nämlich einmal die Kha-Raxakan oder königlichen «Sklaven
(Khun-nang, Mahalek und Senabodi), dann die Phrai-Fa (die
Vogelfreien unter .dem Himmel) und zuletzt dieT hat oder Leibeigenen.
Personen edler Abkunft, besonders' die der Fürsten
der Vasallenländer, werden als Katthiyo (Xatriyas) zusammengefasst.
Solche, die als Phrai markirt sind, wie Zimmerleute (Phrai-
Luang xang mai) oder Schmiede (Phrai-Luang xang lek), werden
von dem Könige Edelleuten zugetheilt, wogegen die Kha-
Luang den directen Dienst heim König versehen und den adligen
Leudes entsprechen, die bei den fränkischen Königen zu
Kriegsdiensten verpflichtet waren, wogegen die Laeti oder Leute
des Königs auch Kriegsgefangene sein konnten. In den Handwerksgilden
(Mu) muss« der Sohn der Beschäftigung des Vaters
folgen. Die Officiere der Tahan bilden die Pet-Lau oder Pet-
Krom, zu denen ausser dem Hok-Lau oder Hok-Krom (Dexo,
Thainam, Vixai-Sangkhram, Lam-Kamheng, Phixai-Xandit, Vit-
chit-Naray), die Anurakjota und Maha-Songkram gehören.
Die Mahat lek oder Pagen bilden die unterste Klasse der
Edelleute, dann kommen die Luang, dann die Phra, die Phaya,
zuletzt die Chao-Phaya und Prinzen. Die Titel werden vorgesetzt,
und so auch Luang, was, wenn angefügt, den König bedeutet.
Die Thao-Phaya sind Fürsten königlichen Blutes oder
Peers, die Chao-Phaya sind Fürsten, die der König, ernannt hat.
Loubere gebraucht mehrfach das seitdem' antiquirte Thao an
der Stelle von Chao. Das von ihm vielen Titeln Vorgesetzte
Oc wird Ak oder Akkha meinen, einen Ersten, wie in Akkha-
Sena.
Der Preis des Wehrgeldes oder der für Verletzungen zu
zahlenden Busse steigt mit dem Titel und wird nach Rek-na
geschätzt, indem in Siam der Feldacker das Maass des Geldes
abgiebt (wie pecus im Lateinischen und Feoh oder Vieh im
Altdeutschen): Das höchste Wehrgeld ist das des zweiten Köfranzösische
Parlament erklärte im Jahre 1776 p. d.: Le peuple de France est
taillable et corvéable à volonté, c’est une partie de la constitution, que le roi ne
peut changer.
nigs, das auf 100,000 Rekna angesetzt ist. Nur- der König
selbst (der erste König) ist ohne Wehrgeid,' als über jede
Schätzung erhaben. Die Westgothen berechneten den Preis des
ihrigen auf einen mit Gold bedeckten Panzerreiter.
Die Phuek Chao werden Sadet angeredet, um sie dadurch
als königlich geborene Prinzen von den Phuek Senabodi oder
den Edelleuten zu unterscheiden, obwohl auch die letzteren
mitunter aus Courtoisie den Titel Somdet erhalten. In höheren
Titelaturen, als Phrah oder Phaya, wird auch wohl Phra-Phuttha
vorgesetzt oder, besonders in Kambodia, Phrabat. Mit Krom,
Chao, Fa, Mom werden verschiedene Grade unter den Prinzen
bezeichnet.
Als Ammat begreifen die Edeln die Phaya oder Mukkha-
montri, die Phra oder Sena-Montri (die Aeltesten der Mandarinen)
und die Sena (Luang und Khun). Die vier Phra Nai
sind stets um den König als seine wirklichen Geheimräthe. Die
Minister bilden den engeren Senabodi*) oder Sena-Tbibodi.
Die Vornehmsten unter den Luk-Khun sind Richter (Tra-
lak an ), während die übrigen für die laufenden Geschäfte
verwendet werden. Die Phuek Luk-Khun, als Tralakan und
Kromakan, stehen für diese Aemter unter den Kroma-müang.
Mit Sak-na**) werden die verschiedenen Rangstufen der
Edelleute bezeichnet, je nach der Zahl ihrer Vasallen, als Haupt*)
Gleichsam eine Art Senatus ohne die directe Beziehung zum Heere, wie
der indische Sena-Pati. Da Pati durch noois und potens auf pater fuhrt, könnte
man auch hier die patres eonscripti den Senes oder Alten angehängt denken.
Der Tetrarch der Galater führte (nach Livius) den Titel Sinorix. Von Sena (vergleichen
oder im Streite beilegen) haben die Friesen die Soenlioed (Sühnleute
oder Vergleichsstifter), während von Sinuthe (Sind oder Zenth) oder Synode das
geistliche Recht oder Sindriucht abgeleitet ist.
**) Eine Busse für persönliche Verletzung oder Vergütung heisst gewöhnlich
(bei den Deutschen oder Angelsachsen) Wer oder Wergild (Schutz- oder Verthei-
digungggeld), bei den Norwegern schlechtweg gjald oder auch, in sofern man die
Rechtsverfolgung vor Augen hatte, Sak, und zugleich, in sofern man es wie einen
Maassstab für den Rang des Betreffenden in der Gesellschaft betrachtete, Rettr
oder Recht (s. Münch). Für jede persönliche Verletzung war (in Wales) eine Sa-
raad oder Busse festgesetzt, welche nach dem Stande des Verletzten verschieden
war (Walter).