worfen ist, die erst beim folgenden Neujahrsfest aufgehoben (bqt lä li
oder bqt pawe) werden. Einer der ältesten im Stamme, der nicht immer
ein Priester zu sein braucht, tritt dann vor das Paar, ruft die Geister
und die Seelen verstorbener Familienglieder an und berichtet ihnen,
dass die Heirat vollzogen wird; ferner macht er die Jungvermählten
auf ihre künftigen Pflichten aufmerksam. Dann schlachten Mann und
Frau je einen Hahn, um aus der Beschaffenheit seiner Leber die Gesinnung
der Geister zu erkennen. Der Teil; dessen Hahn die besten Vorzeichen
aufweist, verspricht am meisten zur Wohlfahrt der Familie
beizutragen.
Die Jungverheirateten dürfen drei Tage lang die amin nicht verlassen
und nur Reis, der in einem Bambusgefäss gekocht worden ist,
essen. Das Fleisch wilder oder zahmer Schweine und mit tuba gefangene
Fische sind ihnen zu essen verboten. Nach Ablauf der drei Tapfe
gehen beide in ihren schönsten Kleidern acht (heilige Zahl) Mal zum
Flusse. Der bewaffnete Mann rodet mit seinem Schwerte etwas Gestrüpp
aus, während die Frau mit einer besonderen Schaufel (uing) etwas
jätet. Gehören sowohl Mann als Frau einer Häuptlingsfamilie an, so
müssen sie den Weg zum Flusse 2 x 8 Mal zurücklegen und stets
wieder die gleiche symbolische Feldarbeit verrichten. Dann gilt der
Bund als endgültig geschlossen.
Die Frau bringt kein Heiratsgut mit; selbst ihre Schmucksachen
gehen nach ihrem Tode, falls keine erbberechtigten Kinder vorhanden
sind, an ihre Familie zurück; der Mann dagegen giebt den Eltern
der Frau ein Geschenk (tendjai). Für Häuptlinge besteht das tendjai
in Gongen, Schwertern, Wurfnetzen u. s. w., die von den Freien geliefert
werden, falls der Häuptling standesgemäss heiratet. Die Geschenke
der Freien dürfen nur in Schwertern oder Kattun bestehen. Festmahl©
zeiten sind bei einer Heirat nicht gebräuchlich.
Findet eine Scheidung auf friedlichem Wege statt, so giebt man
einander eine utqk, d. i. eine vollständige Kleiderausstattung; die Geschiedenen
dürfen dann sogleich wieder eine neue Ehe schliessen.
Solange die utqk noch nicht gegeben ist, wird eine neue Heirat als
Ehebruch betrachtet und als solcher mit einer schweren Busse (kqbq-
how)1 welche dem beleidigten Teil entrichtet werden muss, bestraft.
Trennen sich Eheleute ohne utqk, so dürfen sie sich nicht wieder
verheiraten.
Bei Ehebruch muss der schuldige Teil dem anderen und eventuell
auch einem beleidigten Manne resp. einer beleidigten Frau eine Busse
ausbezahlen. Das gleiche gilt auch für Sklaven.
Eheliche Treue wird auch dann geheischt, wenn der Mann langdauernde
Reisen unternimmt.
Ein Ehebruch wird, nach Auffassung der Bahau, von den Geistern
durch Missernten und andere Unglücksfälle an dem ganzen Stamme
gerächt, daher sucht man dessen schlimme Folgen von den übrigen
Stammesgliedern abzuwenden. Die Schuldigen werden mit Schweinen,
Hühnern, 2 x 8 Eiern und all ihrem Hab und Gut auf eine Geröllbank
im Flüsse ausgesetzt, um den schlechten Einfluss, der von ihnen ausgeht,
aufzuheben ( = bqt dawi). Die Priesterinnen bestreichen das Eigentum
der Schuldigen mit dem Blut der Schweine und Hühner, um es unschädlich
zu machen.
Die Ehebrecher selbst lässt man mit 2 x 8 Eiern auf einem Floss von
der Strömung abwärts treiben. Sie retten sich, indem sie ins Wasser springen
und ans Land schwimmen. Wahrscheinlich war dies früher nicht gestattet,
wenigstens werden sie jetzt noch von der Jugend mit langen
Grashalmen, die Lanzen vorstellen sollen, beworfen.
Derartige Fälle kommen selten vor oder werden wenigstens selten
behandelt; der letzte soll sich bei den Kajan vor 10 Jahren zugetragen
haben.
Die Bahau gehen teils Vernunfts- teils Liebesheiraten ein. Im ersten
Fall wird ein junger Mann mit einem kleinen, noch gänzlich unerwachsenen
Mädchen verlobt und zieht bisweilen dann schon ins Haus
der künftigen Schwiegereltern. Wenn dem Mädchen später der auserkorene
Bräutigam nicht gefällt, was häufig geschieht, setzt sie bei
ihrer Familie oft eine Heirat mit einem anderen, selbstgewählten
Manne durch. Sie entwickeln hierbei so viel Energie und Ausdauer,
dass sie, selbst wenn sie - sich in einen Sklaven verliebt haben, den
Sieg davontragen. Ich erlebte zwei derartige Fälle bei den Mahakam
Kajan, bei denen die Kluft zwischen Freien und Sklaven überdies viel
grösser ist als bei anderen Stämmen.
Am 2. Dezember nahmen wir von Batu Sala Abschied und erreichten
noch am gleichen Tage Lulu Njiwung, dessen Häuptling D in g N g o w so
schüchtern war, dass er in unserer Gegenwart kaum zu sprechen wagte.
Wir mussten hier des hohen Wasserstandes wegen zwei Tage bleiben.
Ein Teil der Niederlassung war uns verschlossen, da man im langen
Hause der Ma-Tuwän lä li nugal feierte; die Bewohner der anderen