k ä li lo-ong, eine grössere Perle, die mitten auf den Leib gebunden
wird.
usut usu, Perlen, die um die Finger gebunden werden.
tewgl buwa äwong to, eine Perle, die an jedem Daumen befestigt wird.
usut tudäk, 2 X 4 Perlen, die an jedes Bein gebunden werden.
usut udjong hälobw, Eisen, das auf die Kniee gelegt wird.
Einem Häuptling wird ausserdem als weiterer Schutz ein hölzerner
rim au oder l%djo (Tiger) mitgegeben.
Bei allen diesen Vorbereitungen helfen Freunde und Bekannte; sie
sind die Zeit über Gäste der Leidtragenden.
Nach Beendung der Ausstattung wird der aus zwei Hälften ausgehöhlter
Baumstämme bestehende Sarg ins Haus gebracht und die
Leiche hineingelegt; die Ritzen werden mit Guttapercha luftdicht verschlossen.
In den folgenden Tagen wird die Ausrüsting, die dem Toten
ausserhalb des Sarges mitgegeben wird, in Ordnung gebracht. Dann
wird der Sarg von Männern auf den Begräbnisplatz getragen und,
je nach dem Stande des Verstorbenen, einfach auf dem Boden niedergesetzt
oder auf ein hölzernes Gerüst gestellt, das oft mit einem schön
geschnitzen hölzernen Dache überdeckt wird. An die Bäume und
Sträucher ringsherum werden bunte Tücher und Wimpel gehängt und
neben dem Sarge werden die übrigen für den Aufenhalt in A p u Kesio
notwendigen Gegenstände, die im Sarge selbst keinen Platz fanden,
niedergelegt; es sind dies: Waffen, Ruder, Gonge, Tempajang (grosse
irdene Gefässe), Kleidungsstücke, Hausgerät und dergleichen. Die
kostbaren Gegenstände werden oft zum Schutz gegen Diebstahl seitens
der Malaien durch Zerbrechen wertlos gemacht.
Wenn es sich um einen vornehmen Häuptling handelt, wird der Sarg
in einem sälong, einem nach allen Seiten geschlossenen Häuschen aus
Eisenholz, beigesetzt. Der sälong ist oft mit künstlerisch schönen
Malereien und einem prachtvoll gearbeiteten Dache verziert. In dem
sälong werden noch so lange andere Leichen der Familie beigesetzt,
bis er eefüllt ist oder verfällt.
Leibeigene ohne Familie werden nach dem Tode einfach zum
Begräbnisplatz getragen, in eine Matte gewickelt und niedergelegt.
Einst sahen wir, wie die Leiche eines wenige Stunden vorher verstorbenen
Sklaven von einem anderen auf dem Rücken zum Flusse getragen
und in einem Boote weggeführt wurde; bereits nach einer
Stunde kehrten die Männer wieder zurück. Während die Bekannten
beim Tode eines freien Kajan die Rolle von Klageweibern übernehmen
und das Weinen der Familie verstärken, hatte für den Sklaven nur
eine einzige Frau kurze Zeit jhr Jammern ertönen lassen.
Alle, die auf andere AVeise als durch Krankheit ums Leben kommen,
geniessen weder das Vorrecht eines ehrenvollen Begräbnisses noch ist
ihnen, nach der Ueberzeugung ihrer Hinterbliebenen, ein künftiges
Leben in A p u Kgsio beschieden. Die Seelen der Ermordeten, Selbstmörder,
Verunglückten, im Kampfe Gefallenen, bei der Entbindung
Gestorbenen und Totgeborenen gelangen auf zwei verschiedenen Wegen
nach zwei anderen Orten, wo sie mit ähnlichen Unglücklichen, wie
sie selbst, weiterleben müssen. Die Leichen dieser Armen flössen den
Kajan Abscheu ein, daher werden sie nur in eine Matte gerollt und
verscharrt. Ein besonderes Grauen erregen die Leichen von Wöchnerinnen;
kein Mann und keine jüngere Frau darf sie berühren; sie
werden auch nicht durch die Galerie vorn aus dem Hause hinausgetragen,
sondern nach Entfernung einiger Bretter aus der hinteren Wand
der Wohnung hinausgeworfen, in Matten gewickelt und an Rotang-
seilen zur letzten Ruhestätte geschleift.
Bei Begräbnissen von Personen, die eines ehrenvollen Todes gestorben
sind, geben sowohl Männer als Frauen das letzte Geleite, letztere
müssen der allgemeinen Trauer durch lautes Weinen Ausdruck verleihen.
Die eigentliche Trauer beginnt erst nach der Beisetzung des Verschiedenen
und dauert vierzehn bis fünfzig Tage.
Während der Trauerzeit ■ ist es Besuchern von auswärts verboten,
die Wohnung oder die Reisfelder der Leidtragenden zu betreten. Beim
Tode eines Häuptlings wird der ganze Me^dalam für verboten {lä li) erklärt.
Das Verbot wird durch Spannen eines Rotangseiles über den Fluss
angezeigt; zerreisst jemand das Seil, so muss er Busse bezahlen, aber
das lä li ist damit zu Ende.
Während der Trauerzeit darf nur Baumbastkleidung ohne jeden
Schmuck getragen werden; die Frauen setzen sich ausserdem eine
grosse Trauermütze mit hängenden Zipfeln auf.. (Siehe Kap. VII).
Kommt ein Todesfall in der Zeit vor, wo eine Familie der Feldarbeit
wegen auf dem Reisfeld wohnt, so darf sie vor Ablauf des
Neujahifestes das grosse Haus nicht wieder betreten und baut sich daher
in dessen Nähe zwischen den Reisscheunen eine zeitweilige Hütte.
Am Ende der Trauerzeit feiert die Familie mit Hilfe einer Priesterin