lieh halbe Minen leichter babylonischer oder phönicischer
Talentsysteme darstellen und dass ausserdem in E trurien
zwei weitere Asgewichte vorhanden sind, die auf der
Eünfteilung schwerer Minen beruhen. Das Nähere hierüber
findet sich in meinen 1909 erschienenen «Metrologischen
Grund lagen der ältesten mittel italischen Münzsysteme
». Dass der römischen Schwergeldgruppe auch die
mit Münzbildern gezierten Barren angehören ergibt sich
aus deren Stil. Inde r «Systematik des ältesten römischen
Münzwesens » habe ich einem jedem derselben seinen
Platz im System anzuweisen gesucht und habe diese
Anordnung ebenso auf den Tafeln beibehalten. Es geschah
dies um nicht durch Vereinigung in eine Sondergruppe
die Barren zum Sehwergelde in einen ihren
Zusammenhang mit demselben verwischenden Gegensatz
zu bringen, zumal ich überzeugt hin wenigstens
einer Anzahl von ihnen die richtige Stelle angewiesen
zu haben. Sollte diese Anordnung einer künftigen besseren
Erkenntnis weichen müssen, so wird kein Einsichtiger
es mir verdenken dass ich noch nicht bis zu den
letzten Richtigstellungen durchzudringen vermochte;
jedenfalls aber wird meiner Anordnung vor derjenigen
Garrucci s, der die Münzbarren dem Sehwergelde wie
eine davon zu sondernde Gruppe vorausgehen liess,
der V01 zug verbleiben ein an sich richtiges Princip zum
Ausdrucke gebracht zu haben, wobei es stets ein Leichtes
sein wird die einzelnen Barren an Händen des Regis-
teis aufzufinden, auch wenn dieser oder jener richtiger
an eine andere Stelle gehört hätte.
Bezüglich der hauptstädtischen Reduclion ergab sich
die Wahl sie entweder unmittelbar an die hauptstädtische
Libralserie anzureihen oder ihr als gleichfalls
römischeLihralserien, diesechssogen.latinischen Reihen
vorausgehen zu lassen. Jenes entsprach mehr der Örtlichen,
dieses der zeitlichen Reihenfolge; aus gewichtigen
Gründen schien mir jedoch die letztere den Vorzug zu
verdienen; es wurde auf diese Weise der Schein vermieden
als oh die Gesammlheit dieser Reihen, von denen
mindestens die vier leichten der Reduetion vorausgingen,
ibrim Gegenteil zeitlich nachgefolgt seien. Zum Schlüsse
folgen 5 Supplementtafeln mit Abbildungen erst nachträglich
von mir erlangter Stücke insbesondere aus der
1907 versteigerten Strozzischen Sammlung, die mir
zuvor unzugänglich geblieben war; endlichnoch6Tafeln
mit Darstellungen falscher und verfälschter Stücke. Was
die Supplementtafeln betrifft, so darf ich besonders auf
einen neu zu Tage gekommenen in meinen Besitz gelangten
Stierharren, das hervorragendste Exemplar dieses
Barren verweisen, der durch eine Aufschrift zum ersten
Male urkundlich die Richtigkeit der Ansicht bestätigt,
dass die Barren in erster Linie nicht als Geld, sondern
als Weihgeschenke an Götter und Tempel oder zu sonstigen
ceremoniellen und sakralen Zwecken gegossen
waren. E r trägt die nachträglich in prächtigen umbri-
schen Lapidarbuchstaben eingravirte Aufschrift « fukes
Sestines », des Tempels von Sestinum, d. h. Eigentum
des Tempels von Sestinum. Noch heute ist der Ort vorhanden;
es ist Sestino im nördlichsten Umbrien am
Oberlaufe der bei Pesaro in das adriatische Meer mündenden
Foglia; gefunden wurde der Barren vor einigen
Jahren bei Cittä di Gastello, dem alten Tifernum Tibe-
rinum im obersten Tiberthal, wohin er jedenfalls schon
im Altertum wieder verschleppt worden war.
Ich übergebe hiermit mein demnächst erscheinendes
Werk Ihrem Wohlwollen. Es wird auch seine Mängel
haben, die späterer Verbesserung fähig sind ; jeder thut,