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 so  eingerichtet,  damit  Niemand  unterdrückt  wird  und  Jeder  sein  Recht  
 finde.  Solche  Leute  nun,  wie  hier  besprochen  sind,  werden Bao  genannt. 
 F r a g e :   Wie  viele Arten  von  Sklaven  (That)  giebt  es  in Myang  Thai  
 (Siam) ? 
 A n tw o r t :   Sklaven  (That)  werden  in  zwei  Klassen  getheilt,  nämlich:  
 verschuldete  Sklaven  (That  sin  thai)  und-  im  Kriege  gefangene  Sklaven  
 (That  Xaloi).  Solche,  die  wegen  nicht  bezahlter  Schulden  in  Sklaverei  
 gefallen  sind,  gehören  dem  Gläubiger  (Nai  Ngön  oder  dem  Meister  des  
 Geldes),  weil  derselbe  sie  mit  seinem  Gelde  unterstützt  und  befreundet  
 hat.  Sollten  sie  mit  ihrer Stellung  nicht  zufrieden  sein,  so  mögen  sie sich  
 loskaufen,  indem  sie  die  zur  Bezahlung  ihrer  Schulden  verlangte  Summe  
 von  jemand  Anderem  leihen.  Diese  Klasse  heisst  That  sin  thai.  Die  
 Kriegsgefangenen  oder  That  Xaloi  sind  Leute  des  Königs  (Khon  luang),  
 gehören  aber  als  kriegsgefangene  Sklaven  (That  Xaloi)  demjenigen,  der  
 sie  ergriffen  hat.  Solche  Sklaven  werden  von  dem  Herrn  ohne  Geldausgabe  
 erworben,  sie  haben  aber  doch,  wenn  sie  ihren  Herrn  zu  verlassen  
 wünschen,  eine  ihrem Alter  und Geschlecht  entsprechende Loskaufssumme  
 zu  bezahlen,  wie  dieselbe  in  'den Gesetzbüchern  taxirt  steht.  Im  mittleren  
 Lebensalter,  30 Jahre  oder  darüber,  ist  der Preis  ihres Körpers  (Luydwerd  
 oder Manngeld)  auf 50 Tikal  (12 Tamlüng,  2 Batb)  geschätzt.  Von kleinen  
 Kindern  oder  Hochbejahrten  ist  der  Preis  niedriger.  Diese  Klasse  der  
 Sklaven  (That)  heisst  That  Xaloi. 
 F r a g e :   Giebt  ea in  Siam  (Myang  Thai)  Sklaven,  die  der  Herr  nach  
 seinem Belieben  verkaufen  kann?  und  kann  der Sklave  (That)  auch gegen  
 seinen  Willen  zum  Verkauf  gezwungen  werden? 
 A n tw o r t :   Von  den  That  in  Siam  sind  einige  ihren  Herren  sehr  
 zugethan  und  erlauben  ihm,  mit  ihnen  nach  seinem  Gutdünken  zu  verfahren, 
   wenn  er  sie  zu  verkaufen  wünschen  sollte.  Dagegen  finden  sich  
 auch  wieder  That,  die  ihre  Zustimmung  verweigern,  und  der  Herr  kann  
 sie  dann  nicht  verkaufen.  Er  hat  indess  das Recht, dem That  zu befehlen,  
 das  schuldige  Geld  zu  schaffen  und  ihm  den  Preis  seines  Körpers  zu  
 bringen,  sei  er  hoch  oder  niedrig.  Wenn  der That  in  seinen Bemühungen,,  
 die  nöthige  Summe  aufzutreiben,  erfolglos  ist,  so  mag  der  Herr  sie  von  
 ihm  zu  erpressen  suchen,  indem  er  ihn  in  Eisen  legt  oder  die  anderen  
 Strafmethoden*)  anwendet,  wie  sie  ihm  nach  den  alten  Gesetzen  des  
 Landes  zustehen.  Sollte  es  dem  That  gelingen,  das  erforderliche  Geld  
 zu  erlangen,  so  hat  die  Sache  damit  ein  Ende.  Wenn  er,  in  völliger  Unmöglichkeit  
 der  Zahlung,  seine  Einwilligung  zum  Verkaufe  giebt,  so 
 '  *)  I f   a  Pawnee  of  a  man  he  holds  as  a  Pawn  in  lien  of  the  inte re st  of money, h is  due,  
 become  displeased  with  the  conduct  of  the  servant,  he  may  chastise  him  just  enough  to  inspire  
 fear  in  him  and  no  more.  He  is  not  by  any  means  allowed  to  punish  him,  so  th a t  it  
 shall  be  the  cause  of his  death  (s.  Bradley). 
 kann  der  Herr  dazu  schreiten.  So*,  wie  hier,  berichtet,  sind  die  gültigen  
 Gebräuche. 
