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Vorschriften für Mutter und Kind. 73
während ihres ganzen Lebens bei der Arbeit und bringen ausserdem
einen Schwiegersohn ins Haus.
Die Neugeborenen werden in den ersten Monaten ausschliesslich
mit Muttermilch genährt; kann die Mutter diese nicht geben, so hilft
eine andere Frau. Aus Gesundheitsrücksichten ist der Stillenden nur
weich gekochter Reis als Nahrung erlaubt; scharfe Speisen darf sie
nicht geniessen und im ersten Jahr auch nicht rauchen oder Betel kauen.
Die ersten zehn Tage ist der Wöchnerin jede Arbeit verboten; dann
beginnt sie sich innerhalb des Hauses mit dem Haushalt und der Pflege
des Kleinen zu beschäftigen.
Wöchnerin und Kind werden in den ersten Tagen zum, Schutz gegen
Krankheit mit dem Russ von Damaraharz eingerieben. Ausserdem darf,
solange der Nabelstrang noch nicht abgefallen ist, ausser den Hausbewohnern
niemand das Gemach betreten, da das Kind sonst krank
werden könnte; als Warnungszeichen hängen zwei gekreuzte Holzstückchen
vor der Tür. Der abgefallene Nabelstrang wird sorgfältig in
ein Tuch gewickelt und in einem Bambusbehälter aufbewahrt; er bildet
mit den Gerätschaften, die zum Durchstechen der: Ohrläppchen und
Durchschneiden der Nabelschnur dienten, den,- Grundbestandteil des
/gf«?, einer Sammlung aller Gegenstände, die im Leben des Kajan
eine Rolle gespielt haben. Das l$gen wird nach dem'Tode des Besitzers
unter dem Wohnungsdache verborgen und als lä li (geweiht)
seinem Schicksal überlassen. (Siehe Kap. VI).
In den ersten Monaten dürfen die neugeborenen Kinder nicht aus
dem Hause gebracht oder im Fluss gebadet werden, eine Sitte, die
für die unbekleideten Wichte nur zuträglich sein kann.
Vor Ablauf des ersten Jahres geht die Mutter nicht aufs Reisfeld;
während dieser Zeit setzt sie das Stillen fort, bis die Milchabscheidung
von selbst oder infolge einer neuen Schwangerschaft aufhört. Im dritten
oder vierten Monat beginnt die Mutter dem Kinde etwas Bananen
und dann weich gekochten Reis zu essen zu geben.
Die Mutter muss sich, hauptsächlich während des ersten Monats,
Solange das Kind noch keinen Namen erhalten hat, einer langen Reihe
von Verbotsbestimmungen unterwerfen, welche sich vor allem auf Essen
und Trinken, Arbeiten u. s. w.‘ beziehen. Auch dürfen Mutter und Kind
keinen Putz und besonders nichts Rotes tragen. Für die Ausstattung
der Kleinen wird vorzugsweise gebrauchtes Material benutzt, selbst
die hängende Decke aus Palmblättern über dem Schlafplatz muss be