K ^ ' I Ü . ' !
?!!!J)•i n i I I
r
'Ii
t •
i :
L - l
r 1.
220 B u c h X. Kap. 4. §. 28.
clirlstliclier Fürst unter den Kreutzfahrern, obwohl vergeblich, zu
sich nach Askalon berief. Inzwischen hatte im Jahr 567 (1171) der
hochherzige Szaläh Addin (Saladin), der Gründer einer neuen Dynastie,
den ägyptischen Thron bestiegen, und Ben Maimün ward nach
Ibn Abi Oszaibiah sein und später seines Sohns und Nachfolgers
Leibarzt. Ibn Alqofthi und Abulfarag machen ihn indess nur zum
Leibarzt des Qädhi Alfädhel AbdarraKim Albaisäni, was um so
o(g laubhafter erscheint^, da dieser Mann auch sonst noch als Ben
Maimün's Beschützer auftritt, Ibn Abi Oszaibiah aber an seine
Darstellung noch eine den andern unbekannte sehr unwahrscheinliche
Erzählung knüpft. Jeden Morgen, sagt er, wäre Ben Maimün
genöthigt gewesen eine Stunde Weges von Fosthath nach
Kahirah zu wandern, um den König die königliche Familie und
die Hofbeamten zu besuchen. Wäre er dann Abends ermattet zu
Haus gekommen, so hätten Kranke aller Stände seine Wohnung
umlagert gehalten, denen er bis Mi.ternacht hätte Eath ertheilen
und Kecepte verschreiben müssen. Eine solche Thätigkeit passte
Aveder zu seiner Scheu vor der Praxis noch zu seiner ausserordentlichen
Fruchtbarkeit als Schriftsteller, Möglich dass ihn auch der
Sultan zuweilen gebrauchte und belohnte; beim Qädhi Alfädhel
stand er förmlich im Solde, und als ein spanischer Gesetzkundiger
nach Aegypten kam, ihn erkannte, und als abtrünnigen Moslim
ins Verderben zu stürzen trachtete, war es derselbe Alfädhel, der
ihn in Schutz nahm, indem er behauptete, ein erzwungenes Bekenntniss
des Islam sei dem Gesetz nach ungültig. Seinen Leichnam
verordnete er nach Galiläa zu bringen und am See Tiberias
zu bestatten, was auch, nachdem er 605 (1208 — 9) zu Fosthath gestorben,
ausgeführt sein soll. Ben Maimün war einer der drei Gelehrten,
deren ßuf den Abd Allatif vornehmlich zu seiner Reise
nach Aegypten bewog^). Er fand in ihm einen Mann von hoher
Bedeutung, aber beherrscht von Ehrgeiz, und den Machthabern zu
schmeicheln geneigt. Sein noch vorhandenes und von Buxtorf
unter dem Titel Doctor perplexorum ins Lateinische über-
1) Äh d'AllatiJ-, traduit pm- S. de Sacy pag. 466,
B u c h X. Kap. A §.28. 221
setztes philosophisches Hauptwerk tadelt er streng als aller Keligion
entgegen.
Uns aber kümmert weder seine Philosophie noch seine Medicin,
sondern merkwürdiger Weise nur, was die Botanik am wenigsten
zu berühren scheint, seine E r l äut e rung e n zur Mischnah,
in lateinischer Uebersetzung abgedruckt unterandern in folgendem
Werke:
Mischna sive totius Hebraeorum juris, rituum, antiquitatum ac
legum oralium systema, cum dar. rabbinorum Maimoniclis
et B a r t e n o r a e commentariis integris, etc. Latinitate donavit
ac notis illustravit Gu. Surenhusius. VI partes. Amstelaedam.
1698—1703 Eol.
Es werden nämlich im Talmud, dessen erste Hälfte die Mischnah
ausmacht, eben so wie in den heiligen Schriften und andern mit
der Bonanik ausser allem Zusammenhange stehenden Werken, hin
und wieder auch Pflanzen genannt. Viele derselben waren schon
zu Ben Maimün's Zeit zweifelhaft geworden, wiewohl die Mischnah
nicht früher als höchstens 230 Jahr nach Chr., die zweite Hälfte
des Talmud, Gemara genannt, noch später entstanden sein soll.
Indem nun Ben Maimün zu jener ersten Hälfte einen Commentar
schrieb, versuchte er auch mit Scharfsinn und unverkennbarer
P f l a n z e n k e n n t n i s s die darin vorkommenden Pflanzen zu erklären;
und es ist in der That merkwürdig, wie viel besser ihm
das gelang als seinem weit spätem, und folglich mit weit mehr
Hülfsmitteln ausgerüsteten Collegen, dem Rabbi Obadjah von
B a r t e n o r a , einem Italiäner des sechzehnten Jahrhunderts, dessen
Commentar Surenhusius ebenfalls abdrucken Hess. Reich an Pflanzennamen
ist gleich im ersten Theil der Mischnah der Tractat d e
H e t e r o g e n e i s (bei Surenh. I, pag. 109), eine bis ins Detail ausgesponnene
Erläuterung der mosaischen Vorschrift, den Acker
oder Weinberg nicht mit verschiedenen Samen zu besäen. Das
bot den Schriftgelehrten eine gar günstige Gelegenheit zu sehr
speciellen Satzungen darüber, welcherlei Samen zusammen zu säen
I) 3 Buch Mose Kap. 19, V. 19-, 5 Buch Mose Kap. 22, V. 9—10.
H 1
^ Mmf^a
m