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Verhältnisse im Stamme selbst; 285
Bahau praktisch endogam sind, obgleich in der Theorie weder ihre
adat noch ihre Religion ihnen verbietet, in einen anderen Stamm zu
heiraten. Die Endogamie erklärt sich daraus:, dass die Häuptlinge
ihren ganzen Einfluss aufbieten, um eine Verminderung ihres Stammes
durch den Wegzug seiner Glieder zu v e r h i n d e r n ; denn im Hinblick
auf eine eventuelle Verteidigung ist es wünschenswert, dass die Zahl
der Stammesglieder möglichst gross ist. ■ ■ ■
Ich hatte diese Erscheinung schon bei den zwei Teilen des Kajan-
stammes zu Tandjong Kuda und Tandjong Karang am Mendalam
bemerkt und fand sie in ganz derselben Weise am oberen Mahakam
wieder Hat sich ein Mann in einem anderen Dorfe niedergelassen,
so werden noch nach Jahren Versuche gemacht, ihn zur Rückkehr zu
Trotzdem ist seit Jahrzehnten von wirklicher Feindschaft und Kampf
unter diesen Stämmen keine Rede mehr gewesen. Begreiflicher Weise
ist aber auch ein gemeinsames Vorgehen unter ihnen nicht üblich
und, wenn, wie es im Jahr 1885 geschah, die Batang-Lupar am Oberlauf
grosse Verwüstungen anrichten, fühlen sich die Ma-Suling. un
Long-Glat durchaus nicht verpflichtet, den anderen Stämmen ernsthaft
beizustehen, solange sie selbst nicht bedroht sind.
Der Boden den ein Stamm der Bahau eingenommen hat, ist Eigentum
des Stammes und Glieder anderer Stämme dürfen innerhalb dieser
Grenzen kein Land besitzen oder Fische fangen. Alle innerhalb dieses
Gebietes gelegenen Landstücke, die noch nicht bebaut gewesen sind,
stehen jedem Stammesglied, die Sklaven mit einbegriffen, frei zur er
fügung; nach Beratung mit dem Häuptling wählt jeder den Boden,
den er nötig zu haben glaubt. In Zeiten von Reismangel sind die Berge,
in denen wilder Sago (nanga 1 Eugeisonia tristis) wächst, von grösser
Bedeutung. Jeder darf dann nach Bedürfnis dort Nahrungsmittel sammeln.
Das Gleiche gilt für den Rotang und andere Artikel, welche
der Wald liefert; die freien Stammesglieder dürfen sie sogar zum Vei-
kauf sammeln, ohne ihrem Häuptling einen Teil des Ertrages zu geben.
Lässt der Häuptling die Buschprodukte durch seine Sklaven suchen,
so erhält er den Zehnten des Ertrags; den gleichen Tribut erhalt er
auch von den Fremden. fH H R •
Auch Jagd und Fischfang dürfen die Stammesglieder frei betreiben,
nur steht dem Häuptling das Recht zu, sobald der Fischstand oder
. /- 1 1 * 1 1__ K o o t im l u r P n