dergleichen mehr zu zahlenden Abgaben. Ueber die in den Gesetzen niedergelegten
Steuern sind Beamte gesetzt, um den schuldigen Zoll einzufordem von
Toddy, Färbeholz, Rothholz, Krummholz, behauenes und markirtes Bauholz,
Feuerholz, Pfeffer, Tabak, Bambu, Palmsaft, Zuckerrohrsaft, Baumwolle,
Fackeln, Harz, Kokosnuss-Wasser, Sandarac-Oel, Zwiebeln, Kerzen,
Salz, Karren. Gesetze sind niedergelegt für die Patrouillen zu Land und
Wasser, Gesetze*) für die Goldschmiede, die Silberschmiede, die Eisen-
schiniede, die Assayer und Raffineure, die Metallarbeiter,, die Färber, die
Weber, die Briefschreiber, die Schmelzer, die Maler, die Juweliere, die
Steinhauer, die Schnitzer, die Graveure, die Kupferschmiede, die Töpfer,
die Lackirer, die Vermillionverfertiger, die Vergolder, die Schiflbauer, die
Schauspieler, die Maurer, die Kalkbrenner, die Tanzmeister, die die Armverdrehungen
lehren und die des Ballets, die Boxer, die Ringer, die
Gladiatoren, die Stockfechter, die Kämpfer mit runden Schildenj die
Kämpfer mit viereckigen Schilden, die Kämpfer mit Lederschilden, die
Lanciers, die Seiltänzer und alle die Lehrer ähnlicher Künste, deren es
eine grosse Zahl giebt. Weiter giebt es Gesetze für die königlichen
Pagen, andere betreifen die aus dem Volke ausgehobenen Königsbedienten,
die jeder jährlich drei Tamlüng einzahlen. Solche, die sich nicht durch
diese Geldzahlung befreien, sind zu körperlichen Diensten verpflichtet,
einige umschichtig einen Monat um den ändern, andere drei Monate,
worauf dann neun Monate ihnen bleiben. Fernere Gesetze bestimmen
die Strafe der Verbrecher und die Ordnung in dem Gefängnisse neben
dem Palaste. Andere haben die vom Dienste befreiten Clienten zu beaufsichtigen,
oder den .Entlaufenen nachzuspüren, sowie über das in den
Schatz zu zahlende Einkommen Rechnung zu führen. Andere haben über
die Einrichtungen zu wachen hinsichtlich der Weber von Baumwollenzeugen
und Seidentüchern im Palaste, auch für die Inspectoren der auf
die Fabrikate wasserdichter Ueberzüge, feiner Oele, Fackeln, Rattanstricke,,
Molasse und Palmzucker gelegten Steuern. Die Fabrikanten, die das
Zuckerrohr in Mühlen ausquetschen und daraus Zucker verarbeiten, müssen
gleichfalls dem Könige Abgaben zahlen. Einige dienen den Edelleuten,
andere solchen, die nicht zum Adel gehören, und davon findet sich eine
grosse Zahl als Vorhut des Centrum. Alle die zu dieser Abtheilung Gehörenden
stehen unter gesetzlichen Oberhäuptern, die von 15—100 Mann
commandiren. Die kleinen Leute im Palaste sind als Diener eben so wohl
Phrai luang genannt wie ihre Herren. Die Diener der Edelleute dagegen
heissen Phrai Somkamlang. Leute des gemeinen Volkes wechseln jeden
Monat umschichtig mit ihrer Dienstarbeit im Ein- und Austritt. Ergeht
ein königlicher Befehl, die Armee für den Krieg einzuberufen, so lassen
die Häupter des Adels die Rekruten ausheben und fordern je nach der
grösseren oder geringeren Bevölkerung der Districte eine entsprechende
*) Wie sie (nach Plutarch) Numa für die Zünfte erliess.
Zahl Soldaten für den Feldzug. Da die Conscription in dieser Weise
ausgeführt wird, so geschieht es, dass Einige zu marschiren haben, Andere
nicht ■ '
Fr a g e : Was ist der Grund, dass Einige That, Andere Bäo genannt
werden?
Antwo r t : In Betreff der That genannten Leute, so heissen sie,
weil sie von ihren Schulden loskäufliche Sklaven (That) sind, die mit
Geld unterstützt wurden. Solche von Schulden loskäufliche Sklaven (That
sin thai) sind Leute, die in Sphwierigkeiten geriethen und Anderen als
Leibeigene (Kha) dienen mussten, weil sie das denselben schuldende Geld
nicht zu zahlen vermochten. Zuweilen geschieht es, dass sie ihre Kinder
und Frauen verkaufen, um sie für die Zahlung der Zinsen in Pfand zu
geben. Zuweilen lassen sie Documente ausfertigen, wodurch sie sich
selbst verkaufen. Einige übergeben sich dem Gläubiger, dass er sie als
Arbeiter verwende. Andere wieder dienen ihm nicht als Arbeiter, verpflichten
sich aber, das durch ihre eigene Arbeit erworbene Geld ihm
monatlich zur Bezahlung der Zinsen zu überbringen. Es geschieht auch,
dass der Gläubiger die persönlichen Dienste seiner Schulduer nicht wünscht,
sondern sie ausserdem als' Diener verdingt, um dann ihren Lohn einzustreichen.
Sollte der Sklave (That) keine Neigung haben, länger zu verweilen,
so sucht er das nöthige Geld aufzutreiben, um sich von seinem
Herrn loszukaufen, der ihn freilassen muss, wenn er ihm den Preis seiner
Schätzung, sei derselbe hoch öder niedrig, bezahlt. Die hier besprochenen
Sklaven werden nun That sin thai genannt.
Was solche Leute angeht, die Bao (Diener) genannt werden, so stehen
sie in denselben Verhältnissen, wie die grosse Masse des Volkes im Allgemeinen
unter den Bezeichnungen Rasadon (die Gemeinen), Phrai Fa
(die Wilden unter dem Himmel), Kha Pen din (-glebae ascripti). Dieselben
sind keinem Privatmanne specielle Verpflichtungen schuldig und
sind Niemandes Leibeigener (Kha), aber sie sind in ihrer Persönlichkeit
auf dem“ Gebiete Seiner Majestät des Königs geboren, und es ist ihnen
deshalb nicht erlaubt, sorglos und in Müssiggang dahin zu leben. Es
ist ihnen Pflicht, zum öffentlichen Besten Frohndienste zu leisten, um die
durch den gnädigen Schutz der Regierung erlangten Wohlthaten zu vergelten.
Für diesen Zweck werden sie einem der Khun-nang (Edelleute)
vorgestellt, mit den Worten: „Dieser Mann, um seine Arbeitspflichten
gegen die Regierung zu erfüllen, würde wünschen, sich einem Departement
einschreiben zu lassen.“ Zuweilen bieten sie sich selbst aus freien Stücken
an und verbleiben bei einem der Phra-Ong-Chao, den Abkömmlingen
königlichen Geblütes. Sie müssen sich entweder den Khun nang, die Kha
Raxakan (Regierungsbeamte) sind, übergeben oder einen der Phra-Ong-
Chao zu ihrem Meister (Nai) wählen. Wenn ihnen etwas aufstösst, Glückoder
Unglücksfalle' ihr Leben treffen oder irgend ein Geschäft zu verhandeln
ist, so müssen sie sich zu ihren Meistern begeben und dieselben