Zusammensetzung des Stammes.
Kajan, namens B an g , erschreckt den Kampf einstellte. Im Friedensschluss
kam man überein, dass Tipong Aging, die Tochter des
vornehmsten Kajanhäuptlings, L ed ju als Gattin an den Mahakam
folgen sollte.
Fährt man heute den Mendalam einige Stunden weit aufwärts, so
trifft man zuerst die Niederlassung von Tandjong Karang, bewohnt
von dem Stamm, genannt Kajan. Uma-Aging; etwas weiter oben, in
Tandjong Kuda, wohnt ein anderer Teil des gleichen Kajanstammes,
während noch weiter oben am Fluss die Ma-Suling und der Stamm
Uma-Pagong gemeinsam wohnen. Der Rest des Tamanstammes, der
vor der Ankunft des L ed ju sehr stark war, lebt jetzt teils mit
den Ma-Suling und Uma-Pagong, teils mit den Kajan in Tandjong
Karang zusammen.
Die Kajan Uma-Aging haben sich erst vor wenigen Jahren infolge
von Zwistigkeiten in der Häuptlingsfamilie getrennt. Sie wohnten früher
gemeinsam in Tandjong Karang, aber neben S en ian g , dem Manne
der B u la n , die eigentlich allein erbberechtigter Häuptling war, hatte
auch A k am Ig au , der Gatte von S en ian g s verstorbener Schwester,
viel Einfluss und Ansehen gewonnen; die beiden Schwäger konnten
sich jedoch nicht vertragen. Als S en ian g s Sohn T ig a n g einst einen
heftigen Streit herbeiführte, zog A k am Igau mit einem grossen Teil
der freien Kajan und Leibeigenen an das gegenüberliegende Ufer
und baute sich dort ein neues Tandjong Karang. Auch S en ian g s F a milie
zog später mit dem Rest der Kajan weiter den Fluss hinauf und
liess sich in dem jetzigen Tandjong Kuda nieder. Seit ungefähr zehn
Jahren wohnen diese Häuser oder Stämme nun getrennt in kleinem
Abstand von einander und die gegenseitigen Eifersüchteleien und Zwistigkeiten
haben in dieser Zeit nicht abgenommen.
Trotz des vielen Herumschweifens haben die Kajan die ursprüngliche
Organisation ihres Gemeinwesens nicht verändert.
Ein Stamm der Kajan besteht aus folgenden Gliedern einem Häuptling
(h ip u i), Freien (p a n jin ) und Sklaven (dipqn). Während der Häuptling
stets einer bestimmten, bevorrechteten Familie angehört, setzen
sich die Freien aus lauter Familien von der gleichen Rangstufe und
den gleichen Rechten zusammen.
Die Leibeigenen sind meistens Nachkommen von Kriegsgefangenen
und Eigentum des ganzen Stammes; ihre Arbeit kommt dem Häuptling
zu Gute, der sie dafür zu unterhalten hat. Ab und zu werden
Stellung des Häuptlings. 59
Sklaven von den nomadisierenden Jägerstämmen, die sie auf ihren
Kopfjagden erbeuteten, gekauft.
Die eingeborenen Sklaven und auch die, welche einmal das Haus
ihrer Herren betreten haben, dürfen nie mehr verkauft und auch nie
auf den Gräbern der Häuptlinge geopfert werden; zu letzterem Zweck
wurden früher die gekauften Sklaven verwendet.
Wegen Schulden oder Missetaten wird bei den Bahau, nie jemand
zum Sklaven gemacht.
Das Ansehen eines Häuptlings hängt im allgemeinen Von der Höhe
seiner Geburt ab. Die Häuptlingswürde ist erblich. Bei der Nachfolge
wird aber nicht nur auf das Alter der Kinder, sondern auch auf deren
Befähigung für das Häuptlingsamt Rücksicht genommen: Der Häuptling
bestimmt oft schon bei Lebzeiten den Nachfolger und ist dieser
einmal erwachsen, so spielt er häufig eine grössere Rolle als sein Vater.
Zu den physischen Gebrechen, die einen Sohn an der Nachfolge
hindern, gehören Taubheit und Blindheit. So konnte A d ja n g ,
der älteste Sohn S en ian g s , seiner Taubheit wegen, nicht Häuptling
von Tandjong Kuda werden; es erbte daher sein jüngerer Bruder,
T ig a n g , die Häuptlingswürde. Charakterfehler können die Nachfolge
nicht verhindern, sie geben aber öfters zu heftigem Widerspruch
seitens der Untertanen und nicht selten auch zu einer Spaltung des
Stammes Anlass.
Die grössten Tugenden eines Häuptlings sind: Uneigennützigkeit
und Rechtschaffenheit; neben diesen werden auch Tapferkeit und Redegewandtheit
geschätzt, aber in geringerem Masse. Der Häuptling gewinnt
sich die Gunst der Seinen hauptsächlich durch Milde und Freigebigkeit
und diese Eigenschaften sind auch für alle, die mit den Bahau
in Berührung kommen, eine Grundbedingung zu einem guten Empfang.
Die Häuptlingswürde kann auch auf die Töchter übergehen, die
Söhne werden aber bevorzugt. Ist eine Frau jedoch einmal zum Häupt-
ling gewählt,- so geniesst sie alle Ehren, die ihrer Stellung zukommen.
Der Häuptling vertritt seinen Stamm nach aussen, übt durch Aufer-
leemno- der Strafen die richterliche Gewalt im Stamm, hat die Nutz- o o '
niessung der Leibeigenen und ist Inhaber des allgemeinen Eigentums,
wie alter, halb heiliger Erbstücke (dawan und).
Nicht nur weltlichen, sondern auch geistigen Mächten gegenüber
muss ein Häuptling die Interessen der Seinen vertreten; daher leitet
er alle bei den Ackerbaüfesten stattfindenden religiösen Zeremonien