 F r a g e :   Wenn  männliche  und  weibliche  Sklaven,  die  zusammen 
 essen  und  in  ehelicher  Verbindung  mit  einander  leben,  im  Hause  ihres  
 Herrn Kinder bekommen haben,  sind  dann  di,ese Kinder der That gleichfalls  
 Bao  oder  nicht? 
 Antwo r t :   Solche Kinder der That  (Sklaven  und Sklavinnen)  heissen 
 Luk  Khrok  (Kinder  des  Frohns)  und werden  als  Bao  (Diener)  betrachtet.  
 Sollten  die  Luk  Khrok  ihren  Herrn  zu  verlassen  wünschen,  so  müssen  sie  
 diesem  ihren  Schätzungspreis  zahlen,  wie  er  je  nach  ihrem  Alter  und  
 Geschlecht  in  den  Institutionen  des  Gesetzescodex  taxirt  steht. 
 F r a g e :   Wenn  Sklaven  und  Sklavinnen  in  ehelicher  Verbindung 
 Kinder  gezeugt  haben,  während  sie  in  dienenden  Verhältnissen  (thuk  jak  
 oder ’ sorgenvoller  Kummerlast)  unter  der  Botmässigkeit  desselben  Herrn  
 leben,  steht  dann  diesem  Herrn  das  Recht  zu,  wenn  es  ihm  genehm  sein  
 sollte,  sie  durch  Verkauf  nach  verschiedenen  Seiten  hin  zu  scheiden? 
 An two r t :   Sind  die  Sklaven  That  sin  thai,  so  kann  es  geschehen,  
 wenn  sie  ihre  Einwilligung  geben.  Wird  diese  verweigert,  so  kann  sie  
 der  Herr  ausschicken,  um  ihren  Körperpreis  zu  erwerben,  wie  er  in  dem  
 San  Kromathan  taxirt  ist.  Wird  das  Geld  gebracht,  so  hat  die  Sache  
 damit  ein  Ende.  Kann  es  nicht  geschafft  werden,  so  müssen  sich  die-  
 Sklaven  verkaufen  lassen. 
 F r a g e :   In  welcher  Weise  kann  der  That  von  seinem  Gläubiger  
 verwerthet  werden ?  Und  zu  welchen  Arbeiten  dürfen  die  Phrai  Fa  und  
 die  Kha  Pen-din  von  ihren  Meistern  verwendet  werden?  Und  wenn man  
 die  Schuldsklaven  mit dem Bao  oder Phrai Fa  und  Kha Pen-din vergleicht,  
 wessen  Aufgabe  ist  die  mühevollere? 
 An two r t :   Ihre Beschäftigungen  sind verschieden.  Die verschuldeten  
 Sklaven  müssen  ihrem  Herren  stets  zu  Diensten  stehen  und  werden  ohne  
 Unterbrechung  von  demselben  beschäftigt,  da  er  immer  Arbeit  für  sie  zu  
 finden  wissen  wird.  Mitunter  geschieht  es,  dass  der  Sklave  (That)  aus  
 aufrichtiger  Anhänglichkeit  an  seinen  Herrn  ihm  so  treu  und  eifrig dient,  
 dass  dieser  grosse  Zuneigung .zu  ihm  fasst  und  ihn  zur  Belohnung  nicht  
 länger  in Anspruch  nehmen  will.  Er  mag  ihm  dann die Freiheit schenken  
 und  ihn  als  einen  freien  (Thai)  entlassen,  ohne  die  für seinen Körper  einstehende  
 Geldsumme  zu  verlangen.  Das  sind  aber  nur  Ausnahmefälle.  
 Die  Kha  Pen-din  nun,  die  Bhao  genannt  werden,  sind  von  diesen  That  
 durchaus  verschieden.  Es  giebt  mehrfache Arten  von  Phrai  Kha Pen-din,  
 die  für  Regierungsarbeiten  verwandt  werden,  einige  für  leichte,  andere  
 für  schwerere.  Die  Phrai-luang  genannten  Bao  müssen  abwechselnd  für  
 einen  Monat  die  königlichen  Regierungsarbeiten  (Raxakan  luang)  verrichten  
 und werden  dann  auf drei Monate für ihre  eigenen Beschäftigungen  
 entlassen.  Nachdem  sie  drei  Monate  für  ihren  Lebensunterhalt gearbeitet  
 haben,  werden  sie  wieder  auf  einen  Monat  einberufen,  um  den  Königs