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 Somphakson,  das  aber  bei  Unterlassung  der Cultivation  nicht  eingefordert  
 wird  und  sich  dadurch  von  dem  Akson  unterscheidet.  Hinsichtlich  des  
 Markt-Voigts  (Chao Talot)  besteht  folgender  Gebrauch:  Jemand,  der  aus  
 dem  Geldgewinn  Vortheil  zu  ziehen  hoift,  macht  dem  Schatzmeister  einen  
 Vorschlag,  sprechend:  „Ich  wünsche  die Steuern  von  den Märkten  in  dem  
 Weichbilde  der  Hauptstadt  zu  erheben,  die  in  die  Schatzkammer  einzuzahlende  
 Summe  mag  fixirt  werden,  und  ich  bin  dann  für das  Deficit  verantwortlich, 
   während  der Ueberschuss  für mich abfällt.“  Nachdem  er  dann  
 als  Chao  Chamnuem  eingesetzt  ist,  geht  er  umher,  um  einen  Ueberblick  
 über  die Böte  und  die Handel treibenden Kaufleute  zu  gewinnen,  je  nachdem  
 es  deren  viele  oder  wenige  giebt  an  den  verschiedenen  Plätzen,  und  
 macht  dann mit  den dortigen  Marktvögten  Verträge über die Verpachtung,  
 der  Steuererhebung.  Am  Ende  des  Jahres  zahlen  die  Marktvögte  (Chao  
 Talot)  dem  Chao  Chamnuem  die  übereingekommene  Summe,  und  dieser  
 liefert  den  gesetzlichen  Betrag  an  die Schatzkammer  ab,  den Ueberschuss  
 für  sich  behaltend. 
 Obwohl  eigentlich  alle  berauschenden  Getränke  (lao)  verboten  sein  
 sollten,  so  hat  der  König  doch,  obwohl  mit  Widerstreben,  es  für  zweckmässig  
 erachtet,  die  Branntweintaxe  (Akson  für  Surä)  einzurichten,  da  
 Spirituosen  zur  Bereitung  von  Medicinen  nothwendig  sind,  da  die  Kaufleute  
 der  fremden  Nationen  (Khek,  Farang,  Chin)  an  den  Genuss  Von  
 Spirituosen  gewöhnt  sind,  und  weil  durch  eine  regelmässige  Taxation  die  
 Winkeldestillationen beaufsichtigt  und  unterdrückt  werden  können,  indem  
 zugleich  die  damit  verbundene  Preissteigerung  der  weiteren  Verbreitung  
 unter  der  grossen  Masse  des  niederen  Volkes  vorbaut.  Die  Abgaben  
 werden  an  drei  Tagen  während  der  15  Tage  des  wachsenden Monats  an  
 den  Chao  Chamnuem  bezahlt,  und  der  Chao  Kramang  giebt  den  Städten  
 und  Dörfern  die  nöthige  Erlaubniss. 
 In  den  Spielhäusern  (bon  bia)  wird  zum  Besten  des  Staatsschatzes  
 eine  Abgabe  erhoben  von  dem  Sisa  bia  (dem  ersten  Musehelhaufen  des  
 Einsatzes),  je  nach  den  verschiedenen  Arten  der  Hazardspiele  als  Bon  
 liua  (Bohnenspiel),  Bon  kamlat  (Spiel  der  Händevoll),  Bon  Po  (Würfel),  
 Bon  Phai  (Karten),  Bon  huai  (Lotterie).  Für  die  chinesischen  Spielhäuser  
 ist  der  Khun  Bahn  als  Aufseher  eingesetzt,  für  die  siamesischen  
 der  Nai  Tra,  der  mit  dem  Spielpächter  oder  Khun  Phat  ein  Abkommen  
 über  den  wahrscheinlichen  Ertrag  der  Sisa  bia  abschliessti; 
 Die  Phasi  genannte  Abgabe  ist  die  von  Feuerholz,  Dachblättern  
 (Chak),  Salz,  Oel,  Fackeln,  Harz,  Gummi,  Rattan,  Hanf,  Teak,  Bauholz  
 erhobene  Zehnte.  Der  Khanam  (Preis  des  Wassers)  ist  von  den  
 Fischern*)  zu  zahlen.  Die  Sena  genannte Abgabe  steht  unter der Aufsicht 
 *)  Ihre  Frömmigkeit  veranlasst  die  Siamesen  zuweilen,  eine  Menge  lebendige  Fische  zu  
 kaufen,  um  sie  wieder  in’s  Wasser  zu  setzen,  und  der  König  hat  oft  auf  diese Weise  allen  an 
 des  Chao  Phaya  Phollateph.  Wenn  in  der  heissen  Jahreszeit  der  
 während der Regen gepflanzte Reis zur Reife  gelangt,  gehen  die Kha  luang  
 sena  umher,  die  Ernte  der  Bauern  zu  schätzen,  und  für  jeden  Acker  
 (Rai)  wird  ein  Salüng  bezahlt,  als  Kha  na  (Preis  des  Feldes),  da  der  
 Boden  dem  Könige  gehört. 
