el P. apostolico Fr. José Anuch, Alumno delColegio Seraficoapostolico de S. Rosa de Arequipa;
anno de 1769. Eine Compilation, phne gfossë Zuverlässigkeit.
2. Carta geografica das Viagems feitas nas Capitanias de Rio Negro e Matto Grosso desde
o anno 1780 até o de 1789, para servirem de base à demarcaçâo dos limites das ditas Capitanias,
pelo Dontor em Astronomia- etc. Jozé Joaquim V ittorio da Costa. 179,7,. ' |
Diese Karte ward uns von dem Verfasser selbst mitgetheilt, welcher sie, zugleich mit
seinem Qollegen,. demDoctor Jozé Siuoês de Carvalho, in den Jahren 1780 bis 1789 bearbeitete,
da Beide, als Astronomen der vereinigt spanisch-portugiesischen Cornmission beiwohnten,
die zur Berichtigung der Grenzen die Gapitanien von Matto Grosso und Rio Negro bereiste.
Einige Verbesserungen wurden später nachgetragen, während Senhor da C osta derCapitanie von
Rio Negro selbst als Gouverneur Vorstand.
3. Das Gegenstück zu dieser ist d^e Karte vom Amazonenstrome und einem Theile seiner
Affluenten, von der Einmündung des :Bio Guallaga bis zum Océan, welche uns vom Depositö
hidrografico zu Madrid mitgetheilt wurde. Sie ward gleidizeitig mit der vorigen von der, spanischen
Commission entworfen, an deren Spitze der damalige Gouverneur der Missiones de Mainas
Brigadier D. F rancisco Requena, stand. Beide Karten stimmen im Wesentlichen mit einander
überein, doch wollte der portugiesische Commissär . ^ Authenticität der spanischen durch
seine Unterschrift nicht:anerkennen. Dieses Factum erfahren'wir aus déni Schlussberichte des
spanischen Commissärs, Welchen ich in Madrid einzusehen Gelegenheit hatte. Da dieses Acten-
stück im Allgemeinen Aufschluss über die Reisen giebt,. vrélche in diesen Gegenden Südamerica’s
von der gemeinschaftlichen Commission unternommen wurden, und*jla es überhaupt die eigen-
thümliclien Erschwernisse einer sichern Grenzbestimmung und somit einer wissenschaftlichen Begründung
der Geographie dieser Gegenden vor Augen legt, so dürfte es nicht ungeeignet seyn,
daraus das Betreffende auszugsweise hier anzuführen. „Der eilfte §. des i. J. 1777. am i. Oktober
zwischen beiden Kronen abgeschlossenen Präliminarvertrages bestimmt, dass die Grenzlinie
zwischen den beiderseitigen Besitzungen in dem Rio Madeira herablaufen solle bis zu einem
Puncte, welcher gleichweit von der Vereinigung des Mamoré mit dem Guaporé und vpn der
Mündung des Madeira in-den Amazonas entfernt wäre; von da soll die Grenze in gerader Linie
von O. nachW. laufen, bis sie auf den RioJavary stösst, nun in diesem Flusse bis zur Mündung
desselben in den Amazonas fortgehen, und darauf der Mitte des Laufes des letzteren bis zur
w e s t lic h s t e n M ü n d u n g des J ap u rä in den Amazonas folgen. Dieser'Theil des Grenzvertrags
war von der früher in Matto Grosso bestehenden Commission noch nicht definitiv ausgeführt
worden , indem sich ihm die Schwierigkeiten einer so grossen und mühvollen Rgise auf dem Madeira
und Javary entgegenstellten. Der mit dem Vollzug des Restes der Démarcation beauftragte
spanische Commissär trug deshalb, als er sich mit dem portugiesischen in Tabatinga, der
Mündung des Javary gegenüber, befand, darauf an, durch Bereisung des Javary den Grenz-
punçt am östlichen Ufer desselben zu bestimmen. Da sich aber keine Vérification des Schei-
depunctes auf dem Madeira ergab, konnte diese Bestimmung der Grenze am Javary nicht ausgemittelt
werden. Inzwischen hatten die Portugiesen für sich einige Recognitionen vornehmen
lassen, und verweigerten, eine gemeinschaftliche anzustellen. Zu gleicher Zeit hatte der spanische
Commissär die Ueberantwortung des nördlichen Ufers des Marannon von der Mündung des
Javary bis zur westlichsten Mündung des Japurä verlangt, und die Anlegung einiger. Häuser und
Pflanzungen bezweckt; es blieb jedoch beim Alten, indem die Portugiesen vorher auf derUeber-
