1 \r«
•,: ií i
! 'i;
¡li >
•f i
: I
488 _
Widanc, wclclior in clor Regel das Amt eines Uorfsclmlzen innehat (6.1, pag. XX) und
zuweilen, wie oben bemei'kt. gewisseu Weddagruppen überstellt wii'd.
G i l i i n g s spricht ferner von Sklaverei unter den Weddas, was sich aber tliatsäclilicli
ebenfalls auf die Singlialesen bezieht, wo sie ganz allgenieiu bestand (siehe 61,
pag. 7). Bei den Weddas kommt Sklaverei nicht vor, so wenig wie Kastenwesen, welche
beide wohl erst iu Folge der Unterwerfung niederer Völker durch höhere entstanden zu
(lenken sind (siehe oben Seite 485). Die Möglichkeit indessen, dass Flüchtlinge oder Verirrte,
welche in das Gebiet der Weddas gelangt waren, vom Inhaber des betreffenden Jagdgrundes
gelegentlich festgehalten wui'den. und dass sie für ihn eine bestimmte Arlieit veri
ichten mussten, ist noch der Discussion zu unterwerfen (siehe unten, Abschnitt: Ges
c h i c h t e . Palladius). In dieser Erscheinung würden wir zwar den Beginn, keineswegs
jedoch die bewusste. systematische Ausübung der Sklaverei zu erblicken haben.
Die Weddas führen keinen Krieg untereinander. Schon im 17. Jahrhundert
schreibt van Goens: „Sie leben untereinander so friedfertig, dass man selten von Streit
unter ihnen hört und niemals von Krieg". Virchow (115, pag. 21) sagt darum mit
Hecht: ..Den Schritt vom .läger zum Krieger haben die Weddas nicht gemacht". Indessen
scheinen sich, wenn auch allerdings selten, heftige Streitigkeiten über die (irenzen der
Jagdgebiete zu ereignen; liier ist vor allem folgende Erzählung von Knox (55, pag. 63)
bedeutungsvoll: „Nahe der Grenze eines Jagdge])ietes eines Wedda stand ein Brotfruclitbaum
(a Jack-tree). Wie ein Wedda einige Früchte von diesem Baume sammelte, sah ihn
ein Anderer vom angrenzenden Bezirke und sagte ihm, er hätte nicht von diesem Baume
Früchte zu pflücken; denn derselbe gehöre ihnenI Sie kamen zum Wortstreit und von
diesem zu Schlägen, und einer derselben erschoss den andern. Daraufhin kamen mehr
\on ihnen zusammen und geriethen in ein so lebhaftes Gefecht mit ihren Bogen imd
rt'eilen, dass 20 bis 30 todt auf dem Fleck blieben." Valentyn (113, pag. 49) schreibt:
...leder hat auch seinen eigenen Grundbesitz und seine besonderen Grenzen, worin sie sich
wohl hüten müssen, einander zu benachtheiligen, wenn sie nicht unversehens mit Pfeilen
wollen todtgeschossen werden." Nach Nevill bedeutete noch vor zwanzig bis vierzig
•lahreii eine Verletzung des Bodenrechtes einen Todstreit. Auch sagt Deschamps, der
Wedda sei unbeugsam gegen die Verletzung seines Eigenthuuis. Ferner scheint es, dass
dieser stark entwickelte Sinn für das in einem Stück Land bestehende Eigenthuiii auch
jetzt noclr fortbesteht, nachdem der Naturwedda schon von der englischen Kegiorung aus
seinem früheren Jagdgrmide herausgerissen und ihm eine Tschena zur Bebauung zngetheilt
wurde. Dieselbe wird nämlich nüt einem Pfahlzaun umgrenzt und gilt nun, Deschamps
zufolge, für unüberschreitbar. Vor etwa dreissig oder vierzig Jahren, erzählten ihm die
Indo-Araber von Wewatte, sei einer ihrer Handelsleute pfeilerschossen worden, weil er aus
unbekannten Ursachen über diesen Zaun gesprangen sei.
