490 491
werden, l'^criicr werden die Männer durch den Sprecher versammelt bei Verhandhingeii
mit der fvegiernug der umgebenden Culturvölker. „Sie sind mit ihren Nachbarn verbunden,
sagt vanGoeiis, sich gegenseitig Uebel abweliren zu helfen." Weiter siehe unten betreffs
gelegentlicher grösserer Versammlungen den Abschnitt: Geschichte. Regelmässig wieder-
Ivclirende Versammlungen sämmtlicher Mitglieder eines Unter- oder gar Grossclans aber,
wie dies z. P). bei den Australiern Sitte ist, kommen, wir wiederholen es, soweit
wenigstens l)is jetzt bekannt ist. bei den Weddas nicht vor; wir möchten aber nicht behaupten,
dass die Mitglieder der nächsten Jagdgründe nicht etwa einmal gelegentlich
zusamnienkänaen, um Tänze zu irgend welchen Zwecken aufzuführen (siehe unten, Alischnitt:
Ciiorologie).
Von Rechten ist ausser den auf Besitz von Weib, Höhle (siehe oben Seite 477)
und Roden sich gründenden Privatrechten bis jetzt mir ein einziges Gemeinrecht nachgewiesen
worden, nämlich der gleichmässige Antheil jeder Familie am Honig der Felsenbiene
(Tennent. Nevill). Es bestellt femer das Gesetz, dass, wenn der Einsammler
des Honigs verunglückt, indem das Seil reisst. der Seilbefestiger. welcher stets ein nächster
Verwandter des Sammlers ist, dessen Familie zu unterhalten hat (Stevens).
E r b r e c h t findet statt fiezügiich des Jagdgrundes mit der zugehörigen Höhle oder
dein Theil einer solchen, ferner der vorhandenen Werthstücke, nämlich der Axt, des Rogens
und der Pfeile, und zwar geht, wie wir uns in Dewilane speciell erkundigten, die Vererbung
vom Vater auf den Sohn vor sich, wir haben also bei den Natnrweddas Vaterr
e c h t (siehe auch oben Seite 474). Schon oben (Seite 460) citierten wir eine Anga))e
von Tennent, der zufolge ein Vater seinem Sohne, wenn dieser sich verheirathet hat, ein
Stück seines Jagdgrundes abtritt, und Hartshorne sagt, dass die langen Pfeilklingen als
von hohem Werthe gelten und als Erbstücke vom Vater auf den Sohn betrachtet werden.
Dass eine Höhle erblicher Resitz sei, finden wir von Nevill erwähnt.
Innerhalb seiner Jagdgrenzen hat das Individuum vollkommene Freiheit, gegen die
(iesammtheit hat es keine Verpflichtungen als allein die, das Gebiet des Nachbars und
vor allem auch sein Weib unangetastet zu lassen, sich überhaupt aller Gewaltthätigkeiten
gegen die Nachbarfamilien zu enthalten. Erlaubt es sich dennoch solche Uebergriffe, so
steht ihm von der Hand des Pieleidigten der Tod bevor, und zwar geschieht dies aus dem
iiinterhalte. Der Naturwedda ist also Selbsträcher. Erst unter dem Druck äusserer auf
ihn einwirkender Verhältnisse w-endet er sich an singhalesische oder europäische Richter.
Wie sich die Zulässigkeit der Nebenbuhlerermordung in Europa bis heutzutage
erhalten hat (siehe oben Seite 464), so auch die der Tödtung des Eindringlings in das
eigene Jagdgebiet oder des Wilderei's.
