Kiham KSnhe glücklich angelangt, empfand ich für die Bereitwilligkeit,
mit der mir diese sogleich Hilfe geleistet hatten, so grosse Dankbarkeit,
dass ich jedem Manne statt des gewöhnlichen Taglohnes von
i fl einen Reichstaler gab, eine Freigebigkeit, die ich später bedauerte.
Am 14. März hielten wir wiederum in dem alten baufälligen Fremdenhaus
von Long Dhho unseren Einzug. K A P I T E L V.
Organisation eines Stammes am oberen Mahakam— Stellung der Häuptlinge, Freien und Sklaven —^
Vielweiberei'^i^'Verlobung, Heirat, Ehescheidung, Ehebruch, Erbschaftsrechte —4- Geburt und Verbotsbestimmungen
für Kinder — Schreckfiguren und Beschwörungen zur Vertreibung von Krankheiten
— Prophezeiungen aus den Eingeweiden von Tieren — Betrügerisches Vorgehen der Priester —
Geisterbeschwörung bei Dürre — Schöpfungsgeschichte der Mahakam-Kajan — Die mächtigsten
Geister des Mahakam (seniang) — Begräbnisgebräuche — ökonomische Verhältnisse am Mahakam —
Ackerbau und Ackerbaufeste ¡11 Verschiedene Feldprodukte , Sagogewinnung— Fleischnahrung —
Fischfang und Fischzucht — Haustiere — Schlachtmethoden Fleischkonservierung.
Die Organisation eines. Stammes beruht bei allen Bewohnern des
oberen Mahakamgebietes auf denselben Grundprinzipien, wie bei denen
am oberen Kapuas, nur mit dem bemerkenswerten Unterschiede, dass
bei ersteren, besonders bei den mit der Küstenbevölkerung noch wenig
in Berührung gekommenen Stämmen, alle Bestimmungen der adat viel
strenger gehandhabt werden als bei letzteren. Der Häuptling geniesst
am Mahakam ein viel höheres Ansehen als am Kapuas, zwischen den
verschiedenen - Ständen, wie Freien (panjin) und Sklaven (dipen), ist
die Kluft hier eine viel grössere. Die Kajan suchen selbst energisch
eine Vermengung der Klassen durch Heirat zu verhindern, was ihnen
jedoch nur zum Teile glückt. Die dipen werden zwar gut behandelt,
weder verkauft noch getötet, aber nur wenige unter ihnen, wie A n ja n g
N ja h u und S o r o n g , übten durch ihre hohe Stellung beim Häuptling
einen indirekten Einfluss auf die Stammesangelegenheiten aus. Während
bei den Kajan am Mendalam viele Sklaven ein selbständiges Leben
führten, einige selbst gegen den Willen des Häuptlings sich jahrelang
bei anderen Stämmen auf hielten, wurde ihnen dies am Mahakam nicht
gestattet. K w in g I r a n g hatte einen Teil o seiner Sklavenfamilien unter
Aufsicht einiger Mantri gestellt; während des Reisbaus wohnten die
meisten auf den Feldern, die sie für den Häuptling zu bestellen hatten,
und in der Niederlassung mussten sie ihre Wohnungen zu beiden
Seiten des Häuptlingshauses bauen, nicht zwischen denen der Freien.
Eigener Grundbesitz ist den dipqn bei den Kajan nicht erlaubt, doch