährliche Gabe an Vieh, zu einem
ruhigen, friedlichen Verhalten anheischig
zu machen, und die Übertreter des Vertrags zur
Bestrafung auszuliefern. Dagegen ward ihnen
feierlich gelobt, dafs kein Colonist Selbstrache
an solchen Übertretern üben, noch sie wegen
früherer Räubereien verfolgen solle. Man fügte
hinzu, die Regierung werde sich die Entscheidung
aller obwaltenden Streitigkeiten selbst Vorbehalten,
und jährlich einigemal Abgeordnete
schicken, um ihre Klagen anzuhören, und ihnen
Recht zu verschaffen. — Diese Zusammenkunft,
die eine ganze Woche dauerte, ward ihnen durch
freien Unterhalt und ein ansehnliches Geschenk
ap lebenden Schafen noch angenehmer gemacht,
und beim Abschiede versprach der Landdrost,
binnen sechs Monaten zur feierlichen Abschliessung
des Vertrages mit mancherlei Geschenken
wiederzukehren.
Der Gouverneur, welcher die ganze Wichtigkeit
dieser Angelegenheit kannte, beschlofs, die
eingeleiteten Unterhandlungen sobald als möglich
zur Abschliefsung eines wirklichen und dauerhaf