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Strafen. 6 1
liehen adat achten; sie bilden die ausführende Macht im Gemeinwesen
der Kajan, üben aber auch auf jeden Beschluss grossen Einfluss aus.
Vor jeder Rechtshandlung werden nicht nur die m antri, sondern
mit deren Hilfe auch! die betroffenen Parteien und sämmtliche Bewohner
des Hauses, Leibeigene und Frauen inbegriffen, zu einer öffentlichen
Versammlung einberüfen, und jedem steht das Recht zu, sich frei zu
äussern. Derartige Versammlungen werden häufig abends oder an
Tagen, an denen schwere Arbeit oder ein Verlassen des Hauses verboten
’ ist, abgehalten und dauern oft eine ganze Nacht,, bisweilen
auch noch den folgenden Tag.
Lässt sich ein Kajan einem anderen gegenüber Diebstahl, Ehebruch
oder Mord zu Schulden kommen, so kann sein Vergehen mit einer Busse
gesühnt werden. Körperliche Strafen, Gefängnisstrafe und vorgeschriebene
Blutrache kommen in diesem Falle nicht zur Anwendung. Den unmittelbaren
Tod heischt die adat nur für Personen, die dem öffentlichen
Interesse gefährlich sind oder zu sein scheinen. :
Die Bussen werden teils der geschädigten Partei, teils dem Häuptling
ausbezahlt, der bei der Auferlegung der Strafen vorsichtig zü
Werke gehen muss; denn zeigt er einen Schimmer von Habsucht,
so läuft er Gefahr, die Volksgunst zu verlieren.
Die Busse trägt den Charakter einer Schadloshaltung. Hat z. B. ein
frei herumlaufendes Schwein einen Teil eines Reisfeldes vernichtet, so
steht es dem Besitzer des Ackers frei, das Tier zu töten. Dessenungeachtet
ist er aber verpflichtet, dem Besitzer des Schweines ein
anderes Tier als Ersatz zu liefern. Der Eigentümer des' Schweines
wiederum muss den auf dem Reisfelde verursachten Schaden vergüten.
Auch- Mordtaten werden mit Bussen gestraft; nur wenn die Bussen
nicht bezahlt werden odfer nicht auferlegt werden können, weil der
Täter entflohen ist oder. einem feindlichen Stamme angehört, tritt die
Rache in den Vordergrund. Sie trifft jedoch nicht, immer die schuldige
Person, sondern auch deren Stammesgenossen, wenn die Gelegenheit
sich gerade dazu bietet.
Handelt es sich um den Mord mehrerer Personen, der häufig durch
Geisteskranke geübt wird, so wissen sich die Bahau nicht anders zu
helfen, als'.indem sie den Mörder töten. In einzelnen Fällen, wenn
der Mord nicht vollständig ausgeführt wurde, werden dei gleichen Personen
auch in kleinen Häuschen oder in gesonderten Räumen des grossen
Hauses eingesperrt und verpflegt.