452 B e s tim m u n g e n fü r d ie T ä tow ie rk ü n s tle r .
viereckige Fläche angebracht. Nach weiteren Heldentaten dürfen sie
sich, ausser an der Innenseite, das ganze Bein tätowieren lassen.
Bei der dritten Gruppe beginnen die Männer damit, sich grössere
oder kleinere Scheiben auf die Waden, unterhalb der Kniekehlen, tätowieren
zu lassen; später werden, im Gegensatz zu den Kajan und
Punan, die isolierte Figuren tragen, die Arme, der Rumpf und der
Hals vollständig mit zusammenhängenden Figuren aus dunkelblauen
Linien bedeckt. Die Frauen verzieren hauptsächlich die Kniee, Unterbeine
und Hände.
Die eben erwähnten drei Gruppen unterscheiden sich in bezug auf
die Ausführung der Tätowierung darin, dass die zweite und dritte aus
freier Hand tätowiert, während die Künstlerinnen der ersten Gruppe
die anzubringenden Figuren erst in Relief auf kleine Bretter [klinge
tedäk — Tätowierbrettchen) schneiden lassen, diese mit Russ bestreichen,
auf die Haut abdrücken und auf den erhaltenen Linien dann Dama-
raruss unter die Haut treiben.
Alle drei Gruppen tätowieren mit Russ, der eine Blaufärbung der
Haut bewirkt, nur die dritte Gruppe gebraucht auch rote Farbe.
Bei den beiden ersten Gruppen wird die Tätowierkurist von Frauen
ausgeübt, bei der .dritten von Männern. Doch hat die adät unter den
Bahau und KSnja den Tätowierkünstlerinnen, in gleicher Weise wie
den Schmiede- und Schnitzkünstlern, durch verschiedene Verbotsbestimmungen
Schranken gesetzt. Da jede Tätowierkünstlerin unter dem Schutze
eines besonderen Geistes steht, muss sie ihrem Schutzpatron allerhand
Opfer bringen. Sie darf z. B. verschiedene Arten Fische und Blätter
nicht essen, auch muss sie für jeden neuen Klienten eine mglä veranstalten,
bei der sie ihrem Geiste in ihrem Korbe mit Tätowiergerätschaften"
alte Perlen und kawit anbietet.
Solange die Künstlerinnen kleine Kinder haben, dürfen sie ihr Amt
nicht ausüben. Den höchsten Lohn, einen Gong, dürfen sie erst nach
20 jähriger Amtstätigkeit fordern. Vor dieser Zeit müssen sie sich mit
bescheideneren Löhnen, die in Perlen und Zeugen bestehen, begnügen.
Sobald eine Künstlerin eine der genannten Vorschriften vernachlässigt,
dunkeln ihre Linien nicht nach oder sie wird kränk urid stirbt;
Der Tätowierberuf ist insofern erblich, als eine junge Frau die beste
Gelegenheit hat, die Kunst von einem älteren Familiengliede zu erlernen.
Bisweilen bilden sich die Frauen, um von einer Krankheit zu genesen,
zu Tätowierkünstlerinnen aus. Bleibt nämlich eine ärztliche Be-
Taf