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Das Recht der Uebersetzung bleibt Vorbehalten.
Einleitendes Vorwort.
Die wohlwollende Aufnahme, die die vorangegangenen
Bände in der Kritik gefunden haben, mussten es mir um so
mehr zur Pflicht machen, den gleichzeitig .hervorgehobenen Ausstellungen
abzuhelfen, so weit es in meiner Macht stand, und
glaube ich auch verschiedene derselben vermieden oder doch
gemildert zu haben. Andere waren zu sehr mit der ganzen
Anlage und dem Plane meiner Arbeiten verwachsen , als
dass ich sie, ohne diesem zu schaden, hätte beseitigen können^
Zunächst darf ich wohl die Bitte aussprechen, dass in dem
Buche nichts gesucht werde, als was es zu bieten verspricht,
und wie es in dem früheren Programm schon angedeutet
Das Princip einer A rb e itste ilu n g , als das Einzige, das durch
genaue Erforschung der Specialitäten für die Wissenschaft wahrhafte
Förderung verspricht, in seinem vollsten Maasser anerkennend,
nehme ich eben so sehr für ethnologische Forschungen
ihr eigenes Recht in Anspruch, wie man zoologischen und botanischen
Reisenden einen solch’ ausschliesslichen Charakter zuzugestehen
gewohnt ist, und habe mich von dilettantischen
Streifzügen auf fremde Gebiete schon deshalb fern gehalten,
damit diese Neutralität auch andererseits der Ethnologie zu