 Ueber die Functionen des Marktmeisters (Chao Falat) ist noch Folgendes  
 zu bemerken.  Die Regierung setzt  eine Frau als Khun-nang ein, um von dem  
 Volke  der Käufer  und Verkäufer  die Taxgelder der verschiedenen Waaren  
 einzufordern.  Ausgenommen  sind  nur  die  Schiffe  und  die  chinesischen  
 Djonkenr  sowie  die  mit Häusern  bebauten Flösse.  Diese  abgezogen,-haben  
 alle  anderen  Boote  und  Kähne,  die  auf  dem  Wasser  Handel  treiben,  sowie  
 Alles,  was  auf  dem Lande  zum Wiederverkauf  erbaut  ist,  Buden  und  
 Läden,  gross  und  klein,  die  Taxen  zu  zahlen.  Auch sämmtliche  auf  dem  
 Markte  mit  Bambus-Dächern  bedeckte  Scheuern,  wo  früh  und  spät  verkauft  
 wird,  die  Brennöfen  der  Töpfer,  die  Herde  der  Schmiede,  die  
 Feuerplätze  der  Goldarbeiter  verschiedener  Art,  die  der  Metallgiesser,  
 die  der  Reiskuchenbäcker,  die Trockenöfen  der Wassergefässe,  die  Ziegeleien  
 smd  gleicher  Abgabe  unterworfen.  Der  Chao Talat  zahlt  seine  Einnahme  
 an  die  königliche  Schatzkammer  aus.  In  den Hauptstädten  ersten,  
 zweiten,  dritten  und  vierten  Ranges  ernennt  der Chao Chamnuem  jai  (der  
 Revenüen-Beamte  der Register)  einen Zolleinehmer,  um  das  für  die Accise  
 (Kha  talat)  schuldige  Geld  zu  erheben,  und  übersendet  die  aus  den  verschiedenen  
 Plätzen  zusammengeflossenen  Summen  an  die  Schatzkämmerer  
 Der  Marktmeister  hat  beim  Eintreiben  der  Taxen  die  gesetzlichen  Vorschriften'zu  
 beachten.  Tri fit  er  eine  Person  aus  den  Phfai  luang,  die  
 das  besiegelte  Schreiben  (tra  phum  oder  Document)  eines Freiheitsbriefes  
 (Khum ham oder verbietender Schutz)  besitzt,  so  kann  er  Von  ihm nichts*)  
 einfordern.  Wenn  die  Phrai  luang  in  Waaren  handeln,  deren  Werth  
 einen  Tamlüng  (vier  Bath)  nicht  übersteigt,  so  hat  die  königliche  Gnade  
 geruht,  ihnen  diese  Wohlthat  als  Entgeltung  ihrer  Frohnarbeit  zu  bewilligen. 
   Sollte  indess  der  Phrai  luang  Güter  führen,  die  höher  als  ein  
 Tamlüng  im  Preise  stehen,  so  hat  der  Marktmeister  das  Recht,  den  gesetzlichen  
 Betrag  zu  verlangen.  Auch  ist  es  nur  zum  B*esten  der  Phrai  
 luang,  dass  jene  Zollfreiheit  gilt.  Ausser  ihnen  muss  Jedermann  die  dem  
 Chao  Talat  zukommenden  Steuern  zahlen,  wie  es  Brauch  und  Gesetz  ist.  
 Keiner  kann  sieh  dem  entziehen.  So  weit  über  die  Functionen  des  Chao  
 Talat. 
 Es  gab  einst  zwei  Thevada,  die  einen  prächtigen  Palast  in  der  Luft  
 schweben  sahen,  ohne  Jemanden  darin  als  einen  Bewohner.  Sie  erkuneinem  
 besondern  Tage  gefangenen  Fischen  die  Freiheit  geschenkt.  Das  Vorrecht  zu  fischen  
 wird  jedoch  von .dein  Könige  an  den  Meistbietenden  verkauft,  und  er  zieht  daraus  ein  ansehnliches  
 Einkommen  (Finlayson). 
 *)  Die  fränkischen  Könige  ertheilten  den  Gütern  der  Gefolgsherren  eine  Immunität  vor  
 den  öffentlichen  Beamten.