Nachdem Abd-Allah sodann den Thron bestiegen nnd seine
Herrschaft mit dem Blute seiner gesammten Verwandtschaft
befestigt hatte, soll er jedoch die Wohlfahrt seines Landes, in
dem er den Isslam einführte, bedeutend gehoben, auch die
Hauptstadt zu ihrer gegenwärtigen Ausdehnung erweitert haben.
Der Anfang seiner Regierung fällt ungefähr 10 Jahre
nach der Gründung des Reiches Wädäi durch Abd el Kerlm,
Yäme’s Sohn, und auf ihn folgten 14 Moslim-Könige- von
Baghirmi.
'Abd-Allah’s erste Nachfolger waren Wondja, Lauem, und
Bugomända, von welchen Fürsten wenig oder nichts bekannt
ist. Hierauf aber folgte eine glorreiche Regierung, welche
in der Geschichte Baghirmi’s Epoche machte ¿-r die des Königs
Mohammed el Amin, in Folge seiner Wallfahrt nach
Mekka auch „el Hadj” genannt; denn dieser Fürst verwaltete
nicht nur die Angelegenheiten seines Landes mit grösserer
Gerechtigkeit, als seine Vorfahren, und hob es im Ansehen
seiner Nachbarn, sondern er erweiterte auch beträchtlich
dessen Gebiet und Machtstellung, indem er einerseits
das vormals zu Känem gehörige, damals aber unabhängige
Reich Babäliä unterwarf und dessen König Käbdu tödtete,
andererseits in entgegengesetzter Richtung seine Eroberungen
bis nach Gogomi, einer starken und unzugänglichen Niederlassung
7 oder 8 Tagereisen südöstlich von der Hauptstadt,
ausdehnte, derselben Feste, welche während meines hiesigen
Aufenthaltes vom gegenwärtigen Sultan zum zweiten
Male erobert wurde, was als eine wahre Grossthat galt.
Auch wird es den Bemühungen Mohammed el Amin’s zugeschrieben,
dass nun die Mehrheit seiner Unterthanen sich
zum Isslam bekannte.
Diesem ruhmwürdigen Fürsten folgte sein Sohn AM e’ Rah-
män, dessen Todesjahr mit annähernder Gewissheit bestimmt
werden kann, indem diese Begebenheit mit der Geschichte
der Nachbarländer in Verbindung^ steht; denn weil er sich
gegen die, wie es scheint, während Läueni’s Regierung eingesetzte
Oberherrlichkeit Börnu’s aufgelehnt hatte, wurde
vom Scheich Mohammed el Känemi der Beistand des Abd
el Kerlm Ssabün, Sultans von Wädäi, welcher im Jahre 1815
starb, gegen ihn nachgesucht. Der leichte Sieg, welchen
der kraftvolle und rücksichtslose Herrscher von Wädäi, der das
ihm gemachte Anerbieten begierigergriff, über das Baghirmi-
Volk davontrug, wird den Folgen einer verheerenden Pest,
welche den grösseren Theil der erwachsenen Bevölkerung
des Landes hinweggerafft hatte, zugeschrieben, sowie dem
Umstande, dass der Befehlshaber des Heeres — „fätscha” —,
gegen seinen Landesherm feindlich gesinnt, mit seiner gesammten
Abtheilung die Flucht ergriff und ihn in der Schlacht im
Stiche liess. Ssabün tödtete Abd e’ Rahmän sammt dessen
vornehmster Gattin -gg „ghümssu”— , schleppte einen gros-
sen Theil der Bevölkerung, ingleichen sämmtliche während
der blühenden Machtverhältnisse Baghirmi’s gesammelte
Schätze hinweg und beschenkte Mallem Ngarmäba Beri, Abd
e’ Rahmän’s jüngeren Sohn, mit dem Königstitel. Als aber
Ssabün das Land wieder verlassen hatte, kehrte 'Othmän,
Abd e’ Rahmän’s ältester Sohn, mit dem Bei- oder Schimpfnamen
Bügomän, welcher, während der König von Wädäi
das Land verheerte, jenseits des Schäri in der Stadt Bügomän
(demselben Orte, dessen Statthalter mich nicht aufnehmen
wollte) Zuflucht gefunden hatte, alsbald zurück, besiegte
seinen jüngeren Bruder, blendete ihn und bestieg dann
den Thron.
Als der König von Wädä'i diese ungünstige Nachricht erhielt,
kehrte er abermals nach Baghirmi zurück, schlug Othmän
in der Schlacht bei Moitö, trieb ihn aus dem Lande
und setzte dessen Bruder auf den Thron. Sowie aber Ssa-
bün den Rücken gewandt, erschien auch'Othmän wieder, ertränkte
seinen Bruder im Flusse und bemächtigte sich abermals
der Herrschaft. Es war ihm jedoch nicht vergönnt,