besondere Unglücksfälle, welche die Felder und das Vieh betreffen,' ebenfalls
auf Hexerei zurückgeführt werden müssen. Es wird auch von authentischer
Seite (W a rm e r ) versichert, dass die Kaffem wirklich sich gegenseitig
in ausgedehntem Maasse zu bezaubern suchen, sowie dass sie häufig
genug von langsam wirkenden Giften Gebrauch machen. Was gleichfalls bei
ihnen unter das Gebiet der Zauberei gehört, und es fehlt daher nicht an
Veranlassung, nach solchen Verbrechern zu suchen. Dieselben zu entdecken
und der Bestrafung zu überliefern ist eine Hauptaufgabe der Isi-ntonga und
es leuchtet ein, welche entsetzliche Gewalt dadurch in ihren Händen ruht,
und wie leicht dev Häuptling, wenn er mit ihnen unter einer Decke spielt,
im Stande ist, seine Feinde rettungslos zu verderben.
Zur Ermittelung des Schuldigen haben sich sämmtliclie Bewohner des
Ortes V Halbzirkel niederzulassen, während die Anhänger des Hexen-
doctors den Kreis vervollständigen, und nachdem der Letztere sich durch
die TJk’wombela in . die nöthige Begeisterung versetzt hat, kriecht er zwischen
den scheu am Boden Kauernden herum, um den Zauberen-» heraus zu
schnüffeln« {U’mhlahlo). Sowie derselbe bezeichnet is t, ziehen sich selbst
seine besten Freunde von ihm zurück, er wird ergriffen, und man sucht
ihn durch die gräulichsten Torturen zum Geständniss seiner Schuld, sowie
zum Angeben der gebrauchten Zaubermittel [ITbuti) zu bewegen. Hierbei
zeigt sich die Barbarei der Wilden von ihrer schlimmsten Seite, die g e -
sammte Menge scheint sich in eine Schaar Henkersknechte zu. verwandeln,
welche mit einer entsetzlichen Kaltblütigkeit über ihr Opfer .herfallen. Die
dabei zur Anwendung kommenden Proceduren übertreffen an studirter Grausamkeit
zum Theil sogar die Foltern, welche der finstere Fanatismus europäischer
Priester zur Zeit der Inquisition in dunklen Höhlen ausgeübt hat.
So werden z. B. die kugligen Nester von gewissen Termiten^ welche auf
Bäumen nisten, auf dem am Boden festgebundenen Körper des'Gefolterten,
nachdem er mit Wasser befeuchtet ist, in Stücke geschlagen, worauf die
aufgestörten Insekten sich unter wüthenden Bissen über- ihr wehrloses Opfer
verbreiten und selbst in die natürlichen Oeffnungen des Körpers hmein-
kriechen. Oder man befestigt die Unglücklichen auf untergelegten Pflöcken
horizontal über dem Boden und macht ein gelindes Feuer darunter an, um
sie so langsam bei lebendigem Leibe zu braten. Hilft dies nicht, so werden
die empfindlichsten. Theile noch besonders mittelst glühender Steine
gesengt. Der Mensch ist überall sehr erfinderisch darin ,■ seine Mitgeschöpfe
zu quälen und lässt sich in diesem Vergnügen nicht gern stören, aber der
von den Kaffem dabei bewiesene Fanatismus ist wohl grösser, als irgend
wo anders in der Welt, denn es ist mir z. B. der Fall bekannt, dass unter
den Ama-Baka der Sohn sich in’s Mittel legte, um seine, den Qualen des
gelinden Feuers als Hexe unterworfene Mutter den Folterern zu entreissen;
doch selbst schwer verbrannt und hart verfolgt von der wüthenden Menge,
vermochte er nur durch die schleunigste Flucht zur nächsten Missionsstation
sein Leben zu retten. Dass überhaupt sich Jemand fand, und wäre es auch
der Söhn, der Anhänglichkeit an eine Person zeigte, welche eines solchen
Verbrechens bezichtigt wurde, ist schon als ein ungewöhnliches Vorkomm-
niss zu bezeichnen; denn in der Kegel löst die Anklage der Hexerei alle
Bande der Verwandtschaft, Freundschaft und Anhänglichkeit und gerade
dadurch wird der Hexenprocess zu einer so gefürchteten Waffe.
Die Martern werden so lange fortgesetzt, bis der Gefolterte irgend
welche Geständnisse macht und vor allem die Zaubermittel verräth, welche
er benutzt hat. Der Fntonga, welchem begreiflicher Weise zur Hebung
seines Ansehens an der regelrechten Entwickelung des Processes gelegen
is t , und der die Menge durch Vorzeigung des Corpus delicti zu befriedigen
sucht, kommt dabei seinem Gedächtniss zu Hülfe, besonders in den Fällen,
wo man das Leben des Angeschuldigten zu schonen wünscht. Wer hartnäckig
beim Leugnen bleibt, wird in der Regel unter den Martern getödtet,
doch nicht ohne vorherige Einwilligung des Häuptlings, welcher sonst das
Sühngeld' für die Tödtung, die Isizi, zu verlangen berechtigt wäre. Hat
der Gefolterte unter grösserer oder geringerer Beihülfe des Hexendoctors
die nöthigen Angaben gemacht, so producirt der Letztere die gebrauchten
ITbuti, welche gewöhnlich in gewissen. Kräutern, Wurzeln oder in organischen
Resten irgend welcher Art bestehen, und die sich in einem Winkel
der Hiitte des Behexten, unter dem Dache derselben verborgen, im Boden
der Umgebung vergraben, oder sonst wo, finden.
Mit dem Erscheinen der ITbuti ist der Process als beendigt zu betrachten,
der Beschuldigte wird losgelassen und hat an den Häuptling das
Sühngeld, wie_ für eine Tödtung, zu entrichten, auch wenn der angeblich
Behexte sich wieder erholen sollte. Durch ein Reinigungs-Opfer, welches
der Fntonga für ihn den Imi-shologu darbringt, kann der Zauberer wieder
vollständig gesühnt werden und tritt dann als völlig unbescholten in die
Gemeinde zurück. Liegt aber eine politische Verfolgung vor, so kommt der
Angeschuldigte selten mit dem Leben davon, was ja schon während der
Folterung ganz in den Händen des Häuptlings ruht, auch wird stets das
ganze- Vermögen von demselben nach Beendigung des Processes eonfiscirt,
und häufig der ganze Kraal des Unglücklichen aufgeffessen. Da auf diese
Weise der Hexenprocess zugleich ein bequemes Mittel der Bereicherung für
den 'Häuptling ist, so sind die wohlhabenden Personen, welche sich die
Feindschaft des Despoten zugezogen haben, besonders dadurch bedroht, und
häufig ist es schon vorher bekannt, wenn ein TJ'mhlahlo abgehalten wird,’
wer eigentlich ausgeschnüffelt werden soll. Durch schnelle Flucht retten
sich zuweilen die Bedrohten mit Zurücklassung ihrer Habe zu einem benachbarten
Stamm, um das nackte Leben wenigstens zu bewahren.
Es ist unter solchen Verhältnissen wohl erklärlich, dass die Isi-ntonga
von der Menge mit grossem Respect betrachtet werden, da Aberglauben
und Furcht sich vereinigen, ihrer Stellung Einfluss zu verschaffen. Besonders ■