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 steigen  liefs.  Im  Laufe  der  Zeit,  als  die  Douane  in  Pacht  gegeben  wurde  
 und  beinahe  alljährlich  förmliche  Auctionen  um  dieselbe  persischerseits  
 Statt  fanden*),  stieg  die  Ziffer  immer  höher,  so  dafs  der  Zoll  schliefslich  
 weit  über  5 pCt.  betrug.  Den  Kaufleuten,  welche  nicht  freiwillig  auf  die  
 gestellten  Forderungen  eingingen,  wurden  die Waaren Monate  und Wochen  
 lang  von  den  persischen  Zollbehörden  zurückgehalten,  so  dafs  sie  zuletzt,  
 nur  um  sich  vor  gröfseren  Verlusten  zu  bewahren,  in  die  übertriebenen  
 Forderungen  eingehen  mufsten.  In  den  Jahren  1859  und  1860  hatten  die  
 geforderten  Zölle  keine  Grenze  mehr.  Während  man  z.  B.  in  Täbriz  vorher  
 für  Indiennes  per  Last  32  Qrdn  und  für  weifse  und  graue  Cotons  
 16  Qrdn,  so  wie  an  die  Rähdäri  von  Khoi  und  Heft-tscheschmeh  3f Qrdn  
 gezahlt  hatte,  mit  einem  Zuschlag  von  5  Qrdn  Seitens  des  Käufers,  sobald  
 die  Waare  in  Persien  verkauft  und  nach  Transkaukasien  exportirt  
 war:  so  traten  in  den  bezeichneten  Jahren  solche  Erhöhungen  ein,  dafs  
 die  32  und  16  Qrdn  auf  42  resp.  21,  exclusive  jenes  Zuschlags  an  die  
 Rähdäri,  getrieben  wurde  und  beim  Export  nach  Transkaukasien  die  in  
 Rede  stehenden  5  Qrdn  auf  die  unglaubliche Höhe  von  40  Qrdn  bei  christlichen  
 Kaufleuten  und  auf  30  Qrdn  bei  muselmännischen  hinaufgeschroben  
 wurden.  Bei  unserem  Abgange  von  Teheran  war  die  ganze,  den  europäi-  
 päischen Handel  so  sehr  erschwerende Angelegenheit  noch  in keiner Weise  
 geordnet,  vielmehr  die  europäischen  Missionen  von  den  bedeutendsten  
 Handlungshäusern**)  in  Täbriz  angegangen  worden,  das  Zollwesen  in  gesetzlicher, 
   dem  Sinn  der  Verträge  mit  Persien  entsprechender  Weise  zu  
 regeln.  Allerdings  liegt  da  die  Schwierigkeit  vor,  in  welcher Weise  jene  
 5 pCt.  ad  valorem  zu  verstehen  seien,  ob  nach  der  Factür  von  dem  wirklichen  
 Kostenpreise  der  Waare,  oder  nach  dem  Durchschnittspreise  der  
 Waare  an  dem  Verkaufsorte,  nach  Abzug  der  für  Diskonto,  Zahlungsfrist  
 und  Gewinn  erforderlichen  Summe.  Am  empfehlenswerthesten  bliebe  es 
 *)  Im  März  1861  betrug  der  PachtschilHng  in  Täbriz  210,000  Dukaten.  Zu  den  Zolleinnahmen  
 treten  hinzu:  die E innahmen  von  den Metzgern,  von  dem Sigeh-khaneh,  von  den  
 Weg-  und  Brückenzöllen  bis  nach  Khoi  hin,  und  andere  kleinere  Zuschüsse. 
 **)  Ealli & A gelasto,  Gebr. Mavrogordato,  Souvazochi & Comp.,' Dinner-Hanhart & Comp.,  
 Zolas & Comp.,  Balli & Comp.,  Gebr.  Charillos. 
 immer,  nach  dem Vorschläge  der  Täbrizer  Petenten,  die  Factur  des  Ortes,  
 von  welchem  her  die  Waare  bezogen  wird,  zu  Grunde  zu  legen. 
 Zu  den  vorauigeführten  Schwierigkeiten  eines  Handelsverkehrs  mit  
 Persien,  wo  die  Entfernungen  so  bedeutend  und  folglich  die  Kosten  des  
 Transportes  sich  um  so  höher  stellen,  woselbst  die  StrafsenVerbindungen  
 so  wenig  sicherer  Natur  und  Schäden  und  Verluste  aller  Art  unvermeidlich  
 sind,  —  gesellen  sich  wenig  ermuthigende  Schattenseiten,  welche  in  
 dem  persischen  Charakter  und  in  persischen  Gewohnheiten  auf  dem  Gebiete  
 des  Handels  ihre  Begründung  finden.  Die  beiden  Factoren  des  ganzen  
 kaufmännischen  Lebens,  Solidität  und  Credit,  sind  bei  einem  grofsen  
 Theile  der  persischen Kleinhändler  mindestens  sehr  zweifelhafter Natur und  
 die Ursache vielfach gescheiterter Handelsunternehmungen europäischer Kaufleute  
 nach  Persien  gewesen.  Die  Gewifsheit  eines  einmaligen  Vortheiles  
 z.  B.  verleitet  den  persischen Kaufmann  nicht  selten  zu  dem  betrügerischen  
 Mittel,  die  auf  Gredit  gelieferte  Waare  zu  verkaufen  ohne  die  Zahlungsfrist  
 für  dieselbe  inne  zu  halten,  so  dafs  der  europäische  Kaufmann  zu  
 Klagen  veranlafst  wird,  die  selten  einen  günstigen,  der Höhe  des Verlustes  
 entsprechenden  Ausgang  nehmen.  Es  ist  ein  unumstöfslicher  Satz,  dafs  
 selbst  bei  zahlungsfähigen Abnehmern  der  europäische  Kaufmann  stets  auf  
 seiner  Hut  sein  mufs. 
 Der  Import  vaterländischer Handelsartikel  in Persien  ist  bedingt  durch  
 Concurrenz  und  Consumption.  Die  Concurrenz  wird  vor  allem  durch  englische  
 und  russische  Waaren  hervorgerufen.  Wenn  England  in  den  in  der  
 bedeutendsten  Handelsstadt  Persiens,  in  Täbriz,  ansässigen  griechischen  
 Häusern  die  rührigsten  und  intelligentesten  Agenten  besitzt,  welche  unter  
 allen  Umständen  der  aufser-englischen  Concurrenz  die  Spitze  bieten,  so  
 scheint  Rufsland,  durch  Nachbarschaft  und  geographische  Lage  für  com-  
 mercielle  Verbindungen  mit  Persien  und  dem  centralen  Asien  zu  Lande  
 und  zu  Wasser  ungemein  begünstigt,  heut  zu  Tage  die  wichtige  Aufgabe  
 zu  erfüllen  zu  haben,  die  einigermafsen  aus  ihrer  ehemaligen  Machtstellung  
 herausgedrängte  politische  Autorität  durch  den  regsten  Handelsverkehr  
 und  durch  die  strengste  Wahrung  seiner  Handelsinteressen  mit  Persien  
 zu  ersetzen.  Der  Anfang  ist  dazu  gemacht.  Die  neuangelegten  Stras-  
 senbauten  im  Kaukasus,  mit  der  projectirten  Eisenbahnstrafse (?)  von  Baku  
 nach  Poti,  welche  das  Kaspische  Meer  mit  dem  Schwarzen  durch  eine