Stellung und Pflichten der Sklaven.
Befindet sich ein Kajan in Not, so sind in erster Linie seine Anverwandten,
in zweiter der Häuptling verpflichtet ihm zu helfen.
Nicht nur bei öffentlichen, sondern auch bei privaten Festen hat
der Häuptling eine besondere Rolle zu erfüllen: die Kinder, die zu
Neujahr einen Namen erhalten, werden ihm zugetragen, damit er sie
mit Wasser besprenge; will ein junger Mann in eine andere Niederlassung
hineinheiraten, so muss ihm der Häuptling hierzu seine Bewilligung
erteilen und der neue Häuptling erhält ein Geschenk; sind
keine Angehörigen vorhanden, so fällt dem Häuptling die Vormundschaft
und die Vermögensverwaltung der Waisen bis zu deren Volljährigkeit
zu.
Was die Verpflichtungen der Leibeigenen (dipgn) gegenüber dem
Häuptling betrifft, so liegt ihnen, wie erwähnt, alle Arbeit in Wald,
F'eld und Haus ob. Oft tritt auch Arbeitsteilung ein, so dass Männer
und Frauen ohne kleine Kinder mehr ausserhalb des Hauses arbeiten,
die anderen dagegen das Reisstampfen, Kochen, Reinigen der Wohnung
und dergleichen übernehmen. Die Sklaven arbeiten unter Aufsicht der
Häuptlingsfamilie oder unter der bestimmter, von dem Häuptling erwählter
Personen. Das Verhältnis von Herr und Knecht ist jedoch
derart, dass man lange unter den Kajan gelebt haben muss, um zu
wissen, wer eigentlich Leibeigener ist.
Besonders fähige Sklaven schickt der Häuptling oft für Monate auf
Reisen, um unter verwandten Stämmen am Mahakam oder Batang-
Redjang Handel zu treiben. Da den Sklaven hierbei ein Teil des Ge-
winnstes zufällt, bringen sie es oft zu grösserer Wohlhabenheit als,
die freien Kajan.
Die Leibeigenen dürfen ausserdem noch für ihren unmittelbaren Vorteil
arbeiten ; früher scheint der Häuptling regelmässig einen bestimmten
Prozentsatz ihres Gewinnes für sich beansprucht zu haben, gegenwärtig
macht A k a m I g a u nur selten von diesem Recht Gebrauch.
Anders verhält es sich "in Tandjong Kuda, wo der Häuptling arm ist.
Für 100 Dollar kann sich ein Leibeigener am Möndalam löskaufen;
ich habe aber nie von einem solchen Fall gehört. Ebenso ungewöhnlich
sind Fluchtversuche Leibeigener aus Unzufriedenheit Uber ihr Los.
Die meisten der gegenwärtigen Sklaven sind im Stamme geboren und
können sich nirgends anders niederlassen, wenn ein anderer Häuptling
sie nicht unter seinen Schutz nimmt.
Wie die freien Kajan, haben auch die Leibeigenen mannigfach Ge