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 Das  Recht  der  Uebersetzung  bleibt  Vorbehalten. 
 Einleitendes  Vorwort. 
 Die  wohlwollende  Aufnahme,  die  die  vorangegangenen  
 Bände  in  der  Kritik  gefunden  haben,  mussten  es  mir  um  so  
 mehr  zur Pflicht  machen,  den  gleichzeitig .hervorgehobenen Ausstellungen  
 abzuhelfen,  so  weit  es  in  meiner  Macht  stand,  und  
 glaube  ich  auch  verschiedene  derselben  vermieden  oder  doch  
 gemildert  zu  haben.  Andere  waren  zu  sehr  mit  der  ganzen  
 Anlage  und  dem  Plane  meiner  Arbeiten  verwachsen ,  als  
 dass  ich  sie,  ohne  diesem  zu  schaden,  hätte  beseitigen  können^  
 Zunächst  darf  ich  wohl  die  Bitte  aussprechen,  dass  in  dem  
 Buche  nichts  gesucht  werde,  als  was  es  zu  bieten  verspricht,  
 und  wie  es  in  dem  früheren  Programm  schon  angedeutet  
 Das  Princip  einer  A rb e itste ilu n g ,  als  das  Einzige,  das  durch  
 genaue  Erforschung  der  Specialitäten  für  die Wissenschaft wahrhafte  
 Förderung  verspricht,  in  seinem  vollsten  Maasser anerkennend, 
   nehme  ich eben  so  sehr  für  ethnologische Forschungen  
 ihr  eigenes  Recht  in Anspruch,  wie  man  zoologischen  und  botanischen  
 Reisenden  einen  solch’  ausschliesslichen  Charakter  zuzugestehen  
 gewohnt  ist,  und  habe  mich  von  dilettantischen  
 Streifzügen  auf  fremde  Gebiete  schon  deshalb  fern  gehalten,  
 damit  diese  Neutralität  auch  andererseits  der  Ethnologie  zu