Alle diese Pflanzen zahlen in den Jahren, wo sie cultivirt werden, das
Somphakson, das aber bei Unterlassung der Cultivation nicht eingefordert
wird und sich dadurch von dem Akson unterscheidet. Hinsichtlich des
Markt-Voigts (Chao Talot) besteht folgender Gebrauch: Jemand, der aus
dem Geldgewinn Vortheil zu ziehen hoift, macht dem Schatzmeister einen
Vorschlag, sprechend: „Ich wünsche die Steuern von den Märkten in dem
Weichbilde der Hauptstadt zu erheben, die in die Schatzkammer einzuzahlende
Summe mag fixirt werden, und ich bin dann für das Deficit verantwortlich,
während der Ueberschuss für mich abfällt.“ Nachdem er dann
als Chao Chamnuem eingesetzt ist, geht er umher, um einen Ueberblick
über die Böte und die Handel treibenden Kaufleute zu gewinnen, je nachdem
es deren viele oder wenige giebt an den verschiedenen Plätzen, und
macht dann mit den dortigen Marktvögten Verträge über die Verpachtung,
der Steuererhebung. Am Ende des Jahres zahlen die Marktvögte (Chao
Talot) dem Chao Chamnuem die übereingekommene Summe, und dieser
liefert den gesetzlichen Betrag an die Schatzkammer ab, den Ueberschuss
für sich behaltend.
Obwohl eigentlich alle berauschenden Getränke (lao) verboten sein
sollten, so hat der König doch, obwohl mit Widerstreben, es für zweckmässig
erachtet, die Branntweintaxe (Akson für Surä) einzurichten, da
Spirituosen zur Bereitung von Medicinen nothwendig sind, da die Kaufleute
der fremden Nationen (Khek, Farang, Chin) an den Genuss Von
Spirituosen gewöhnt sind, und weil durch eine regelmässige Taxation die
Winkeldestillationen beaufsichtigt und unterdrückt werden können, indem
zugleich die damit verbundene Preissteigerung der weiteren Verbreitung
unter der grossen Masse des niederen Volkes vorbaut. Die Abgaben
werden an drei Tagen während der 15 Tage des wachsenden Monats an
den Chao Chamnuem bezahlt, und der Chao Kramang giebt den Städten
und Dörfern die nöthige Erlaubniss.
In den Spielhäusern (bon bia) wird zum Besten des Staatsschatzes
eine Abgabe erhoben von dem Sisa bia (dem ersten Musehelhaufen des
Einsatzes), je nach den verschiedenen Arten der Hazardspiele als Bon
liua (Bohnenspiel), Bon kamlat (Spiel der Händevoll), Bon Po (Würfel),
Bon Phai (Karten), Bon huai (Lotterie). Für die chinesischen Spielhäuser
ist der Khun Bahn als Aufseher eingesetzt, für die siamesischen
der Nai Tra, der mit dem Spielpächter oder Khun Phat ein Abkommen
über den wahrscheinlichen Ertrag der Sisa bia abschliessti;
Die Phasi genannte Abgabe ist die von Feuerholz, Dachblättern
(Chak), Salz, Oel, Fackeln, Harz, Gummi, Rattan, Hanf, Teak, Bauholz
erhobene Zehnte. Der Khanam (Preis des Wassers) ist von den
Fischern*) zu zahlen. Die Sena genannte Abgabe steht unter der Aufsicht
*) Ihre Frömmigkeit veranlasst die Siamesen zuweilen, eine Menge lebendige Fische zu
kaufen, um sie wieder in’s Wasser zu setzen, und der König hat oft auf diese Weise allen an
des Chao Phaya Phollateph. Wenn in der heissen Jahreszeit der
während der Regen gepflanzte Reis zur Reife gelangt, gehen die Kha luang
sena umher, die Ernte der Bauern zu schätzen, und für jeden Acker
(Rai) wird ein Salüng bezahlt, als Kha na (Preis des Feldes), da der
Boden dem Könige gehört.
Ueber die Functionen des Marktmeisters (Chao Falat) ist noch Folgendes
zu bemerken. Die Regierung setzt eine Frau als Khun-nang ein, um von dem
Volke der Käufer und Verkäufer die Taxgelder der verschiedenen Waaren
einzufordern. Ausgenommen sind nur die Schiffe und die chinesischen
Djonkenr sowie die mit Häusern bebauten Flösse. Diese abgezogen,-haben
alle anderen Boote und Kähne, die auf dem Wasser Handel treiben, sowie
Alles, was auf dem Lande zum Wiederverkauf erbaut ist, Buden und
Läden, gross und klein, die Taxen zu zahlen. Auch sämmtliche auf dem
Markte mit Bambus-Dächern bedeckte Scheuern, wo früh und spät verkauft
wird, die Brennöfen der Töpfer, die Herde der Schmiede, die
Feuerplätze der Goldarbeiter verschiedener Art, die der Metallgiesser,
die der Reiskuchenbäcker, die Trockenöfen der Wassergefässe, die Ziegeleien
smd gleicher Abgabe unterworfen. Der Chao Talat zahlt seine Einnahme
an die königliche Schatzkammer aus. In den Hauptstädten ersten,
zweiten, dritten und vierten Ranges ernennt der Chao Chamnuem jai (der
Revenüen-Beamte der Register) einen Zolleinehmer, um das für die Accise
(Kha talat) schuldige Geld zu erheben, und übersendet die aus den verschiedenen
Plätzen zusammengeflossenen Summen an die Schatzkämmerer
Der Marktmeister hat beim Eintreiben der Taxen die gesetzlichen Vorschriften'zu
beachten. Tri fit er eine Person aus den Phfai luang, die
das besiegelte Schreiben (tra phum oder Document) eines Freiheitsbriefes
(Khum ham oder verbietender Schutz) besitzt, so kann er Von ihm nichts*)
einfordern. Wenn die Phrai luang in Waaren handeln, deren Werth
einen Tamlüng (vier Bath) nicht übersteigt, so hat die königliche Gnade
geruht, ihnen diese Wohlthat als Entgeltung ihrer Frohnarbeit zu bewilligen.
Sollte indess der Phrai luang Güter führen, die höher als ein
Tamlüng im Preise stehen, so hat der Marktmeister das Recht, den gesetzlichen
Betrag zu verlangen. Auch ist es nur zum B*esten der Phrai
luang, dass jene Zollfreiheit gilt. Ausser ihnen muss Jedermann die dem
Chao Talat zukommenden Steuern zahlen, wie es Brauch und Gesetz ist.
Keiner kann sieh dem entziehen. So weit über die Functionen des Chao
Talat.
Es gab einst zwei Thevada, die einen prächtigen Palast in der Luft
schweben sahen, ohne Jemanden darin als einen Bewohner. Sie erkuneinem
besondern Tage gefangenen Fischen die Freiheit geschenkt. Das Vorrecht zu fischen
wird jedoch von .dein Könige an den Meistbietenden verkauft, und er zieht daraus ein ansehnliches
Einkommen (Finlayson).
*) Die fränkischen Könige ertheilten den Gütern der Gefolgsherren eine Immunität vor
den öffentlichen Beamten.