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484 B u c h X I . Kap. 4. §.67.
O c u l c e a est herba super terrain duobus brachiis saliens, cujus
frondes breves et subtiles, quasi frondes chamomillae. Spinam
(spicam?) etiam modicam viridem et florem violaceum (habet)
Kami ejus multos nodos habent, pag. 352. Wo die Pflanze wächst,
wird nicht gesagt. Spätere Schriftsteller wie frühere übergehen sie.
S j c h e species est abrotani in Armenia nascentis, pag. 360, ohne
Beschreibung. Darüber finde ich folgenden kurzen Artikel in
des Simon Januensis Wörterbuch, mit der Citation des Constantinus;
Siehe Armenum, über graduum, est Abrotanum agreste.
Sonst nichts.
Im Pantechnum lib. V, cap. 15-20 handelt Constantinus
auch von den gewöhnlichen vegetabilischen Nahrungsmitteln in
diätetischer Rücksicht. Ich finde darin nichts der Erwähnung werth„
§. 67.
G a r i o p o n t u s .
So pflegt man diesen Schriftsteller jetzt zu nennen, weil er so
auf dem Titel des einzigen unter seinem Namen gedruckten Werks
genannt ist. Andre schreiben Guaripontus, Varimpontus, oder
geben ihm die Endung potus statt pontus u. s. w. Nur um den
Zusammenhang dessen, was über die Entwickelung der salernitanischen
Schule zu sagen war, nicht zu unterbrechen, schob ich
ihn zurück, wiewohl er etwas älter als Constantinus Africanus zu
sein scheint. Denn Petrus Damiani, Bischof von Ostia, geboren
1007, gestorben 1072, nach Andern erst 1080, spricht ohne Zweifel
von ihm, wenn er in einem seiner Briefe i) sagt: „Dicam, quod
mihi G u a r imp o n t u s senex, vir videlicet honestissimus et apprime
Uteris eruditus medicus, retulit." Da wir jedoch nicht genau wissen^
in welchem Alter Petrus diese Worte schrieb 2), so ergiebt sich
1) Petri Damiani epistolarum Uber V, epist. 16, cap. 5, in Ejusdem oppedid.
C aj etanus, torn. III (Parisiis 1642) pag. 304.
2) Jedenfalls schrieb Petrus den Brief nach 1059, vielleicht erst viele
Jahre nachher; denn er ermahnt zur Erfüllnug eines in jenem Jahre gemachten,
und nicht ausgeführten Gelübdes.
Buch XI. Kap. 4.. §. 67. 485
aus ihnen nur, dass Gariopontus nicht viel jünger, sondern vermuthlich
älter war als jener, aber keineswegs, was ßenzi, der diesem
Schriftsteller ein langes Kapitel widmet daraus folgert, er müsse
Menigstens 20 Jahre älter gewesen sein, und hätte den Constantinus
nicht mehr gekannt. Seine longobardische Abkunft verräth
sein Name, und den Salernitaner bezeugt nicht nur Simon Januensis
in der Vorrede zu seiner Clavis sanationis, sondern auch der
von ßenzi bekannt gemachte merkwürdige Titel einer baseler Handschrift
in folgenden Worten: Passionarium (man lese Passionarius)
seu practica morborum Galeni, Theodori Prisciani, Alexandri
et Pauli, quem Gariopontus quidam Salerni tanus ejusque
s o c i i una cum Albicio emendavit, ab erroribus vindicavit, et
in hunc ordinem redegit. Dieselben Nachrichten wie dieser Titel
gab auch Moreau im zweiten Kapitel der Einleitung zu seiner Ausgabe
der Schola Salernitana oder, wie es sonst genannt zu werden
pflegt, des Regimen sanitatis Salerni, ich weiss nicht, ob aus einem
gedruckten oder nur handschriftlich von ihm benutzten Buch unter
dem Titel: Ecloga Oxonio-Cantabrigiensis, libro posteriore, worin
es heisst, mit Unrecht hätte man den Passionar ius für ein Werk
des Galenos gehalten; Theodorus Priscianus nebst Andern
oder, wie Einige meinten, Paulus hätte ihn aus verschiedenen
Schriftstellern zusammengetragen. „Sed sive hi sive illi composuerunt,
Warmipotus quidam medicus Salernitanus, videns
eum in multis esse falsum, in plurimis verum, utpote in omnibus
inordinatum, cum quibusdam clericis o p t imi s sibi adhibit
i s hunc librum . . . . emendavit etc." Es leuchtet ein, dass dieser
Nachricht ein ähnlicher Titel einer Handschrift des Werks wie
der mitgetheilte, wenn nicht gar derselbe, zum Grunde liegt. Das
Bemerkenswertheste sind in beiden Nachrichten die Genossen
des Gariopontus, grade so wie bei dem Werke des ältern
Copho. Dass sie in der zweiten Stelle Kler iker genannt werden,
kann leicht eine unschuldige Interpolation des Schreibers sein,
der alle salernitanischen Meister für Kleriker halten mochte. Den
dleciio Salernitana I, pag. 131 sqq.
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