Bestimmungen für die Patienten. 453
handlung seitens einer Priesterin erfolglos, so rät man der Kranken,
sich durch einen Schutzgeist vom A p u Lagan zur Künstlerin inspirieren
zu lassen, um gleichzeitig mit dessen Hilfe die verlorene Gesundheit
wiederzufinden. Die Frauen können sich aus diesem Anlass
nur zu Priesterinnen oder zu Tätowierkünstlerinnen, die Männer auch
zu Schmieden und Hirschhornschnitzern beseelen lassen.
So erlebte ich selbst, dass Uniang Anja, die zweite Frau von Kwing
Irang, als sie von den Folgen eines Abortus nicht genesen konnte,
sich von einer anderen Priesterin mit einem Geist der Tätowierkunst
beseelen liess, nachdem sie früher bereits, für eine andere Krankheit,
einen Geist der däjung hatte herbeirufen lassen.
Die Frauen der Bahau und Kfinja dürfen sich nur zu bestimmten
Zeiten tätowieren lassen, da für die Dauer der Tätowierperiode die
ganze Familie Verbotsbestimmungen unterworfen ist. Meistens wird nach
der Reissaat, in der Jäteperiode, tätowiert, da für dergleichen dann
am meisten Zeit vorhanden ist.
Bei den Kajan am Mendalam ist in der Saatzeit das Blutvergiessen
verboten, daher auch das Tätowieren.
Befindet sich eine Leiche im Hause, so muss das Tätowierverfahren
bis nach dem Begräbnis verschoben werden.
t Zwei weitere Gründe, die eine schnelle und vollständige Ausführung ■ o o
der Tätowierung verhindern, bestehen, besonders bei den Mädchen,
in der Furcht vor Schmerz und in dem Unvermögen, die für eine
vollständige Tätowierung erforderliche Summe von 25— 30 fl. aufzubringen.
Die Prozedur wird ferner auch durch böse Träume, wie z. B.
von Hochwasser, das starke Blutung bedeutet,, aufgehalten oder vollständig
unterbrochen, so dass man häufig unvollständig oder gar nicht
tätowierten Frauen beog egonet.
Eine Frau der Long-Glat muss an jedem Tage, an dem sie tätowiert
wird, als Zuspeise für die Künstlerin ein schwarzes Huhn schlachten.
Für die Männer sind die erwähnten Hinderungsgründe von weit geringerer
Bedeutung, da ihre Tätowierung eine viel unvollständigere ist.
Bei den Könja darf die Operation nicht im Hause, sondern nur in
eigens zu diesem Zwecke erbauten Hütten stattfinden. Die männlichen
Familienglieder müssen sich während der Tätowierperiode in Baumbast
kleiden, auch müssen sie die ganze Zeit über im Hause anwesend sein.
Befinden sich die Männer auf Reisen, so darf kein weibliches Familienglied
tätowiert werden.