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(lass, wie wir ol)cn (Seite 559) gezeigt haben, die Weddas den Werth des Geldes gar nicht
eigentlich kennen, weshalb sie ganz und gar in die Hände der ihnen von der Regierung
überstellten Singhalesen gegeben sind. Diese entrichten dann das Geld der Regierung und
saugen dal'iir die Weddas aus bis aufs Mark. Stevens sagt: Die Weddas werden von den
singhalesischen Aratschis, Korales und Ratamahatmayas schamlos ausgebeutet; wo ich
Iconnte, liess ich Zurückerstattung geschehen. Die singhalesischen Vorgesetzton, fährt er
fort, verlaugten Fleiscli, Honig, Wachs und gäben vor, der Regierungsageut verlange das;
es sei aller schwer, Evidenz zu erhalten, da die Weddas, wenn mit dem Agenten confrontiert,
sich weigerten zu spreclien; jedenfalls, wie wir beifügen, aus Furcht vor der Rache
ihres singhalesischen Vorgesetzten.
In Wewatte wurde uns zwar vom dortigen singhalesischen Weddaaufseher gesagt,
die daselbst lebenden Weddas hätten keine Steuer zu bezahlen; wir erwähnten aber doch
oben (Seite 560) schon, dass mis die We-watteweddas geklagt hatten, ihr Aratschi nehme
ihnen das Geld ab, welches sie von den Europäern erhielten, und wir beobachteten, wie
dieser Mann eine gewisse ängstliche Unruhe gegenüber den ihm unterstellten Weddas au
den Tag legte.
P'erner klagten uns die Weddas in Mudagala, sie hätten, wenn sie Wild jageji
wollten, einen Erlaulniissschein zu kaufen; nur auf Affen sei ihnen freie Jagd gestattet.
Es ist nun gewiss sein- zu begrüssen, dass Wildschutz angeordnet wurde; aber den Weddas
sollte volle Jagdfreiheit zugestanden werden, solange sie mit Bogen und Pfeil jagen mid
nicht A'on Singhalesen sich Gew-ehre verschaffen; denn sie sind auf das Wild nothwendig
angewiesen; mau könnte ja eventuell die Bestimmung treffen, die Jagd mit Bogen und
Pfeil sei stets gestattet. Die bestehenden Jagdgesetze werden ausserdem von den Tamilen,
Singhalesen und Indo-Arabern beständig umgangen, und nur die verachteten Weddas und
die gehassten Europäer kommen eventuell zur Anzeige (siehe auch das auf Seite 44
Gesagte).
So versehwört sich Alles, um auch dem letzten Reste der noch halbfreien Weddas
das Le))en zu verkümmern.
Verhältniss der Weddas zu der singhalesischen Regierung. Aus der fiearbeitung
der ihm vorliegenden Titeratur kam Virchow zu dem Schlüsse, dass die Weddas zu
den singhalesischen Königen in einer, wenji auch sehr losen Unterthäniglveit standen, und
dass aus den Singhalesen ihnen Häuptlinge gesetzt wurden. Nach van Goens dagegen
achteten die Weddas den damahgen König Singha nicht im mindesten, da ja Jeder in seinen
Grenzen Souverän sei. Dies ist aber in seiner Allgemeinheit nicht ganz richtig; völhg ohne
Einfluss war der König, wenigstens auf die an den (Frenzen ihres Gebietes lebenden Weddas
nicht, wie aus zwei Erzählungen von Knox, welche wir oben (Seite 533 und 549) wiedergegeben
haben, hervorgeht. Ja schon im vierten Jaln-hundert wurde, wie wir unten (Abschnitt:
Gescliichte: Palladius) sehen werden, jener Wedda, welclier den Thebaner festgehalten
zu haben angeklagt war, vom singhalesischen Köjiig mit Todesstrafe belegt.
Wenn van Goens von einem Oberrichter spricht, welchem di(i Weddas ihre
Klagen vorgetragen haben sollen, so kann Dieser auch nur ein singhalesischer Beamter
gewesen sein, an welchen die an den Grenzen lebenden Weddas in Fällen von Streitigkeiten
sich zu wenden liatten. Ihre sonst ausgeübte Selbstracho war ihnen offenbar
nur dann gestattet, wenn Jener seiner Verpflichtung, den Kläger zu verhören und sein
Richteramt auszuüben, nicht nachkam. Der diesbezügliche eigenartige Bericht lautet folgendermaassen:
Der Wedda, welcher klagen will, nimmt einen grünen Zweig und steht
sich bei der Wohnung des Richters unter einen Baum, das Gesicht gegen die Wolinung
gerichtet. Hier nun muss er zuweilen mehrere l.age warten. Sind dann die Blätter des
Zweiges verwelkt und beginnen sie abzufallen, und ist der Mann immer noch nicht verhört
worden, so hat er das Recht, dem Richter zu fluchen, den dürren Zweig als Zeuge
in die Erde zu stecken und sein eigener Richter zu sein.
Unter der singhalesischen Herrschaft wurden die Weddas zuweilen zum Kriegsd
i e n s t aufgeboten. Den diesbezüglichen Bericht von Knox haben wir oben (Seite 549)
wiedergegeben und verweisen hiemit darauf. Forbes (29, tom. 2, pag. 78) berichtet:
„Im Jahre 1817 wui'den die Weddas durch den Einfluss ihrer singhalesischen Vorgesetzten
dahin gebracht, dem Aufruhr gegen die britische Regierung sich anzuschliessen."
E u r o p ä i s i e r u n g . Geleitet von der irrthümHchen Meinung, die Natur weddas seien
in ihrer Bedürfniss- und infolgedessen Besitzlosigkeit als unglückliche Menschen zu bemitleiden,
und wohl auch getrieben von dem Gefühl, die absolute Freiheit dieser Menschen
passe nicht mehr gut zu einem europäisch gedacliten Staatswesen, endlich erfüllt von der
Hoffnung, die in festen Ansiedelungen Versammelten der christlichen Religion zuführen zu
können, wurde Ende der dreissiger Jahre der Anfang dazu geniacht, die auf den Felshügeln,
in den Wäldern und auf den Grasflächen sich herumtreibenden Naturweddas zur
Ansiedelung imd zur Bebauung des Bodens zu locken und zu nöthigen. Wir folgen in
der Schilderung der diesbezüglichen Vorgänge zunächst Tennent.
Der englische Gouverneur J. A. Stewart Mackeuzie versuchte im Jahre 1838
von Battiknloa aus zu den Weddas vorzudiingen, um ihre Zustände einer Untersuchung
zu unterwerfen, welche ein Eingreifen der englischen Regierung vorbereiten soUte. Er wurde
aber durch einen Fieberanfall verhindert, sein Vorhaben auszuführen und beauftragte nun
Herrn Ather tön, einen Regierungsbeamten in Battikaloa, und ausser Diesem einige methodistische
Missionare, sich mit den Weddas in Verbindung zu setzen und ihnen, falls sie von
ihrem freien Leben lassen und den Boden bebauen wollten, Land, Häuser, Culturpflanzensamen
und Werkzeuge anzubieten. Daraufhin begaben sich Herr Atherton und ein
wesleyanischer Missionar, wie wir vermuthen, Herr Stott, nach dem Weddalande und
zwar zunächst nach einer Niederlassung von Cul turweddas; denn Tennent berichtet
von einem daselbst behndlichen Gemeinwesen von sieben Familien, Hernach wandti;
man sich auch noch, wie es scheint, an Naturweddas. Von Diesen, lesen wir, nahmen