
 
        
         
		flüchtigen  Sklaven  die  Dekung  der  verursachten  Kosten  der  
 früheren  Schuld  hinzufügt. 
 Die  loskäuflichen  Sklaven  (Khai-Fak  oder  anvertrautes  
 Pfand)  haben  sich  entweder  selbst  ihrer Freiheit  begeben,  oder  
 sie  sind  von  ihren  Eltern  verkauft,  die  dann  im  Falle ihres Ent-  
 laufens  für  sie  einstehen  müssen.  Der  Herr  erhält  das  sein  
 Eigenthum  bestätigende Document  (San Kromatan),  muss  es aber  
 zurtickgeben,  wenn  ihm  die  darin  erwähnte  Summe  angeboten  
 wird.  Der Herr  ist  verpflichtet,  Reis  und  Salzfisch  zur Nahrung  
 zu  liefern.  Die  im Hause  geborenen Sklaven  haben  einen festen  
 Preis  (48  Tikal),  für  den  sie  freigelassen  werden  müssen.  Ist  
 der  Preis  der  Eltern  unter  24 Tikal,  so  bleiben  die Kinder  frei.  
 Sollte  der  Sklave  vor  der  Bezahlung  der  in  seinem  Documente  
 bezeichneten  Schuldsumme  sterben,  so ist  die Bürgschaft  für  den  
 Rest  verantwortlich,  ebenso  wie  für  die  Interessen,  die  bei  
 etwaiger  Krankheit  und  daraus  folgender  Unthätigkeit  des  
 Sklaven  verloren  gehen.  Wenn  der  Herr  einen  loskäuflichen  
 Sklaven  an  seiner  Statt  Strafe  oder Gefängniss hat  leiden  lassen,  
 so  muss  er  ihm  einen Theil  der  Schuld  gutschreiben.  Mit  einem  
 unbedingten  Sklaven  aber  erlaubt  das  Gesetz  ihm  ganz  nach  
 Gutdünken  zu  verfahren,  da  dieser  als  sein  Eigenthum  gilt. 
 Unter  den  Privatsklaven  wird  für  den  unverkäuflichen  (wie  
 meistens  die  von  ihren  Eltern  verkauften Mädchen)  keine  Bürgschaft  
 gestellt,  so  dass  bei  etwaiger  Flucht  dieser  Khai-Kat  
 (oder  ganz  abgebrochen)  der  Herr  Schwierigkeiten  findet,  sie  
 wieder  zu  erlangen. 
 Die  Sklavenverhältnisse  und  ihre  Regelung  sind  vielfach  
 Gegenstand,  der  Gesetzgebung *)  gewesen,  und  es  finden  sich 
 *)  Nachdem  die  Leges  Liciniäe  die  harten  Tafelgesetze  gemildert  hatten,  
 wurde  erst  durch  den  gegen'Papirius  eingeleiteten  Process  die Schuldknechtschaft  
 aufgehoben.  Pecuniae  creditae  bona  dehitoris,  non  corpus  obnoxium  esset  (Li-  
 vius).  Oft  wird,  wie  bei  den  alten  Germanen,  die  Versklavung  in  Siam  durch  
 das  Spiel  herbeigeführt,  und  auch  Judhishthira  musste  nach  dem  Würfeln  mit  
 Sakuni  von  Bhima  und  Arjuna  den  Vorwurf  hören,  dass  er  ein  Däsa  geworden  
 sei,  ein  gjaftraeil  oder  (nach  den  englischen  Gesetzen  Heinrichs  I.)  sua  datioüe  
 servus.  »  • 
 im  C o d e x   darüber  mancherlei  Erlasse,  die  meistens  in  der  Art  
 des  folgenden  beginnen: 
 In  der  Buddha-Sakkharat  1359  Prabat  Somdet  Phra  Chao  
 Ramathibodi:  auf  dem  östlichen  Thronsitz  Butsabok-Maha-Prei-  
 Ohon-Prasat,  durchdachte  den  Inhalt  der  heiligen  Bücher  Pra-  
 tamasat  und  erliess  seine  Verordnungen  in  dem  versammelten  
 Hofe,  um  die  Klassen  der  Dienstsklaven  zu  ordnen. 
 Oder: 
 In  der  heiligen  Era  1267,  dem  Jahre  des  Schweines,  dem  
 lOten  Monat,  und  dem  ersten  Tage  des  abnehmenden  Mondes,  
 als  der König den westlichen  Thron im Nordflügel  seines Palastes  
 bestiegen  hatte,,  warf  sich  der  Edle  Pbra-Krasem-Raccha-Supa-  
 Wadih  vor  ihm  nieder,  um  Uber  die  in  der  Sklaverei  geborenen  
 Kinder  zu  befragen  und  des  Königs  Befehl  zu  empfangen. 
 Sollte  ein  Bürger  Bangkoks  einen  Civilprocess  haben,  der  
 weder  in  das  Departement  des  Kalahom  (über  die  südlichen  
 Provinzen)  fällt,  nocli  auch  unter  das  Departement  des  Nikra-  
 bodin  (über  den Norden),  und der  auch  nichts mit  den  ansässigen  
 Fremden,  die  unter  dem  Schutze  des  Phra  Klang  stehen,  zu  
 thun  hat,  so  nimmt  er  die  Intercession  seines  Nai  in  Anspruch,  
 der  den  Fall  weiter  verfolgt,  bis  er  einem  der  Prinzen  vorge-  
 legt.ist,  die  dann  entweder  nach  eigenem  Urtheil  entscheiden  
 oder  vorher  mit  dem  San-Luang  berathen.  Im  San-Luang  
 wird  die Sache von  den Luk-Khun  untersucht,' die  weiter  an  den  
 Richter  (Tralakan)  berichten.  Das  Urtheil  wird  von  dem Phra-  
 Krai-Si  oder Phra-Krai-Lem publicirt.  Der Präsident  des Richtercollegiums  
 ist  gewöhnlich  der  Jommarat,  zu  dessen Jurisdiction  
 auch  alle  Criminalfälle  gehören.  Der  König bestimmt  die . Luk-  
 Khun  als  Beisitzer  im  San-Luang  und  wechselt  mit  ihnen  nach  
 den  verschiedenen  Tagen. 
 Für  leichte  Vergehen  wird  der  Beschuldigte  in  das  Thim  
 genannte  Gefängniss  gebracht,  für  schwerere  in  das  Tarang,  
 für  Hochverrath  in  das  Khuk.  Die  Bewohner  des  Quartiers,,  
 in  dem  ein  Mord  begangen  ist,  müssen  eine  Strafe  zahlen,  die  
 Sia  rang  vat  genannt  wird,  ebenso  wie  diejenigen,  die  der  Be- 
 B a s t i a n ,   Reise  in  Siam.  III*  ,