K A P I T E L IV.
Lebenslauf eines Bahau bzw. eines Kajan — Geburt— Behandlung dés Neugeborenen— Kindertragbrett
(häwät) — Verpflegung des Kindes 3 Erste Namengebung — Zweite Namengebung ---
Namenänderungen — Das Kind bis zur Pubertät — Junge Männer und Mädchen— Tätowierung—;
utang — Künstliche Verunstaltungen — Beschäftigungen und Verkehr der jungen Leute — Mahlzeiten
Hl Heirat — Stellung von Mann und Frau — Erbschaft 3 Tod ■— Trauer — ' Kopfjagden.
Bevor ein junger Kajan das Licht der Welt erblickt, haben sich
seine künftigen Eltern zahlreichen Vorschriften der adat zu unterwerfen.
Die Mutter darf keine Tiere töten und keine zu jungen Fische
essen. Auch einigè ausgewachsene Fische, das Fleisch des Schuppentieres
(Manis javanica) und verschiedene Arten von Früchten und
Gemüsen sind ihr verboten. Ferner muss" sie sich hüten, während, des
Regens zu schlafen, geschieht dies doch, so wird sie geweckt.
Der Gatte darf vor und nach der Entbindung seiner Frau nicht
auf die Jagd gehen, keine Pfähle einrammen und keine jungen Fische
essen. Um die Geburt zu erleichtern, legt ein sorgsamer Ehemann
während der Schwangerschaft seiner Frau seine Schnitzarbeit in Hirschhorn
bei Seite; auch reisst er keinen Kattun, um sich ein Kleidungsstück
herzustellen.
In der ersten Zeit ihrer Schwangerschaft geht die Käjanfrau ihrer
gewohnten Arbeit im Hause und aüf dem Felde nach. Sobald ihre
Körperform im dritten oder vierten Monat auffallend wird, bedeckt
sie zuerst den Leib und dann auch die Brust mit einem Tuche (djat butii).
Bei der Entbindung dürfen nur Frauen zugegen sein. Die Männer
werden schon beim Beginn der Wehen aus dem Gemache entfernt
und mit ihnen auch alle eisernen und schneidenden Gegenstände HP
wahrscheinlich um die Kindesseele nicht zu erschrecken. Die Mutter
gebiert in hockender Stellung. Ist das Kind zur Welt gekommen, so
schneidet ihm eine der Hilte leistenden Alten mit einem Schwerte
den Nabelstrang durch, nachdem er in einer Entfermung von 4 cm