denen Stammes von den Kanon, aber, wie die Sprache zeigt,
mit den Küka und verschiedenen anderen Stämmen im Osten
nahe, verwandt. Sie selbst nennen ihre Sprache „tar Bä-
grimrna”. Den Isslam haben sie erst in jüngerer Zeit angenommen
und die Mehrzahl verdient auch noch heutigen Tages
mehr den Namen von Heiden, als von Mohammedanern.
Das Maass der Kenntnisse, welche sie besitzen, ist nur geringfügig;
nur die wenigen Eingeborenen, welche die Wallfahrt
gemacht, wie Bü-Bakr Ssadlk, sind einigermassen mit
dem Arabischen vertraut; Leute von einiger Gelehrsamkeit
gibt es unter ihnen nicht Jedoch will ich erwähnen, dass
am 25st™ Mai der Kadamänge Almosen spendete, weil sein
Sohn die einmalige Lektüre des Kuran vollendet hatte und
zur zweiten überging — wodurch für die Familie der Tag
zu dem Feste des „chätem el kuran” wurde. Nur unter den
Felläta oder Fremden aus Wädäi gibt es Gelehrte. Die einzigen
Industriezweige, in denen sie einigen Fortschritt gemacht
haben, sind die Künste der Färberei und der Weberei,
welche sie beide auch in Wädäi eingeführt haben, obgleich
in Baghirmi selbst die Weber und Färber meistens Kanöri
sind. Schwarze Toben sind bei den Männern viel üblicher
als in Bomu, und auch die Bolne oder Türkedi, welche gej-
wöhnlich die einzige Kleidung der Weiber bilden, sowie das
Oberkleid — „debdalena” — sind schwarz gefärbt. Eng-
anschliesende Hemden — „tarkidji” — , in Wädäi die gewöhnliche
weibliche Kleidung, werden wenig getragen.
Die Regierung von Baghirmi ist eine unumschränkte Monarchie,
welche weder durch ein aristokratisches Element,
wie in Bomu, noch durch einen solchen Ministerrath, wie wir
ihn in den Haussa-Staaten gefunden haben, gemässigt wird.
Die Obliegenheiten der verschiedenen Staatsämter scheinen
keineswegs genau bestimmt und desshalb dem Ermessen oder
Missbrauch der Beamten überlassen zu sein, wie wir denn
gesehn haben, dass der Fätscha während 'Othmän’s Regierung
eine solche Macht erlangt hatte, dass er gegen den
König seihst einen langen und erfolgreichen Krieg zu führen
vermochte.
Der Titel des Königs ist „bänga”. Das Amt des Fätscha
entspricht genau dem des Keghämma in Bornu; hierauf
folgt das Amt des Ngarmäne (Ministers des königlichen
Haushalts) und das des Gheletma, welches Wort aus „ghä-
ladlma” verderbt ist. Sodann kommen der Gär-Moien-
mänge»(|Verwalter der offenen Weiden und Wälder), der
Milma, dessen Amt aus Bornu eingeführt sein soll, ferner
der Gär-Ngöde, der Gär-Nginge,'der Serma und der Kadamänge
, welch’ letzterer ursprünglich der Lehrmeister der
Söhne des Königs war. Ausser diesen haben die Hauptleute
— „bärma” — und die Statthalter der bedeutendsten Ortschaften
beträchtliche Macht, namentlich der Elifa-Moitö
(Statthalter von Moitö), wie auch der Ellfa-Bä (Beamte der
Gewässer). Von diesen Würdenträgern sind die folgenden
befugt, auf einem Teppich zu sitzen: der Fätscha, der Bärma,
der Gheletma, der Milma, der Gär-Moienmänge, der Bang
Bu-ssö, der Bang Dam, der Elifa-Moitö, der Ellfa-Bä. Von
den Hofheamten sind nur der Fätscha, Mäina, Gär-Moienmänge,
der auch schlechthin Mänge genannt wird, und der
Bärma freie Leute, die übrigen sind Sklaven; jedoch kann
ich nicht sagen, ob dies in allen Fällen prinzipmassig ist
oder mehr, von Umständen abhängt. Wir haben gesehn,
dass der Sultan während seiner Abwesenheit von der Hauptstadt
einen der untergeordnetsten Höflinge, den Kadamänge,
zum Reiehsverweser gemacht hatte.
Des Sultans Mutter — „kun-bänga” — steht in hohem
Ansehen, ohne jedoch die grossen Machtbefugnisse zu besitzen,
welche wir die Mägira in Bornu haben ausüben sehn
und welche wir auch bei der Möma in Wädäi antreffen
werden. Der Thrönanwart, hier, wie in Bornu, „tschiröma”
betitelt, geniesst beträchtlichen Einfluss, welcher nicht be