404 XIV. Kapitel.
stimmt begrenzt ist, sondern von seiner Persönlichkeit abhängt.
Obgleich der Titel des Sultans so verschieden von
dem des Königs von Bornu ist, haben doch die Prinzessinnen
denselben Titel, wie in jenem Lande, nämlich „meram”, und
dieser Titel ist selbst in Wädäi eingeführt worden.
Bezüglich der vom Könige erhobenen Auflagen — „haden-
bänga” genannt — erlaubte mir meine Lage im Lande
nicht, genaue Auskunft zu erlangen; ich beschränke mich daher
in dieser Beziehung auf einige allgemeine Bemerkungen.
Die von den Mohammedanischen Bewohnern des eigentlichen
Baghirmi zu entrichtenden Auflagen sind von zweierlei Art,
indem sie theils in Getreide, theils in Baumwollenstreifen bestehen.
Die Getreideauflage, die dem Tsidiräm Mäibe in Bornu
und dem Kürdi-n-Kassa in Haussa entspricht, wird hier
„motten-bänga” oder, wie es gewöhnlich ausgesprochen wird,
„mötten-bänki” genannt; die andere Auflage dagegen heisst
„färda-n-bänga”. Viele Ortschaften haben auch eine Abgabe
in Butter zu entrichten, obschon die Schüa oder, wie
sie hier heissen, die Scblwa (die einheimischen Araber-) die
gewöhnlichen Hoflieferanten von diesem Artikel sind.
Die Schiwa von Baghirmi gehören besonders zu den folgenden
Stämmen: den Ssälamät, Bern Hassan, Ueläd Mü-ssa
(einem sehr kriegerischen Stamm), Ueläd 'Ali und den Deghä-
ghera. Sie wohnen im ganzen Lande zerstreut, besitzen aber
einige Dorfschaften fast ausschliesslich für sich selbst. Die
Auflage, welche diese Araber zu entrichten haben, besteht
hauptsächlich in Vieh und wird „djengal” genannt; dieselbe
ist sehr beträchtlich. Ob diese Araber von Baghirmi, gleich
denen von Bornu, auch dem Könige alle Hengste einzuliefern
haben, indem sie nur die Stuten für sich behalten dürfen,
weiss ich nicht genau, ich glaube aber, dass es der Fall ist.
Die bedeutendste Auflage aber, welche der Sultan bezieht,
besteht in den Sklaven, welche die zinspflichtigen heidnischen
Gemarkungen zu entrichten haben, namentlich die
Häuptlinge von Miltü, Dam, Ssömrei nebst vielen anderen,
von deren Gebieten und Macht man durch die von mir
zusammengetragenen Itinerarien einige Auskunft erlangt.
Dieser Sklaventribut begründet die Stärke und den Reichthum
des Königs von Baghirmi, welcher fortwährend bestrebt
ist, seine Macht über die benachbarten heidnischen
Völkerschaften auszudehnen.
Die Einwohner von Baghirmi haben ihrem Landesherm
eine höchst knechtische Unterwürfigkeit zu bezeigen; wenn
sie sich ihm nahen, müssen sie nicht nur mit imbedecktem
Haupte erscheinen, sondern auch das Hemd von der
linken Schulter herunterziehen und den Kopf mit Staub bestreuen.
Sie leiden übrigens im Allgemeinen keine schwere Bedrückung
und besitzen selbst eine viel grössere Redefreiheit,
als die Einwohner mancher Europäischen Staaten; aber natürlich
hängt in diesen Ländern, wo es keine geregelte Verfassung
gibt, Alles von den persönlichen Eigenschaften des
jedesmaligen Fürsten ab, und Glück und Unglück der Bewohner
ist an seine Launen geknüpft.