gabe des Forts de S. Carlos am Rio Negro bestanden. — — Als interimistisches Expediens für
diese Unterhandlungen ward beschlossen, gemeinschaftlich eine Karte des Amazonenstromes von
der Mündung des Javary bis zur westlichsten Mündung des Japurä aufzunehmen. Vorher ward,
den 1. Jul. 1781., .an der Mündung,des Javary, und zwar, weil tiefer am Strome sich kein'"geeignetes
Terrain vorfand, 4740 Varas. landeinwärts,- ein Grenzstein von beiden Commissarien,
F rancisco Requena und Chermon errichtet. Als darauf die vereinigte Commission .den Marannon
hinabschiffte, und an.den Canal von Auatiparanü gelängt war, .erklärte der portugiesische Commissär,
dieses sey die gesuchte westlichste Mündung des Japurä. Der spanische Commissär
zweifelte hieran, und sendete seinen Gehülfen ab, um zu erforschen, ob die Gewässer in demselben
von Marannon in den Japurä oder vom Japurä in den Marannon liefen, denn im ersten
Falle könnte man den Canal nicht für die westlichste Mündung des Japurä halten. Der portugiesische
Commissär bestund aber auf seiner Aussage, und liess am Ufer des Canals ein Grenzzeichen
errichten, gegen dessen Annahme jedoch der spanische Commissär protestirte, soferne
noch nicht ermittelt sey,- dass jene Mündung die westlichste-des Japurä in den Amazonenstrom
sey. Der Ausgang begründete die Ansicht des spanischen Commissärs, denn es erwies sich, dass
durch jenen Canal die Gewässer des Amazonas in den Japurä strömten, dass er also keine Mündung
des letztem Flusses seyn könne. Der portugiesische Commissär entgegnete, dass, wennschon
der Canal im Monate September die von dem spanischen Commissär gefundene Strömung
der Gewässer darbiete, es sich doch in anderer Jahreszeit anders verhalte*). Nach der
Aufhahrne der Karte vom Marannon zwischen Tabatinga und Auatiparanä setzte die Commission
ihre Reise gemeinschaftlich, bis nach Teffe oder Ega fort.. Auf diesem Wege recognoscirte der
spanische Commissär die wahre westlichste Mündung des Japurä und mehrere andere, welche,
wie der Canal von Auatiparanä, in g ew is s e n Z e i t e n che Gewässer des Marannon in den Japurä
führen, da dass Terrain äusserst niedrig und- sumpfig ist. Von Teffe aus bereitete man
sich vor, die fernere Grenzbestimmung auszuführen, von der es im 12ten §. des Tractats heisst:
die Grenzlinie geht von der besagten westlichsten Mündung des Japurä und in der Mitte dieses
Flusses stromaufwärts bis zu dem Puncte, durch welchen die portugiesischen Niederlassungen an
*) Der vorliegende Fall möchte wohl bis jetzt der einzige in seiner Art seyn , welcher bei diplomatischen
Verhandlungen zur Sprache gekommen; und, nach den von mir cingezogencn Erkundi-
guugen, scheint das Recht auf beiden Seiten zu liegen; denn die Gewässer fliessen von dem Amazonenstrom
in den Japurä, wenn der erstere, und umgekehrt, wenn der letztere anschwillt. Der Canal
Auatiparanä, an dessen Ausgang in den Amazonas von den Portugiesen am 16. Sept. 1781 ein Grenzzeichen
errichtet wurde, hat nach einem officiellen Berichte der portugiesischen Commission, 260 Varas
Breite und im Zuge der Gewässer 8 Klafter Tiefe; diese Tiefe vermindert sich aber allmälig bis
auf eine Blaffer, und nimmt von da wieder zu, je mehr man sich dem Bio Japurä nähert; Der am
Westende der Mündung, auf einer künstlichen-Erhöhung über dem Niveau der Ueberschwemmungen,
aufgerichtete Grenzstein steht nach der portugiesischen Angabe in 2° 31' s. Breite, und in 69® 41'
30" westl. Länge von Paris; (östlich von dem Marco liegen zwei kleine niedrige Inseln an der Mündung;)
dagegen fallt die östliche Landspitze am Canal Auatiparanä auf der spanischen Karte in 70° 8'
westl. von Paris. Dieses Beispiel von einem so vielbesprochenen Grcnzpuncte hergenommen, mag
beweisen, wie schwierig es sey, Harmonie in die disparaten Angaben zu bringen.