Wie schon gelegentlich erwähnt, leben auf dem Danigalastock gegenwärtig noch
einige Familien von Naturweddas in Unabhängigkeit; die Mehrzahl der Weddas des Nil-
_ 489
galadistrictes jedoch findet sich jetzt in dem zwischen dem Danigala und Degala sich hi)iziehenden
Grasgrunde angesiedelt. Die urspi-üngliclie sociale Organisation ist selbstverständlich
zerrissen, die Danigalafamilien haben keinen Thoil mehr an dem Grasgrunde uiid
jagen nur auf dem Berge. Dagegen erlauben sie auch Keinem der angesiedelten Weddas,
auf dem Danigala zu jagen, und drohen die Missachtung ihi-es Verljotes mit einem Pfeilscliuss
zu rächen. Der E i g e n t h u m s s i n n findet sich also beim Naturwedda stark ausgebildet,
worauf wir unten (Abschnitt: Cliarakter) noch einmal zurückkomme]) wei-deji.
Jedenfalls haben sich Fälle, wo ein Wedda mit l^ewusstsein in das Jagdgebiet
des Nachbars übei'griff, sehr selten ereignet; dann aber war Reg(d, dass der Eindringling
erschossen wurde. Noch seltener mag es zu einem grösseren Gefechte gekommen
sein, wie Knox uns obiges Beispiel berichtet. Vielleicht handelt es sich in diesem FaUe um
eine Grenze zwischen zwei Unterclans, und es entstand Streit darüber, zu welchem Jagdgebiete
jener Brotfruchtbaum gehörte. Darum scheinen sich nach Erscliiessung des einen
Wedda anch seine Unterclan genossen herbeigemacht und für ihn Partei ergriffen zu
haben; und als auf der andern Seite dasselbe stattfand, kam es zu einem Gefeclite.
Es ist dieser Fall darum von Interesse, weil wir hierin die erste Spur des Krieges vor
uns seilen, indem, wenn wir richtig vermuthen, zwei Ünterclans desselben Stammes oder
Gro,ssclans miteinander in Todstreit gei'iethen. Doch entwickelte sich nicht aus diesem
Keime ein Krieg als Folge: nachdem eine gewisse Anzahl gefallen waren, hatte es mit
dem Handel dauernd sein Bewenden; auf Eroberung von fremdem Gebiet kam es nicht
an, sondern nui- auf Feststellung der Grenze zwischen den Jagdgründen.
Als allgemeine Bemerkung flechten wdr hier ein, dass ebenso, wie Ceylon vor dem
Andringen der Cultur-Inder, so einst ganz Vorderindien, so lange es ausschliesslich von
weddaischen Urstämmen l)ewohnt war, ein gewaltiges, für die Bewohner selbst unzerreiss-
1 i ches Jagdnetz darstellte; hernacli geschahen von fremder Hand Risse in dasselbe, bis es in
den weitaus meisten Theilen völlig aufgelöst ward. Analog den Weddas verhielten sich
jedenfalls afle anderen Primärstämme in ihrer socialen Organisation. Es wird nun also ein
Reisender, welcher Gebiete, in denen eine solche Organisation noch heutzutage besteht,
zu durchqueren hat, beständig fremdes Eigenthum verletzen, ohne eventuell davon
eine Ahnung zu haben, und er befindet sich in Folge dessen in beständiger Lebensgefahr.
V e r s a m m l u n g e n der Glieder eines Grossclan oder Unterclan, insofern sie regelmässig,
beispielweise zu Festlichkeiten, stattfinden würden, kommen nicht voi'. Der Anonymus
1823 sagt: „Sie sollen nie zu einer Festlichkeit zusammenkommen." Nach de
B u t t s ereignen sich -Versammlungen nur bei ausserordentlicher Gelegenheit. In Wewatte
sagten ims selbst die dortigen Weddas, dass sie sich nie versammelten, um Feste zu
feiern. Dagegen erinnern wir daran, dass die Glieder eines Unterclans während der Regenzeit
auf ihren Felsen sich vereinigen, wodurch eine Art gesellschaftlichen Zusammenhanges
zwischen ihnen herbeigeführt wird. So kann dann der von Knox erzählte Fall eintreten,
wonach die Interessen eines ihrer Glieder von der Gesammtheit des Unterclans vertreten
S A R A S I N , Ceylon III,