Die Gulturweddas haben sich von der ursprünglichen Lebensweise zwar zum
Theil, aber vielfach niclit völlig losgesagt; man wird bei ihnen alle Uebei'gangsstufen der
socialen Organisation vom Naturwedda bis zum taniilischen oder singiialesischen Rauerii
nachw-eisen können. Die Tjebensweise der Mehrzahl derselben erfahren wii' aus der vortrefflichen
Schilderung Nevill's, welcher darüber Folgendes berichtet: Der Culturwedda
unterscheidet sich vom Naturwedda durch die Gultivierung von Kornfj'ucht neben der Jagd,
dem Honigsammeln und dem Yamsgraben. Wenn er sein Sommerquartiei' bezieht, fällt
er ein passendes Stück Wald und 1)rennt es in den Zwischenzeiten der Jagd nieder. Alsdann,
wenn die Regen kommen, Ijaut er eine trockene Hütte auf dem iVeien Phitze und
sät Kornsanien auf die verkohlte Fläche. Dann lässt er seine Familie mit Nahri.ingsvorrath
daselbst und macht si(/h für mehrere Tage nach den Hochgründen auf, um sich dei-
Hirschjagd zu widmen, wobei er in ilöhlen lebt. Klärt sich das Wetter und reift das
Korn, dann kehrt er ziu'ück und schreitet zur Ernte. Dann werden kleine (ieschenke an
andere, weniger vorsorgliche Genossen abgegeben, welche während der Abwesenheit di.'s
Faiiiilienhauptes kleine Gaben an Fleisch und so weitei- der Familie gemacht hatten.
Nach Einbringung der Ernte, jetzt in der trockenen Zeit, zieht die Familie nach einem
Districte ihres Rezii'kes, wo Meniinnas und Varanus-Eidechsen vorkommen. Der (.'ulturwedda
macht seine Hütte dichter als der Naturwedda und jiimnit seine Familie nicht nach den
Hochgründen mit sich, wie der Letztere. Er hat aber noch nicht gelernt, seine Rodung
zum Feld oder Garten zu machen oder seine Sechsmonathütte zur permanenten Hcimatli.
Diese Darstellung bezieht sich jedenfalls auf viele Gulturweddas des Inneren, welclie
in ihrer socialen Organisation so ungefähr die Mitte halten zwischen der des Naturw^edda
und der des singhalesischen Rauern. Nevill spricht noch von einem bestijnniten .lagdbezirke
der Gulturweddafamilie; aber es werden die (Trenzen eines solchen jedenfalls nicht
mehr peinlicli beobachtet, da ja der Culturwedda nur noch nebenher und nicht mehr ausschliesslich
hinsichtlich seines Leliensunterhaltes auf einen Jagdgrund angewiesen ist. Je
mehr der Culturwedda nut dem Ackerbau vertraut wird, umsoniehr geht ihm sein früheres
Jagdgrun(h-echt verloren. Ins es völlig verschwindet; dann tritt der Zustand ein, von dem
uns ein Culturwedda aus der Umgegend von Mahaoya berichtete, dass die einzelnen Familien
keine besonderen Jagdliezirke mehr haben, und dass sie mm gemeinsam znr Jagd
ausziehen. Jetzt müssen sie in jenem Districte sogar besondere Erlaubnissscheine von der
englischen Regierung kaufen, um Hirsche zu jagen, was ihnen nunmehr die Jagd soviel
als unmöglich macht (siehe unten Abschnitt: Resteuerung der Weddas). Einen Uebeigang
zum Verschwinden des Jagdgrundnetzes haben wir in dem Umstände zu erblicken,
welcher nns an der Küstii niitgetheilt wurde, dass sie zur Zeit, als sie überhaupt noch
der Jagd olilagen, beim Uebergreifen in fremdes Gebiet sich nie getödtet hätten.
Die Angabe v(ni Ribeyro (92, pag. 177), dass die Weddas sechs Monate an einem
Orte und sechs an einem anderen lebten, stets abwartend, dass die von ihnen gesäten
Kömer ZLU' Reife kommen, fernei' dass sie nach der Ernte den Wolinplatz änderten, beweist,
dass schon im 17. Jahrhundert Gulturweddas existierten, welche die Tschenacultur
betrieben, und dass deren Lebensweise schon ganz und gar mit der heutigen übereinstimmte.